Schimmel: mangelhafte Lüftung
Schimmelpilz durch mangelhafte Lüftung
Gutachterliche Stellungnahme
Zu dem am 12. April 2008 um 10:00 Uhr durchgeführten
Grund des Ortstermins war Schimmelpilzbefall im Badezimmer des oben genannten Hauses. Der Unterzeichner wurde von Frau XXX fernmündlich beauftragt, eine Überprüfung der Situation vorzunehmen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, werden nachfolgend die Messgeräte aufgeführt, welche zur Ermittlung der raumklimatischen Daten eingesetzt wurden.
Wandoberflächentemperatur
Infrarot Thermhygrometer
Trotec – 250
Raumluftfeuchte
Digital Hygrothermometer
GFTH – 95
Widerstandsmesser elektrisch
Protimeter Mini 3
Dialektischer Feuchteindikator
Trotec – 650
Feststellungen
Es wurde in folgenden Bereichen Schimmelpilzbefall festgestellt:
Im Badezimmer innerhalb der Duschkabine
Sowie der Bereich der Holzdecke über der Duschkabine
weiterführend in Richtung Fenster.
Der Anschluss des Fensterrahmens an die linke Wand.
Wärmebrückenberechnung ausgewählter Punkte:
Der Temperaturfaktor FRsi muss nach DIN 4108 – 2 1981 – 08 (4) die folgende Mindestanforderung erfüllen:
(Gebäude vor 2001 errichtet)
Tsi = Oberflächentemperatur Aussenwand /Innenseite
Te = Aussentemperatur
Ti = Innenraumtemperatur Luft
FRsi = (tsi – te) / (ti – te) >= 0,64
Messbedingungen:
Die Aussentemperatur während der Messung betrug 3,0 °C, kaum Wind, trocken
Die raumklimatischen Messungen ergaben wie folgt:
Raumlufttemperatur 17,30 °C
Raumluftfeuchte 63,80 %
Oberflächentemperatur in der Fensterlaibung 16,0 °C
FRsi (16,30 – 3,00) / (17,30 – 3,0) = 13,3 / 14,3 = 0,93
Ergebnis: Mindestanforderung an den Wärmeschutz deutlich erfüllt. Eine Überprüfung der Holzdecke auf Feuchte ergab 14,20 %.
Zustand:
Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung war das Haus bewohnt.
Das Badezimmer hat eine Größe von 4.04 x 2,62 bei einer Gesamthöhe von 250 cm.
Die Decke ist mit Hemlock holzvertäfelt.
Das Badezimmer kann durch ein Standart-Fenster nach aussen belüftet werden.
Die Duschkabine grenzt an die Wand zur Diele und hat eine Größe von ca. 90 x 90 cm bei einer Höhe von ca. 220 cm.
Der Eintritt besteht aus einem Schiebelement.
Die Tür zum Badezimmer war geschlossen.
Die Tür zur Duschkabine war geschlossen.
Das Fenster im Bad war verschlossen.
Die gefliesten Wände in der Duschkabine waren nass.
Auf den Fliesen standen Wassertropfen.
Auswertung der Messungen
Nach Auswertung der beschriebenen Messungen ergibt sich kein Anhaltspunkt, aus dem sich das Schadensbild aufgrund mangelhafter Dämmung in bauphysikalischer Hinsicht ableiten lässt.
Nach Auffassung des Unterzeichners liegt die Ursache der geschilderten Schimmelpilz-Bildung am mangelhaften Lüftungsverhalten der Wohnungsnutzer.
Erläuterung:
Nach den Richtlinien des Umwelt-Bundesamtes
-Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilz-Wachstum in Innenräumen-
sind die Indikatoren für Schimmelpilz-Bildung:
Biologisch frei verfügbares Wasser / Feuchtegrenze = 70 % auf der Wandoberfläche
Temperatur in Abhängigkeit zu Feuchte
Organische Nahrung
PH – Wert 2 – 9
Auswertung der Messungen
Die Darstellung des FRsi-Faktors ist lediglich richtungweisend, wobei sämtlich anderen Faktoren berücksichtigt werden müssen, um eine definitive Aussage zu treffen. Dabei ist der Faktor „Luftfeuchte“ besonders zu berücksichtigen.
