Öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger

Der passende Fachmann für Ihre persönliche "Baustelle": Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Für die meisten Klienten stellt sich hier immer die Frage, was ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger überhaupt ist und welche Aufgaben dieser genau hat. Da die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt ist, kann sich im Prinzip jeder als Sachverständiger bezeichnen. So kommt es eben vor, dass viele Gutachter ohne ausreichende Qualifikationen den eigens verliehenen Titel „Sachverständiger“ tragen und so ihren Beruf ausüben. Um genau dort die Spreu vom Weizen zu trennen, ist laut dem deutschen Recht vorgeschrieben, dass sich der richtige Sachverständige öffentlich bestellen lässt.

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Dies geschieht in einem sogenannten Verwaltungsverfahren. Da die Verwaltung die jeweiligen öffentlichen Interessen vertritt, auch die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Eine solche öffentliche Bestellung wird mittels Antrag bei der zuständigen IHK in Gang gesetzt. Hier wird dann, nach einem Verwaltungsverfahren, dem Antrag stattgegeben oder der entsprechende Antrag abgelehnt. Die Bestellung und auch die Ablehnung sind Verwaltungsakte, die vom Antragsteller auch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden können.

Wird dem Antrag stattgegeben, hat ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gleichzeitig die Gewissheit, über eine gewisse Expertise auf seinem Fachgebiet zu verfügen und darf dies dann bei seiner Arbeit auch so ausgeben. Die anschließende Vereidigung wiederum bescheinigt zukünftigen Klienten, dass ihr ausgewählter Sachverständiger stets unparteiisch und unabhängig arbeitet. Neutrale Sachverständige bieten ein viel größeres Maß an Vertrauenswürdigkeit und unterstreichen damit auch den Ruf des Klienten.

ISH Sachverständigenteam & Gutachter

Welche Aufgaben hat ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Sachverständige arbeiten in nahezu allen Bereichen. So findet man sie beispielsweise im Bauwesen, in der Medizin oder an den Gerichten. Sie begutachten beispielsweise Personen oder auch Bauobjekte. Anschließend verfassen sie hierüber ein sogenanntes Gutachten und legen dieses ihrem Auftraggeber vor. Zusätzlich ist der Sachverständige auch beratend tätig und leitet verschiedene Kontrollen und Prüfungsvorgänge. Hier sei zum Beispiel an den TÜV erinnert. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann zudem auch als „Schiedsrichter“ zwischen zwei Vertragsparteien vermitteln, wenn eine objektive, neutrale und professionelle Meinung gefragt ist. Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn eine Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden soll oder sich die Vertragsparteien allein nicht einigen können.

Damit öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ihren Titel entsprechend behalten dürfen und weiter auf ihrem Fachgebiet arbeiten können, werden sie regelmäßig überprüft. Ihre Arbeit steht unter ständiger Beobachtung der zuständigen Kammern. Entspricht ihre Expertise beispielsweise nicht mehr den rechtlichen Anforderungen, kann ihnen die öffentliche Bestellung sowie die Vereidigung auch wieder aberkannt werden. Ist alles in Ordnung, dürfen sie weiterhin ihren Job machen.

Was verdient ein öffentlich bestellter Sachverständiger?

Da die Einsatzgebiete des Sachverständigen so vielfältig und breit gefächert sind, existieren keine expliziten Vergütungsvorschriften. Der Sachverständige darf seinen Preis daher selbst bestimmen, muss dabei aber auf Art und Umfang des Auftrages Rücksicht nehmen. Zukünftige Auftraggeber und Klienten sollten jedoch beachten, dass professionelle Hilfe immer ihren Preis hat und der größte Teil der Arbeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigers erst am Schreibtisch beginnt, nämlich mit dem Verfassen des umfangreichen und oft mehrseitigen Gutachtens.

Warum einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wählen?

Durch die umfangreichen Eignungs- und Prüfverfahren, denen sich die öffentlich bestellten Sachverständigen unterziehen müssen, liegt ein Vorteil besonders auf der Hand: Die Sicherheit. Sicherheit in Bezug auf Vertrauenswürdigkeit, Neutralität und Expertise.

Mit der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters ordern Sie gleichzeitig die Garantie für umfangreiches Fachwissen auf dem jeweiligen Gebiet. Aus diesem Grund steigt die Nachfrage nach solchen professionellen Fachkräften stetig an.

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