Schiedsgutachten
vom ISH Institut

Oftmals begegnen uns Situationen im Leben, in denen einfach keine Einigung in Sicht ist. Insbesondere, wenn mehrere Parteien im Spiel sind, deren Streitigkeiten zu eskalieren drohen und kein besonnener und objektiver dritter Part eingreift. Auch hier sind wir gern für Sie da! Denn wir sind dieser neutrale „Dritte“, der Sie mit Hilfe eines Schiedsgutachtens dabei unterstützt, einem schwierigen und unnötigen Prozess aus dem Weg zu gehen. Auch hier arbeiten wir souverän und professionell, denn in solchen Situationen ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Wir vom Institut Siegfried Heuer sind in der Baubranche zu Hause. Da unsere Mitarbeiter regelmäßig geschult und weiter gebildet werden, sind wir auf dem baurechtlichen Gebiet immer auf dem neuesten Stand. Auch hier bieten wir Ihnen mittels eines Schiedsgutachtens eine schnelle und effektive Lösung Ihrer „Baustelle“.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Ein solches Gutachten hilft einzelnen Parteien im Rahmen eines Rechtsstreites, entsprechende Fragen und Tatsachen hinsichtlich dieser rechtlichen Angelegenheit von einer objektiven und neutralen Partei aufklären zu lassen. Um solch ein Schiedsgutachten in Auftrag geben zu können, müssen die einzelnen Parteien dieses entsprechend miteinander vereinbaren.

Was soll das Schiedsgutachten bewirken?

Ein solches Gutachten soll bewirken, dass Streitigkeiten einzelner Parteien in Bezug auf etwaige Verträge oder andere Rechtsverhältnisse mit Hilfe eines neutralen und erfahrenen Dritten geklärt werden können. In den meisten Fällen soll damit verhindert werden, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Ganz ausgeschlossen werden kann dies jedoch nicht. Die Aufgabe unserer Experten ist es hierbei, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses, einzelne Streitpunkte zu erläutern, die bei Ihnen oder den anderen Vertragsparteien Zweifel oder Unverständnis hervorrufen. Gegenstand einer solchen Klärung ist alles, was durch unsere geschulten Kollegen begutachtet werden kann und darf.

ISH Sachverständigenteam & Gutachter

Wann macht ein solches Gutachten Sinn?

Wenn Sie etwaige Streitigkeiten im Rahmen eines Bauprojektes klären lassen möchten, ohne sofort das Gericht aufsuchen zu müssen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Wir bieten für solche Fälle das oben genannte Gutachten an. Oft klären wir zum Beispiel, wer für etwaige vorhandene Baumängel verantwortlich ist. Außerdem schreiten wir auch ein, wenn es darum geht, Streitigkeiten hinsichtlich vertraglich festgelegter Ansprüche zwischen Bauherren und Baufirmen aufzuklären. Zudem geht es häufig natürlich auch um Ansprüche in Form von Geldleistungen. All‘ dies muss nicht zwingend vor einem Gericht ausgetragen werden, wenn Sie einen entsprechenden Sachverständigen hinzuziehen. Um unsere Arbeit korrekt ausführen zu können, stellt sich für uns zu Beginn immer die Frage, um was genau es geht. Hier sind alle Angaben, die zu einer Lösung des Konfliktes beitragen können, hilfreich. Je umfangreicher die Informationen, desto schneller können wir eine Lösung für das Problem finden. Hierbei unterscheiden wir auch zwischen der Klärung bloßer offener Rechtsfragen und der Feststellung von Tatsachen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich die einzelnen Parteien im Vorfeld darüber einig sind, dass das Gutachten des Sachverständigen auch akzeptiert wird. Ist diese Einigung mittels Unterschrift auf dem entsprechenden Gutachtervertrag erfolgt, sind die Parteien dann auch an das Gutachten gebunden. Rechtsmittel sind dann ausgeschlossen, es sei denn, das Gutachten weißt grobe Fehler auf. Dies kommt bei unseren Mitarbeitern jedoch nicht vor. Durch jahrelange Berufserfahrung und umfangreiche Fachkenntnisse erfüllen wir unseren Job stets zu großer Zufriedenheit unserer Auftraggeber.