Das bedeutet, dass die Bildung von Schimmelpilzen auf den Aussenwänden oder Decken aufgrund mangelhafter Dämmung immer im Verhältnis zur Luftfeuchte steht.
Auf einer kalten trockenen Wand ist die Bildung von Schimmelpilz nicht möglich, da dieser für sein Wachstum biologisch frei verfügbares Wasser benötigt.
(Feuchtegrenze = 70 % auf der Wandoberfläche)
Um Kondensatbildung an den Wandoberflächen zu vermeiden, muss die Raumfeuchtigkeit hinausgelüftet werden.
Entsprechende diesen Ausführungen war die gemessene Raumluftfeuchte mit 63,80 % wesentlich zu hoch.
Davon ausgehend, dass bei dem Ortstermin der Normalzustand,
(das heißt: erhöhte Raumluftfeuchte bei geschlossenem Fenster)
vorgefunden wurde, kommt es nach Ansicht des Unterzeichners
zu dem negativen Erscheinungsbild in Form von Schimmelpilz-Bildung im Badezimmer wie folgt:
Der Hausnutzer schließt nach dem Duschvorgang sowohl die Duschkabinentür als auch das Fenster, ohne die nassen Wände
in irgend einer Art und Weise abzuwischen.
Der Innenraum der Duschkabine wird durch das heiße Wasser aufgeheizt.
Währenddessen bleibt die Außenluft um die Duschkabine herum kälter, und es entsteht aufgrund des Temperaturunterschiedes eine Sogwirkung wie in einem Kamin.
Somit gelangt ein großer Teil des durch das in der Duschkabine verbliebene Wasser angefeuchteten Luft unter die Decke.
Mangels Lüftung verbleibt diese dort und bildet durch Kondensierung die Grundlage für Schimmelpilzbildung.
Ursache der Schimmelpilzbildung:
Unzureichende Lüftung
Handlungsempfehlung:
Abfräsen der befallenen Fugen in der Duschkabine bis der sichtbare Befall entfernt ist.
Entfernen der Silikonfugen und Rückbau der befallenen Deckenelemente.
Entsorgen des befallenen Materials unter Berücksichtigung der gültigen Sicherheitsvorkehrungen, um eine weitere Kontamination zu vermeiden.
Desinfizierung der kontaminierten Bereiche.
Empfohlen wird, die betroffenen Flächen im Sprüh- und Wischverfahren zu desinfizieren.
Geeignet für dieses Verfahren ist unvergällter und methanolfreies Ethanol. (Konzentration mindestens 80%)
Diese Desinfizierung sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden, da es sich hierbei um leicht entzündliche Stoffe handelt und diese der Biostoffverordnung in Verbindung mit den Richtlinien der TRGA und TRBA unterliegen.
Nach Abschluss der Desinfektion können die Fugen wieder verschlossen werden.
Die Duschkabine sollte ausgetauscht werden, da sich in den Abdichtungen zwischen den Rahmenteilen Schimmel gebildet hat, welcher nicht entfernt werden kann. Bei der Decke ist zu prüfen, ob die Unterkonstruktion ebenfalls befallen ist, um diese gegebenenfalls auszutauschen.
Das befallene Holz sollte auf keinen Fall wieder verwendet werden, da sich die Schimmelsporen in den Holzporen verkapseln und bei erneuter Feuchtigkeitseinwirkung wieder Fruchtkörper bilden.
Literatur und Unterlagen:
Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilz-Wachstum in Innenräumen – Umweltbundesamt Berlin 2003.
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für lufttragende biologische Arbeitstoffe.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)
Vom 27. Januar 1999, BGBl. I S. 50, zuletzt geändert am 06. März 2007, BGBl. I S. 261
Peter Neusser Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und -sanierung