Feuchtigkeitsbildung an Wänden

Gutachterliche Stellungnahme Nr. 20269/12/ SA –NE

Hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auf den Wänden des Kinderzimmers und des Schlafzimmers in einer Wohnung .

Zur Sache

Der Unterzeichner wurde vom Bewohner persönlich beauftragt, die Erdgeschoßwohnung hinsichtlich der Bildung von Feuchtigkeit zu prüfen.

Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer, einer Küche und einem Bad.

Diese Räume werden durch eine Diele zusammengeführt.

Alle Zimmer haben eine Fensteröffnung in den Außenbereich.

Die Außenwände des Kinderzimmers und des Schlafzimmers sind bis zur Höhe von ca. 120 cm erdberührt.

Der Allgemeinzustand des Gebäudes konnte zum Ortstermin als gepflegt bezeichnet werden.

Feststellungen:

Die Außenwände waren mit Trockenbauplatten verkleidet.

Der Boden war mit einem Laminat-Bodenbelag belegt.

Überprüfungen der Wände in der rechten Außenecke mit einem indikativen Feuchtigkeitsmesser „Trotec T-650″ ergaben zunehmende Feuchtigkeit von oben nach unten.

Höhe ca. 100 cm = 82,1 Digits

Höhe ca. 10 cm = 135,8 Digits

Überprüfungen der Bodenoberfläche mit dem gleichen Feuchtigkeitsmesser ergaben von der Raummitte bis zur rechten Außenecke aufsteigende Feuchtigkeit.

Raummitte = 128,6 Digits

Rechte Außenecke = 137,2 Digits

Schlafzimmer

Die Außenwände waren im Gegensatz zum Kinderzimmer nicht mit Trockenbauplatten verkleidet, sondern es war auf Wandputz tapeziert. Überprüfungen der Wände in der rechten Außenecke mit einem indikativen Feuchtigkeitsmesser „Trotec T-650″ ergaben aufsteigende Feuchtigkeit von oben nach unten.

Höhe ca. 100 cm = 111,4 Digits

Höhe ca. 10 cm = 165,0 Digits

Die Heizungsnische hinter der Nachtspeicherheizung war mit Polystyrol gedämmt. Bei einer Inaugenscheinnahme der Gebäudehülle wurde folgendes festgestellt:

Das Schutzdach über dem Eingangsbereich zur Wohnung im Erdgeschoss wies an der Unterseite starke Ausblühungen auf.

Die Ausführung der Abdichtung oberhalb dieses Schutzdaches war an den Oberkanten und den Seiten offen, so dass dort ungehindert Regenwasser eindringen kann.

Das Schutzdach über dem Haupteingang zu den restlichen Wohnungen an die rückwärtige Seite des Gebäudes wies an der Oberseite Putzablösungen auf, so dass dort ungehindert Regenwasser eindringen kann.

Die Gebäudeöffnung zur Durchführung der Wasserleitung für den äußeren Wasseranschluss war nicht abgedichtet, so dass dort ungehindert Regenwasser eindringen kann.

An der östlichen abfallenden Gebäudeseite war der Fassadenputz direkt oberhalb der Gehwegplatten auf einer Fläche von ca. 1,5 m² nicht mehr vorhanden.

Die Anbindungen der Fensterrahmen an das Mauerwerk waren nicht abgedichtet, und teilweise war dort der Verputz herausgebrochen, so dass dort ungehindert Regenwasser eindringen kann.

Das Erdreich an dieser Gebäudeseite war mit Waschbetonplatten treppenstufenähnlich belegt. Die Abschlüsse zu den jeweiligen Stufen waren mit Randstreifen erstellt. Diese Randstreifen hatten einen Überstand von jeweils ca. 10-30 mm, so dass sich dort Regenwasser aufstaut und nicht ungestört abfließen kann.

An der Anbindung des Gebäudes zu den Treppenstufen konnte eine Gebäudeabdichtung nicht festgestellt werden, so dass das aufstauendes Regenwasser in das Gebäude eindringen kann.

Aufgrund der zuvor ausgiebig dargestellten Öffnungen bzw. nicht vorhandenen Abdichtungen und dem nicht fachgerechten Ausbau der treppenähnlichen Konstruktion an der östlichen abfallenden Gebäudeseite ist das Eindringen von Regenwasser bzw. daraus resultierender Feuchtigkeit aus Sicht des Sachverständigen nicht auszuschließen sondern eher wahrscheinlich.

In wie weit eingedrungenes Regenwasser bzw. die daraus resultierende Feuchtigkeit zu den zuvor beschriebenen erhöhten Feuchtigkeitswerten im Inneren der Wohnung im Erdgeschoss führte, konnte zu den Ortsterminen nicht nachgewiesen werden,

da hierzu die Trockenbauplatten der Innenwände zu entfernen und Bauteilöffnungen an der Anbindung des Gebäudes an das Erdreich vorzunehmen sind.

Nach Vornahme dieser Arbeiten ist der Nachweis von eindringendem Wasser möglich.Ob die festgestellte erhöhte Feuchtigkeit auf den Außenwänden zur Bildung von Schimmelpilz geführt hat, konnte zum Ortstermin nicht einwandfrei festgestellt werden.

Ein solcher Nachweis ist mittels Luftkeimmessung und anschließender labortechnische Auswertung möglich.

Die nachfolgende Bilddokumentation belegt die Feststellungen.

Verfasser dieser Festtellungen: Peter Neusser

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