Das muss jeder Bodenleger wissen!!!
Verlegung/Klebung von Design-Bodenbelagelementen auf keramische Fliesen/Platten gegen Erdreich angrenzend

Zur Sache

in einem besonders repräsentativen/exklusiven Modesalon wurde der Auftragnehmer von der Bestellerseite beauftragt besonders hochwertige Design-Bodenbelag-elemente auf keramische Fliesen/Platten nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten zu verlegen bzw. zu kleben.

Dem Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten war bekannt, dass in diesem Erdgeschossbereich nur teilweise eine Unterkellerung vorliegt bzw. gegeben ist (also erdreichangrenzend).

Anlässlich der gerichtlichen Beweissicherung wurde zu Protokoll gegeben, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Unterbodenvorbereitungsarbeiten eine Dispersionshaftbrücke eingesetzt hat und anschließend die Spachtelung/Egalisierung des Untergrundes erfolgte. Die Klebung der Design-Bodenbelagelemente erfolgte ebenfalls mit einem Dispersionsklebstoff.

Der Antraggegner, also der Auftragnehmer hat zu Protokoll gegeben, dass der Untergrund „verlegereif/belegereif“ vorgelegen hätte und er hätte auch somit keine Bedenken gegen die Ausführung seiner Leistung gegenüber der Bestellerseite geltend gemacht.

Nach einem Zeitintervall von ca. 3 Monaten hätten sich vor allem im Hauptlaufzonenbereich sogenannte „Trampelpfade“ gebildet, die wie anlässlich des Ortstermins ermittelt worden ist, auch eine akute Unfallgefahr darstellten in Form von hochstehenden Nahtkanten und Verformungen = beulenartige Design-Bodenbelag-platten/Design-Bodenbelagelemente.

Zum Zeitpunkt des Gutachtertermins war die Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit/die Funktionstauglichkeit der Design-Bodenbelagebene auf einer Grundrissfläche von mehreren Hundert Quadratmeter erheblich überproportional beeinträchtigt.

Die Wertschöpfung/Werterhaltung und Nachhaltigkeit kann somit nicht mehr gewährleistet werden. Bezogen auf den besonders repräsentativen/exklusiven Modesalon/das Modegeschäft ist auch das Gesamtbild der Design-Bodenbelagebene bezüglich des Geltungsnutzens erheblich beeinträchtigt.

Wie konnte so etwas passieren/entstehen?

Tiefe Bruchzonenverlagerungen innerhalb der Spachtelmassenschicht/Egali-sierungsschicht wurden im Bereich der Hauptlaufzone konstatiert.

Nach vorheriger Markierung/Kennzeichnung der bereits mehrfach genannten Aufwölbungen/Verformungen der Design-Bodenbelagelemente erfolgten weitere Prüfungen zusätzlich mit einem Resonanztaster.

Ca. 70 % der Bodenbelagebene = Design-Bodenbelagebene wiesen Hohlleger und Verformungen auf.

Nach entsprechenden Vereinbarungen mit den anwesenden Beauftragten der beteiligten Parteien erfolgten Schälzugprüfungen an 50 mm breiten Bodenbelagstreifen/Elementen.

Besonderer Hinweis

In der EN 1372 = Prüfverfahren für Klebstoffe (Bodenbeläge/Schälversuche) werden die Prüfparameter wie sie unter Laborbedingungen durchgeführt werden, vorgegeben und auch genannt.

Die EN 1373 hingegen beschreibt das Prüfverfahren für Klebstoffe (Bodenbeläge) im Scherversuch.

Die Schälfestigkeit (auch „Frühfestigkeitsprüfung“ genannt) bedeutet für PVC-Beläge dieser oder ähnlicher Art unter Laborbedingungen mindestens 1,0 N/mm (ca. 1,0 kg Zugkraft pro cm Belag).

Um das adhäsive und kohäsive Verhalten der Schichten der Fußbodenkonstruktion speziell bezogen auf die verwendeten Verlegewerkstoffe zu überprüfen wurden die orientierend bereits genannten Schälwiderstandsprüfungen an Ort und Stelle repräsentativ durchgeführt.

Der Schälwiderstand ist, wie beschrieben, allgemein die Kraft je Probenbreite, die zum Abschälen geklebter Proben senkrecht zur Klebfuge führt.

Als Maßeinheit sind somit N/mm bzw. N/50 mm bezogen auf übliche Streifenbreiten von 50 mm Breite zu benennen.

Durch diese vorgenannten Prüfungen werden orientierend funktionsgerechte Klebefugen als auch eine funktionsgerechte Klebung ermittelt.