Welche Vorteile bietet das sogenannte Schiedsgutachtenverfahren?

Der Weg der außergerichtlichen Klärung mittels Gutachter ist natürlich schneller und effektiver, als das Gerichtsverfahren. Zudem kann man die Wahl des Gutachters selbst treffen und ist keiner Willkür seitens des Gerichts ausgesetzt.

Gibt es auch Nachteile?

Der einzige große Nachteil ist, dass die Teilnahme eines Gutachters immer die Einverständnis aller streitenden Parteien voraussetzt. Eine solche Einverständnis kann nicht erzwungen werden.

Wie kommt das Schiedsgutachtenverfahren zustande?

Zunächst sollten sich die einzelnen Streitparteien darüber einigen, überhaupt einen Gutachter zu beauftragen. Dann sollte sich darüber geeinigt werden, dass das abschließende Gutachten, unabhängig vom Ergebnis, auch von allen Parteien anerkannt wird. Außerdem sollte auch im Vorfeld geklärt werden, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt bzw. wie die anteilige Verteilung der Kosten untereinander geregelt werden soll. Sind all‘ diese Fragen geklärt, wird ein entsprechender Schiedsgutachtenauftrag erstellt.

Unsere Leistungen im Rahmen des Schiedsgutachtenauftrages

Wir kommen zu Ihnen auf die Baustelle und beurteilen die Qualität von Bauleistungen beauftragter Baufirmen sowie die Beschaffenheit des ganzen Bauobjektes. Zudem ergründen wir die Ursache für Schäden, die an Ihrem Bauobjekt entstanden sind und können Ihnen sagen, ob es sich zum Beispiel um eine Fremdeinwirkung, wie zum Beispiel eine benachbarte Baustelle, handelt, oder ob natürliche Ereignisse verantwortlich sind. Gleichzeitig ermitteln wir das ganze Ausmaß der Bauschäden und/oder Baumängel und können die Höhe der Schäden festsetzen. Auch im Rahmen erbschaftsrechtlicher oder familienrechtlicher Streitigkeiten werden wir tätig und bewerten Ihre Immobilie. Haben Sie beispielsweise ein Haus geerbt oder möchten nach einer Trennung eine Immobilie verkaufen? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Generell klären wir für Sie sämtliche Streitfragen rund um den Bau oder den Erwerb von Häusern. Sie wissen nicht, ob eine Mieterhöhung rechtens ist oder wollen Erbbauzinsen prüfen lassen? Auch hier können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir arbeiten schnell und effizient! Zudem bewahren wir Sie vor hohen Gerichtskosten und langwierigen Verfahren.

Warum wir?

Unsere Mitarbeiter sind auf zahlreichen Gebieten des Bauwesens geschult und bilden sich regelmäßig weiter. Auch das Baurecht gehört zu unseren wichtigsten Kompetenzen. Durch die ständige Kontrolle etwaiger Aktualisierungen sind wir in der Lage, einwandfreie Arbeit zu leisten. Wir sind stets mit der neuesten Rechtssprechung vertraut und verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht. Und das ohne sofort auf ein gerichtliches Verfahren zurück greifen zu müssen! Gerade wenn Sie in ein schwieriges Bauprojekt verwickelt sind, bleibt oftmals keine Zeit für unnötige Behördengänge oder den Gang zum Gericht. Wir übernehmen das für Sie, indem wir es gar nicht erst so weit kommen lassen! Profitieren auch Sie von der langjährigen Berufserfahrung unserer kompetenten Mitarbeiter und kontaktieren Sie uns in Ihrer Angelegenheit. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular auf unserer Website oder rufen Sie uns einfach an. Nach einem ausführlichen Erstgespräch kümmern sich unsere Sachverständigen um die Einleitung eines Schiedsgutachtenverfahrens und übernehmen die Klärung offener Fragen und Probleme für Sie. Wir können auf eine lange Reihe zufriedener Kunden zurück blicken und wir möchten, dass Sie ebenso zufrieden mit uns sind. Daher freuen wir uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

Nach oben scrollen