Gutachter
für Schimmel

Schimmel in der Wohnung: Und nun?

Ob in den eigenen vier Wänden, dem Betriebsgebäude oder in der Mietwohnung: Schimmel ist noch immer der häufigste Baumangel in der Welt der Immobilien. Wenn unsere Gutachter Schimmel inspizieren, ist es meist schon zu spät und die Feuchtigkeit ist in die Wand eingezogen. Einmal drin, wird man sie nicht so schnell wieder los. Sehen unsere Gutachter Schimmel, muss meist schnell gehandelt werden, da Schimmelsporen eine große Gefahr für die Gesundheit darstellen. Doch was tun, wenn unsere Gutachter Schimmel diagnostizieren und wie entsteht dieser Schimmel?

Schimmel tritt meist an Außenwänden auf. Häufigste Ursache ist hier Feuchtigkeit im Mauerwerk. Das kann viele Ursachen haben. Oft wurde bei dem Bau des Objektes oder bei der Sanierung geschlampt. Manchmal zieht die Feuchtigkeit jedoch erst nachträglich ins Bauwerk. Dass die Feuchtigkeit dann als Schimmel zum Vorschein kommt, liegt meist an der unfachmännischen Dämmung des Gebäudes oder an undichten Stellen im Fundament, sodass Wasser in die Wände ziehen kann. Die Feuchtigkeit tritt von außen ein, aber nicht wieder aus. Sehen unsere Gutachter Schimmel, können Sie Ihnen oftmals schon binnen weniger Sekunden sagen, um welche Art des Schimmels es sich handelt und wie dieser bekämpft werden kann. Denn Schimmel ist nicht gleich Schimmel.

ISH Sachverständigenteam & Gutachter

Schimmel entsteht oft unbemerkt, jedoch in kürzester Zeit. Zu Beginn sind oft dunkle sogenannte „Stockflecken“ zu beobachten, die meist am oberen Bereich der betroffenen Wand oder auch in den Ecken im unteren Wandbereich entstehen. Sie können sich zu unschönen oft buchstäblich „haarigen“ Angelegenheiten entwickeln und sind extrem gefährlich für die Gesundheit. Gerade, wenn sich der Schimmel in Schlafräumen ausbreitet. Viele Mieter sind ratlos, weil ihnen seitens des Vermieters oft die Schuld für den Schimmel gegeben wird. Ein unzureichendes Lüftungsverhalten der Räume wird dann gern als „Allrounder“ seitens des Vermieters genutzt, wenn sich Mieter mit Schimmel in ihrer Wohnung an den Eigentümer wenden. Hier kommen, sowohl von Mieter- als auch Vermieterseite, unsere kompetenten Kollegen ins Spiel. Sie können nämlich, anhand modernster Messtechniken, herausfinden, ob der Schimmel eher oberflächlich sitzt und tatsächlich an falschem Lüftungsverhalten des Mieters liegt oder ob die Wand selbst feucht ist und der Vermieter hier zur Verantwortung gezogen werden muss. Viele Mieter scheuen die Beauftragung eines Sachverständigen, weil sie die Kosten scheuen. Lieber nehmen sie die Schuld hin und finden sich mit dem Schimmel ab oder ziehen aus. Das ist aber oftmals der falsche Weg, denn nicht immer liegt das Problem beim Mieter. Das Gutachten wird zu seinen Gunsten ausfallen.

Ist der Schimmel bereits vorhanden, wird er von unseren Experten genauestens unter die Lupe genommen. Schließlich soll er nicht nur oberflächlich bekämpft werden. Ist die Quelle gefunden, stehen meist Bauarbeiten bevor. Entweder reicht es aus, die Wand mit einem Spezialanstrich gegen die Schimmelsporen zu schützen oder es muss die komplette Wand saniert werden.

Fakt ist: Schimmel sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Man sollte dieses Problem nicht aussitzen, erst Recht nicht aus Angst vor hohen Gutachterkosten. So gibt es beispielsweise schon verschiedene Rechtsschutzversicherungspakete, die in berechtigten Fällen diese Kosten übernehmen. In jedem Fall muss der Schimmel bekämpft werden, da er nicht nur Mobiliar und Immobilie zerstört, sondern auch weitreichende Folgen für die Gesundheit, wie zum Beispiel chronisches Asthma oder andere Atemwegserkrankungen, haben kann.

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