In den jeweiligen Prüfbereichen wurden die PVC-Bodenbeläge/Bodenbelagflächen in 50 mm breite und ca. 50 cm lange Streifen geschnitten.

Das institutsseitig eingesetzte Gerät (Kraftaufnehmer) stellt vereinfacht dargestellt ein fahrbares Stativ mit einer Hebelvorrichtung dar.

Es wurden bewusst die hier in Rede stehenden Schälwiderstandsprüfungen in Flächenbereichen vorgenommen, die augenscheinlich noch keine beulenartigen Erhöhungen aufgewiesen haben (bezogen auf die Design-Bodenbelagplatten).

Die nachfolgenden Mittelwerte aus einer Vielzahl Einzelmessungen wurden an Ort und Stelle bezüglich der Schälwiderstandsprüfungen ermittelt:

  • 20 N/50 mm
  • 25 N/50 mm
  • 30 N/50 mm

Weitere Versuche/Prüfungen in den Flächenbereichen wo der Designbelag erhebliche Aufwölbungen aufwies, ergaben keine verwertbaren Ergebnisse.

Die Schadensparameter

  1. Unübliche extreme Pulverisierung/Zermörserung der Spachtelmassenschicht/der Spachtelmassensubstanz, insbesondere im Fugenbereich der keramischen Fliesen/Platten die sich um Untergrund befanden,
  2. mangelhaftes adhäsives und kohäsives Verhalten der Spachtelmassenschicht unterhalb der Design-Bodenbelagebene,
  3. keine Reemulgierung oder Verseifung des eingesetzten Klebstoffsystems,
  4. wie bereits beschrieben, konnten ungenügende/mangelhafte Schälwiderstände bezüglich der bereits mehrfach genannten Verlegewerkstoffsysteme ermittelt werden.

Die schwächste Zone innerhalb dieser hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion befindet sich, wie bereits mehrfach genannt, innerhalb der zementären Spachtelmassenschicht/Spachtelmassensubstanz.

Die elektronischen, kapazitiven Feuchtigkeitsbestimmungen an Ort und Stelle haben bestätigt, dass überhöhte Feuchtigkeit innerhalb dieser hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion schadhaft wirksam wurde, insbesondere im Fugenbereich der keramischen Fliesen/Platten (Kapillarfeuchtigkeit).

Wer hat diese Fußbodenschäden nach dem Verursacherprinzip = Obsiegen/Unterliegen zu vertreten?

Es gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik/des Fachs unter Einbeziehung der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“, dass ein Auftragnehmer im Rahmen seiner Sorgfalts- und Hinweisverpflichtung nicht nur CM-Feuchtigkeits-messungen durchzuführen hat, sondern auch Bedenken gegen die Ausführung seiner Leistungen vortragen muss (gegenüber dem Besteller/Antragsteller) insbesondere dann, wenn, wie in diesem Fall, erdreichangrenzende Flächenbereiche vorhanden sind bzw. vorliegen.

Sehr deutlich war an Ort und Stelle erkennbar, dass im Bereich der Mörtelfugen der Fliesen/Platten (keramische Fliesen/ Platten) die Feuchtigkeit kapillar „nach oben stieg“ und somit auch diese in Rede stehenden Verlegewerkstoffsysteme, insbesondere die zementäre Spachtelmasse, nachteilig beeinflusst hat.

Hinsichtlich der Verlegewerkstoffsysteme unterhalb der Design-Bodenbelag-elemente gilt die Spachtelmassenschicht/die Spachtelmassensubstanz als schwächste Zone, da diese zermörsert in Pulverform vorlag. Ein mangelhaftes adhäsives und kohäsives Verhalten ist somit schadensursächlich.

Eine funktionsfähige Hydratation/Kristallisation/Abbindung der Spachtelmassenschicht hat nicht stattgefunden bzw. lag zum Zeitpunkt des Gutachtertermins nicht mehr vor.

Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass der kristalline Wasserbinder als Bindemittel in der hier in Rede stehenden Spachtelmasse schadensursächlich ist. Der Kristallhabitus entspricht im Wesentlichen einem Sekundärettringit (Kristallwachstum mit einer Treibwirkung).

Die an Ort und Stelle durchgeführte Gitterritzprüfung „nach Heuer“ hat den vorgenannten Sachverhalt jeweils bestätigt.

Der Fotobericht

Die nachfolgende technische Fotodokumentation soll den in diesem Fachbeitrag beschriebenen Sachverhalt verdeutlichen:

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