Wenn eine Linoleum-Bodenbelagebene keine Pflegesubstanz aufweist/kein Oberflächenschutz

Kraftvoller Bremsweg ist kurzer Bremsweg, verursacht jedoch Fußbodenschäden

In einem großen Altenwohn- und Pflegezentrum hat der Auftragnehmer nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten normengerecht einen 3,2 mm dicken Linoleum-Bodenbelag vollflächig verlegt bzw. geklebt. 

Die vorgenannten Leistungen erfolgten sach- und fachgerecht, entsprechend den allgemein anerkannten Regeln des Fachs, dem Stand der Technik unter Einbeziehung der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ und auch entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.
Über Jahre hat die tägliche Reinigung (die ständige Unterhaltsreinigung) und auch die entsprechenden Grundreinigungsmaßnahmen nur mit einem Flächendesinfektionsmittel stattgefunden.
Irgendeine Pflegebehandlung/ein Pflegefilm und/oder eine Versiegelung der Linoleum-Bodenbelagebene kam nicht zum Einsatz.
Das vorgenannte Flächendesinfektionsmittel wies die nachfolgenden Substanzen auf:
·         Didecyldimethylammoneumchlorid „9,8 %“
·         Polyhexamethylenbiguanedhypochlored „2,9 %“
Das vorgenannte Desinfektionsmittel/der Desinfektionsreiniger wird eingesetzt zur Bekämpfung von Bakterien inklusive Salmonellen, Pilzen und Viren sowie Hepatitis B und HIV.
Welche Linoleum-Bodenbelagschäden liegen vor bzw. sind entstanden?
Jeweils in den Wohneinheiten, dort wo sich Pflegebetten befinden, wurden erhebliche, also abnorme mechanische Beschädigungen innerhalb des Linoleum-Bodenbelages konstatiert.
Regelrechte Zerquetschungen des Linoleum-Bodenbelages in Form von Eindrücken, Ausbrüchen und Schadensbilder in Form einer „Waschbrettstruktur“ waren feststellbar.
Bereits an dieser Stelle weist der Verfasser darauf hin, dass aufgrund der erheblichen unüblichen mechanischen Beschädigungen/Zerstörungen des Linoleum-Bodenbelages die Wertschöpfung und Werterhaltung des hier in Rede stehenden Bodenbelages auf Dauer gesehen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Irreparable Linoleum-Bodenbelagschäden liegen diesbezüglich vor.
Ursachenforschung und Lokalisierung an Ort und Stelle über zerstörerische Prüfmaßnahmen
In einer Wohneinheit, dort wo der Linoleum-Bodenbelag erhebliche Zerstörungen aufwies, und zwar in dem Flächenbereich vor dem Pflegebett, ist folgendes festgestellt worden:
Zunächst einmal konnte festgestellt werden, dass unterhalb des vorgenannten Pflegebettes, aber auch vor dem jeweiligen Pflegebett, innerhalb der Linoleum-Bodenbelagebene, die bereits mehrfach genannten erheblichen abnormen Beschädigungen des Linoleum-Bodenbelages sichtbar waren.
Nicht nur „mechanische Aufbrüche“ sondern auch „Verwalkungen“ der Linoleum-Nutzschichtmasse waren nachweisbar.
Die Linoleum-Bodenbelagebene war überproportional beeinträchtigt (die Oberfläche des Bodenbelages wies die bereits mehrfach genannten „Waschbrettstrukturen“ sowie regelrechte Zerquetschungen/Zerstörungen auf).
Kavernenartige Zerstörungen (mechanische Zerstörungen) der Oberfläche waren, wie beschrieben, nachweisbar.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes wurden zunächst einmal die Rollen des Pflegebettes bezüglich der Abmessungen überprüft.
Die Pflegebetten weisen Zwillingsrollen, die jeweils eine Breite von ca. 13 mm mit einem Durchmesser von ca. 45 mm aufweisen.
Besonderer Hinweis bezogen auf die Ursachenforschung
Mit weißem Papier und blauem Durchschlagpapier/Kopierpapier erfolgten weitergehende Untersuchungen/Prüfungen der Auflast/Auflagerflächen der vorgenannten Rollen im „ungebremsten Zustand“, jedoch ohne Patient.
