Geruchswahrnehmungen/Geruchsbelastungen in der Fußbodentechnik ist und bleibt ein Dauerthema.

Widersprüche bezüglich Zuordnung = massive Laubholzdielen/Landhausdielen = Holzfußböden
Mit Schreiben vom 30.6.08 an das Deutsche Institut für Normung wies der Verfasser auf Widersprüche in der Normierung hin.
Diese Anfrage wurde auch im Interesse der Fachwelt in Fachzeitschrift „Objekt“ veröffentlicht ( 6-7/ 08 )

höflich bittet der Unterzeichner im Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. festzustellen, welche DIN EN für massive Laubholzdielen für Gutachtertätigkeit und für Qualitätsprüfungen herangezogen werden kann bzw. muss.

In der DIN EN 13629 heißt es bezüglich Anwendungsbereich:
Diese Europäische Norm legt die Merkmale von massiven Laubholzdielen mit Nut und/oder Feder für die Verwendung als Fußbodenbelag in Innenräumen fest.
          Diese Norm gilt für massive Laubholzdielen mit oder ohne Oberflächenbehandlung.“
In der DIN EN 13226 heißt es bezüglich Anwendungsbereich:
         „Diese Europäische Norm legt die Merkmale von Massivholz-Parkettstäben mit Nut und/oder Feder für die Verwendung als Fußbodenbelag in Innenräumen fest. Diese Norm betrifft nicht aus Stäben zusammengesetzte Parketttafeln; hierfür ist eine separate Norm in Vorbereitung.
         Diese Norm gilt für Stäbe mit oder ohne Oberflächenbehandlung.“
Aus der Sicht des Diktatverfassers gilt eine Laubholzmassivdiele nicht als ein „Stab“ mit oder ohne Oberflächenbehandlung und auch nicht als ein Massivholz-Stabparkett mit Nut und/oder Feder.
Höflich bittet der Unterzeichner um Veranlassung einer Stellungnahme des Normenausschusses für Holzwirtschaft und Möbel im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
 Für Ihre Mühewaltung recht herzlichen Dank………………Siegfried Heuer
( veröffentlicht auch in „OBJEKT 6-7/ 08 )

Die Antwort des Normenausschusses Holzwirtschaft ( Herr Vogel / Herr Fichtner ) vom 15.7.08
Sehr geehrter Herr Heuer,….. zuständigkeitshalber haben wir Ihr Schreiben von dem Direktor des DIN, Herrn Dr. Bahke, zur Beantwortung erhalten. Nach Prüfung Ihrer Aussagen zu den beiden o.g. Normen mussten wir feststellen, dass Fehler in der deutschen Fassung sowohl im Titel, im Anwendungsbereich als auch in der Benennung der Begriffe ( Produkte ) enthalten sind, die der Berichtigung ( Corrigendum ) der Normen oder gar einer Änderung ( Amendment ) der Normen bedürfen.
Dazu ist die Einbeziehung des zuständigen Fachgremiums des Normenausschusses Holzwirtschaft und Möbel ( NHM ) im DIN erforderlich. Daher können wir Ihre Anfrage derzeit nicht abschließend beantworten. Sofern festgestellt wird, dass es einen Änderungsbedarf der Europäischen Normen gibt ( nicht nur eine Berichtigung ) , wird es erforderlich sein, diese auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Wir werden Sie nach Abklärung der Sachfragen Anfang Oktober 2008 unterrichten und bitten Sie um etwas Geduld. …….

 


Eine Stellungnahme seitens des ZVPF in ZVPF aktuell 02/2008 S. 4
Massivholzdielenverlegung: Welche Beurteilungskriterien – welche Toleranzen?
oder“ Schuster, bleib bei Deinen Leisten“
…….In dem Artikel beruft sich der Sachverständige – etwa mangels ausreichenden, eigenen Wissens? auf Zuschriften von anderer sachverständiger Kollegen / Fachexperten für Massivholzdielen.
Einer der Experten ordnet massiven Laubholzdielen die DIN EN 13629  zu. Das macht auf den ersten Blick auch Sinn, schließlich lautet der deutsche Titel “ Massive Landhausdielen“.
Spätestens beim Betrachten der unter Ziffer 3.1 abgebildeten Diele müsste dem Leser  der Norm ein Widerspruch auffallen. Die Abb. zeigt eine aus Einzelstäben zusammengesetzte Diele ( früher unter dem Begriff „Osterwalder Diele“ bekannt, in neuerer Zeit als „Junkersdiele“).

