Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen bewerten und minimieren

Rutschunfälle sind eine häufigste Ursache für Arbeitsunfälle. Sie können zu schweren Verletzungen führen. Um die Rutschgefahr am Arbeitsplatz zu minimieren, ist es wichtig, die Gleitfähigkeit von Bodenbelägen regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten.

Erläuterung des Messverfahren:

Das Messverfahren zur Überprüfung und Bewertung der Gleitfähigkeit ist in der DIN 51131 geregelt. Dabei wird ein Körper mit Gleitern ausgerüstet (Gleitkörper) und mit konstanter Geschwindigkeit über den Bodenbelag gezogen. Die hierzu erforderliche Kraft wird gemessen. Der Gleitreibungskoeffizient μ wird dann aus der Kraft und der Geschwindigkeit berechnet.

Bewertung des Messergebnisses:

Das Messergebnis wird nach dem Bewertungskonzept der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) wie folgt eingestuft:

  • μ < 0,30: Der Bereich ist „nicht ausreichend rutschhemmend“. Es besteht akuter Handlungsbedarf, die Rutschhemmung des Bodensystems zu verbessern.
  • 0,30 ≤ μ < 0,44: Der Bereich ist „rutschhemmend“. Es sind je nach betrieblicher Anforderung risikoorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung sinnvoll.
  • μ ≥ 0,45: Der Bereich ist „uneingeschränkt betriebstauglich“.

Gleitmessgerät GMG 200:

Das Gleitmessgerät GMG 200 dient zur routinemäßigen Überprüfung der Gleitreibung unter Betriebsbedingungen auf verschiedenen Bodenbelägen. Das Gerät ist mit verschiedenen Gleitkörpern ausgestattet, die für verschiedene Bodenbeläge geeignet sind. Die Art des Gleitmaterials wird elektronisch vom GMG 200 erkannt und im Protokoll vermerkt.

Rutschhemmung
Rutschhemmung

Fazit:

Die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Gleitfähigkeit von Bodenbelägen ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Rutschgefahr am Arbeitsplatz. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Verwendung geeigneter Messgeräte können Unternehmen dazu beitragen, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu erhöhen.

Praxisbeispiel:

In einem Produktionsbetrieb wurde festgestellt, dass der Bodenbelag in einer bestimmten Abteilung eine zu geringe Rutschhemmung aufwies. Nach der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung konnte die Anzahl der Rutschunfälle in dieser Abteilung deutlich reduziert werden.

In einem Krankenhaus wurde das Gleitmessgerät GMG 200 eingesetzt, um die Gleitfähigkeit von Bodenbelägen in der Notaufnahme zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass die Rutschhemmung in einigen Bereichen nicht ausreichend war. Nach der Installation von Rutschhemmendem Material in diesen Bereichen konnte die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter deutlich erhöht werden.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Messverfahren zur Überprüfung und Bewertung der Gleitfähigkeit finden Sie in der DIN 51131 und in den DGUV-Informationen 208-041 und 208-042.

Anmerkung: Texterstellung durch KI Bard gestützt

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