Auf dem weißen Papier wurden dynamische Lasten je Rolle in den Abmessungen zwischen 11 mm und 12 mm Breite nachgewiesen bzw. festgestellt (die entsprechende Fahrspur durch die hier in Rede stehenden Rollen auf der Oberfläche des weißen Papiers).
Besondere Erkenntnisse
Beim Bewegen des Pflegebettes in gebremsten Zustand und/oder im halb gebremsten Zustand wurden bereits tiefe Schleifspuren auf der Oberfläche des Bodenbelages festgestellt.
Im Rahmen der vorgenannten Untersuchungen/Versuchsdurchführungen konnte der Nachweis erbracht werden, dass die bereits mehrfach genannten Pflegebetten im gebremsten Zustand keine „Gesamtaufstandsfläche“ zur Bodenbelagebene hingehend aufweisen (die gebremsten Rollen befinden sich somit im „Hohlkörper“ des Bettengestells, wobei die Rollen sichtbar waren bzw. sind, also keine vollsatte Auflage der „Bettenfüße“ gegeben war).
Besondere Anmerkung
Eine Linoleum-Bodenbelagprobe aus dieser hier in Rede stehenden Charge/Lieferung wurde hinsichtlich der technisch zugesicherten Eigenschaften überprüft. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass diese vorgenannte Linoleum-Bodenbelagprobe hinsichtlich des Resteindruckverhaltens die allgemeinen Anforderungen gemäß EN 548 (Resteindruck < 0,15 mm für Materialien mit einer Nenndicke von < 3,2 mm/Resteindruck < 0,20 mm für Materialien mit einer Nenndicke von < 4,0 mm) entspricht.
Besonders interessant war die Bestimmung des Verhaltens des Linoleum-Bodenbelages bei Walkbeanspruchungen, also im Kugelwalkversuch.
Die Prüfung des Verhaltens bei erhöhter Walkbeanspruchung ergab bei dem untersuchten Bodenbelag eine gute Walkbeständigkeit.
Fazit
Der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten hat vertragsrechtlich diese hier in Rede stehenden Linoleum-Bodenbelagschäden nicht zu vertreten.
Handwerkliche Fehlleistungen und/oder anwendungstechische Problemstellungen beim Verlegen/Kleben des Linoleum-Bodenbelages waren nicht feststellbar. Auch der Linoleum-Bodenbelag entspricht den technisch zugesicherten Eigenschaften, also den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.
Wie konnte ein derartiger Fußbodenschaden entstehen?
Die Fußbodenschäden in Form von Zerwalkungen/Verwalkungen in Form von mechanischen Aufbrüchen und Schichtentrennungen der Bodenbelagmasse/des Linoleum-Bodenbelages sind in der Addition darauf zurückzuführen, weil:
a)     mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die tägliche Reinigung/Unterhaltsreinigung und durch die Grundreinigungsmaßnahmen mit dem Wisch-Desinfektionsmittel (Flächendesinfektionsmittel) die Linoleum-Nutzschicht nachteilig beeinflusst worden ist,
b)     durch die Pflegebettrollen im „gebremsten Zustand“ bedingt durch „Schubbewegungen/Walkbewegungen“ die hier in Rede stehenden mechanischen Beschädigungen entstanden sind und auch forciert wurden.
Die ständige Unterhaltsreinigung und die bereits mehrfach genannten Grundreinigungsmaßnahmen nur mit dem Wisch-Desinfektionsmittel (Flächendesinfektionsmittel) haben die Linoleum-Nutzschicht/die Linoleummasse derart nachteilig beeinflusst, dass bei den bereits genannten „Schublasten“ der „halbgebremsten oder gebremsten“ Rollen der Pflegebetten diese mechanischen Zerstörungen entstanden sind.
Die nachfolgende technische Fotodokumentation verdeutlicht die in diesem Fachartikel beschriebenen Schadensbilder.
 
 
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