Im Original, das in engl. Sprache verfasst wurde (und dessen Überschrift im Original sich als englischer Untertitel  auf der deutschen Fassung befindet ), heißt diese Norm “ solid woodflooring – pre- assembled hardwood board“.
Diese Norm ist gewissermaßen als eine Nachfolgerin der alten, lange schon aus dem Verkehr gezogenen DIN 280 Teil 4 anzusehen. Daraus folgert, dass die DIN EN 13226 wegen der nach oben offenen Breiten und Längen für massive Laubholzdielen gilt.
Gegen die falsche Übersetzung ist Einspruch beim Normenausschuss eingereicht worden und dieser Einspruch wurde von dort an das betreffende Technische Komitee weitergeleitet.
o. Unterschrift


Die Stellungnahme des Bundesinnungsmeisters und von der HWK Berlin öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen  Joachim Barth in „Objekt“:
…. Am Ende des Beitrags ruft der Verfasser… zur “ offenen Diskussion “ auf. Diesen Aufruf hätte ich gerne angenommen, nur, es gilt nichts zu diskutieren, sondern richtig zu stellen.
In dem Beitrag wird die These aufgestellt, für massive Laubholzdielen gelte DIN EN 13629. Diese Behauptung ist falsch.
Nur auf den ersten Blick und nur für einen mit der Materie wenig vertrauten Leser der Norm mag DIN EN 13629 gelten, heißt doch der Untertitel „Massive Laubholzdielen“.
Spätestens beim Betrachten der unter Ziffer 3.1 abgebildeten Diele müsste dem Leser  der Norm ein Widerspruch auffallen. Die Abb. zeigt eine aus Einzelstäben zusammengesetzte Diele. Früher gab es schon einmal unter dem Begriff „Osterwalder Diele“ ein solches Element, in neuerer Zeit kennt man die „Junkers-Diele“).
Im Normtext wird die Diele als “ ein breites und im Allgemeinen langes massives (einschichtiges) und mittels Schwalbenschwanzverzinkung, Schmalseiten- und Stirnseitenverleimung aus mehreren Riemen zusammengesetztes Laubholzelement“ beschrieben.
Im Original, das in engl. Sprache verfasst wurde (und dessen Überschrift im Original sich als englischer Untertitel  auf der deutschen Fassung befindet ), heißt diese Norm “ solid woodflooring – pre- assembled hardwood board“.
Sauber ins Deutsche übersetzt heißt das: Holzfußböden – Massive zusammengesetzte Hartholzdielen.
Wer jetzt immer noch an der These festhält. DIN EN 13629 gelte tatsächlich für einteilige, massive Laubholzdielen, der befindet sich buchstäblich auf dem Holzweg.
Richtig ist: Es gilt DIN EN 13226. Dies deshalb, weil die Breiten- und Längenbegrenzung nicht mehr existiert.
Zu fachlichen Äußerungen: Ernsthaft wird behauptet, dass auf produktionsbedingte Maßabweichungen zurückzuführende Fugen durch Einsatz von Spanngurten beim Verlegen vermieden werden können.
Gespannt warte ich nun auf die Einladung, wann und wo ich dem Schauspiel beiwohnen kann, wie man ca. 25 mm dicke und ca. 280 mm breite massive Laubholzdielen mit Spanngurten dicht zurrt, um sie auf einen massiven Untergrund geklebt zu verlegen.
Damit nicht genug. Vollends zur Glosse wird die „Fachtechnische Information“ durch den wiedergegebenen Vorschlag eines der „Experten“, das ungleiche Fugenbild in einer gleichmäßigen Fugenbreite aufzufräsen, entsprechende Leisten einzukleben um anschließend eine optische V-Fuge einzufräsen.
Das dürfte ein grandioses Schauspiel werden, das sich dem Beobachter in der auf die Verlegung folgende Heizperiode bietet:
Unter schussähnlichen Geräuschen werden unkontrollierte Abrisse entstehen, weil durch die in die Fugenbereiche eingeklebten Leisten die Dielenfläche zu einer einzigen Platte verleimt wurde.
Hoch interessant dürfte der Gesichtsausdruck der betreffenden Experten sein und noch viel interessanter die dann zur Erklärung des Geschehenen gelieferten Fachtechnischen Informationen.


Der Sachverständige Siegfried Heuer antwortet in Objekt:

mit Interesse und gleichzeitigem Erstaunen, jedoch auch mit Verwunderung hat der Diktatverfasser die Stellungnahme des Bundesinnungsmeisters und Sachverständigen Joachim Barth in der unter Betreff genannten Angelegenheit zur Kenntnis genommen.
Ob der vorgenannte Verfasser etwas richtig stellt oder nur eine „Spitzfindigkeit“ in die Gesamtsituation, die in diesem Fachartikel aufgezeigt worden ist, einbringt, sollte jeder Leser dieser Fachzeitschrift für sich selbst entscheiden.
Fakt ist, dass die DIN EN 13 629 „Massive Laubholzdielen“ und die DIN EN 13 226 „Massivholz-Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder“ nicht nur für hoch intelligente, intellektuelle Sachverständige oder Bundesinnungsmeister erstellt worden ist, sondern auch für normale Handwerker, Handelsfirmen, Kaufleute und auch für Verleger.
Wie sollen die Verarbeiter mit einem derartigen „Wirrwarr“ umgehen, selbst die DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin hat am 15.07.2008 dem Verfasser dieses Fachbeitrages Folgendes mitgeteilt:
„…Anwendungsbereich DIN EN 13 629 und DIN EN 13 226
Sehr geehrter Herr Heuer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2008 und die dort enthaltenen wichtigen Hinweise.
Zuständigkeitshalber haben wir Ihr Schreiben von dem Direktor des DIN, Herrn Dr. Bahke, zur Beantwortung erhalten.
Nach Überprüfung Ihrer Aussagen zu den beiden o. g. Normen mussten wir feststellen, dass Fehler in der deutschen Fassung sowohl im Titel, im Anwendungsbereich als auch in der Benennung der Begriffe (Produkte) enthalten sind, die der Berichtigung (Corrigendum) der Normen oder gar einer Änderung (Amendment) der Normen bedürfen.
Dazu ist die Einbeziehung des zuständigen Fachgremiums des Normenausschusses Holzwirtschaft und Möbel (NHM) im DIN erforderlich. Daher können wir Ihre Anfrage derzeit nicht abschließend beantworten….“
Sollten jedoch Mitarbeiter der Bundesinnung oder sogar der Verfasser des Leserbriefes in diesem Fachgremium mitarbeiten (Normenausschuss Holzwirtschaft), dann muss sich der Leserbriefverfasser schon die Frage gefallen lassen: „Wo bleibt diesbezüglich die angewandte Intelligenz?“, wenn die DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Fehler bezüglich des Anwendungsbereichs feststellt und auch bestätigt.
Glaubt denn der Leserbriefverfasser, dass nur für die „Junckers-Diele“ eine eigene DIN EN verabschiedet wird? Auf dem „Holzweg“ befinden sich auch die Experten, die ggf. noch davon ausgehen, dass die im Fachartikel beschriebenen Massivholzdielen von 25 mm Dicke der EN 13 226 zugeordnet werden. Bei den eingebauten Massivdielen mit einer Dicke von 25 mm handelt es sich demzufolge um eine Sonderanfertigung, welche keiner Norm unterliegt, auch nicht bezogen auf die handwerkliche Leistung „Parkettarbeiten“. In diesem Fall würde auch die DIN 18 334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ herangezogen werden.
Aus der Sicht des Verfassers dieses Fachbeitrages ist eine Massivdiele mit den Abmaßen von bis zu 3500 x 280 x 25 mm für eine Bezeichnung „Parkettstäbe“ fachlich unpassend und auch falsch.
Wenn die EN 13 226 für Massivholzdielen gelten soll, stellt sich selbstverständlich auch die Frage, warum dieses dann nicht eindeutig und unmissverständlich in der vorgenannten EN 13 226 erwähnt wird.
In dem Fachartikel des Unterzeichners wurde doch nur darauf hingewiesen, dass durch den Einsatz von Spanngurten sich Fugen minimieren lassen, jedoch nicht zu verhindern sind und dies auch nicht gefordert wird.
Von einem Verschluss bzw. Vermeidung von Fugen bei Massivdielen dieser oder ähnlicher Art, wie dies der Sachverständige Barth formuliert, war niemals die Rede.
Der Einsatz von Spanngurten auch für Massivholzdielenverlegung ist üblich und führt definitiv zur Verminderung des Fugenbildes.
Auch ein nachträgliches Aussplinten oder das Einsetzen von Adern ist bei der Massivholzverlegung/Massivholzdielenverlegung auch unter Würdigung der DIN 18 334 nicht als unüblich einzustufen.
Selbstverständlich darf nach diesem Aussplinten oder Einsetzen von Adern keine monolithische Massivdielenebene vorliegen, sondern die jeweiligen Dielen müssen noch Luft haben zum „Arbeiten“, so dass bei Holzfeuchteänderung über das Raumklima ein so genanntes „Arbeiten“ noch möglich ist.
Selbstverständlich werden beim Aussplinten oder beim Einsetzen von Adern diese nur „zweiseitig geleimt“ (an einer Seite der Massivdiele).
Die vorgenannten Maßnahmen wurden in der Vergangenheit auch ohne „Schauspielkunst“ durchgeführt, und zwar mit gutem Erfolg. Somit muss der Leserbriefverfasser, der Sachverständige Barth, keinem Schauspiel beiwohnen, sondern nur als Zuschauer die praxisbezogenen Kenntnisse wahrnehmen (auch in mehreren Heizperioden).

 

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