Geruchswahrnehmungen/Geruchsbelastungen in der Fußbodentechnik ist und bleibt ein Dauerthema.

Trockenrisse innerhalb Deckschichtlamellen von Mehrschichtparkett sowie „Abrissfugen und Blockabrisse“ innerhalb Massivparkettflächen und Mehrschichtparkettflächen

Europaweit haben sich die Beanstandungen/die Mängelrügen von Bestellern/Auftraggebern gegenüber Auftragnehmerfirmen vervielfacht hinsichtlich der vorgenannten Blockabrisse/Abrissfugen und Deckschichtlamellen-Trockenrissen.

Hat ein Parkettleger als Auftragnehmer mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt im Rahmen seiner handwerklichen Leistungen überhaupt die Möglichkeit „Trockenrisse“ innerhalb von Deckschichtlamellen zu verhindern?

Handelt es sich um ein materialspezifisches kennzeichnendes Merkmal oder ggf. auch um produktionstechnische Problemstellungen hinsichtlich Arretierung der Deckschichtlamellen und/oder um Fehlleistungen/Problemstellungen der Hersteller bezüglich der Trockenprozesse von Deckschichtlamellen?

Selbstverständlich spielen die raumklimatischen Bedingungen innerhalb einer Heizperiode in den jeweiligen Räumlichkeiten eine wesentliche Rolle.

Auch bei Einhaltung günstiger raumklimatischer Bedingungen (relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 50 % und einer Bodentemperatur/Raumtemperatur von

20° C bis 25° C) sind insbesondere bei exotischen Deckschichtlamellen, aber auch bei der üblichen Eiche-Deckschicht-Ausrüstungen die bereits mehrfach genannten „Trockenrisse“ zu konstatieren.

Die Produzenten/Hersteller von Mehrschichtparkettelementen lehnen derartige Beanstandungen sehr oft mit der Begründung ab:

„…zum Zeitpunkt der Besichtigung lagen ungünstige raumklimatische Bedingungen vor, wie z. B. relative Luftfeuchtigkeit zwischen 25 % und 35 % bei einer Raumtemperatur von 26° C…“.

Derartige Hinweise und Aussagen greifen neuerdings majoristisch und auch vertragsrechtlich nicht immer durch, weil in Fachkreisen bekannt ist, dass auch ungenügende Arretierungen von Deckschichtlamellen zum Weichholz hingehend sehr oft schadensursächlich sind, insbesondere wenn Haftzugwert von < 0,5 N/mm² ermittelt werden.

Dem Unterzeichner sind eine Vielzahl Beanstandungen/Schadensfälle bekannt, wo bereits angelieferte/gelieferte Mehrschichtparkettelemente schon sichtbare „Trockenrisse“ innerhalb der Deckschichtlamellen aufgewiesen haben. Feine Mikrotrockenrisse haben sich dann in der Heizperiode vergrößert und gelten somit als ein „Mangel“.

Derartige „Trockenrisse“ innerhalb von Deckschichtlamellen beeinträchtigen nicht nur das Gesamtbild hinsichtlich des Geltungsnutzens, sondern auch die Wertschöpfung und Werterhaltung von Mehrschichtparkettflächen, ob exotische Hölzer oder auch übliche Deckschichtlamellen wie z. B. Eiche, Buche, Ahorn o. ä..

Immer wieder ist festzustellen, dass die eingesetzte/verwendete Versiegelung, also der Oberflächenschutz durch die bereits mehrfach genannten „Trockenrisse“ einen Weisbruch aufweisen und somit vor allem bei dunklen, exotischen Hölzern, wie z. B. Sucupira-Deckschichtlamellen eine überproportionale Beeinträchtigung des Gesamtbildes verursachen.

Bezogen auf die vorgenannten Deckschichtlamellen/das Mehrschichtparkett, Typ „Sucupira“ ist noch folgendes auszusagen:

„Sucupira Schwund- und Quellverhalten q r/t“:
pro 1 % Feuchteänderung im Mittel 0,27 %
Dichte nach EN 390 bei 12 % Haushaltsfeuchte 920 kg je cbm
Brinellhärte von 87 װ und eine Brinellhärte  von 43 N/mm²“

Bereits an dieser Stelle weist der Verfasser dieses Fachartikels darauf hin, dass es sich bezüglich der hier in Rede stehenden „Trockenrisse“ innerhalb Deckschichtlamellen nicht um handwerkliche Fehlleistungen handelt, derartige Erscheinungsbilder/Schadensbilder kann ein Auftragnehmer für Parkettarbeiten handwerklich nicht verursachen.

Bei „Deckschichtablösungen“ und/oder vorgenannten „Trockenrissen“ innerhalb von Deckschichtlamellen ist im Einzelfall gutachterlich zu ermitteln, wer derartige Schadensbilder/Erscheinungsbilder nach dem Verursacherprinzip kostenmäßig zu vertreten hat. Hier ist im Rahmen der Ursachenforschung und Lokalisierung zu ermitteln, sind besonders ungünstige raumklimatische Bedingungen schadensursächlich oder liegen diesbezüglich produktionstechnische/materialspezifische kennzeichnende Merkmale oder für den Auftragnehmer für Parkettarbeiten nicht erkennbare Produktionsproblemstellungen vor.

Blockabrisse/Fugenabrisse innerhalb Parkettflächen gelten grundsätzlich als ein „Mangel“, wenn Fugenbreiten von > 1,00 mm vorhanden sind bzw. vorliegen.

Die bereits mehrfach genannten Blockabrisse/Fugenabrisse innerhalb von Parkettflächen von > 1,00 mm sind zwar als materialspezifisch kennzeichnendes Merkmal einzustufen, gelten jedoch als ein „Mangel“, die der Besteller/Auftraggeber berechtigterweise rügt.

Blockabrisse/Abrissfugen kann der Auftragnehmer für Parkettarbeiten „steuern“, damit derartige Schadensbilder/Erscheinungsbilder weitgehend neutralisiert werden bzw. gar nicht erst auftreten bezüglich des eingesetzten/verwendeten Oberflächenschutz (PUR-Wasserlacksysteme/Öl-Wachs-Kombinationen mit natürlichem Leinöl und Wachsen o. ä.)

Nach dem heutigen Kenntnisstand unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln des Fachs sollte der Auftragnehmer für Parkettarbeiten entweder bereits bei Angebotsabgabe, aber spätestens bei einer rechtverbindlichen/zivilrechtlichen Abnahme von Parkettleistungen eine Reinigungs- und Pflegeanleitung übergeben, aus der eindeutig und unmissverständlich für den Besteller/Auftraggeber nachzulesen ist, welche raumklimatischen Bedingungen für Holz, also für Parkettflächen, erforderlich ist, damit die Werterhaltung und Wertschöpfung auf Dauer gesehen gewährleistet ist und die raumklimatischen Bedingungen auch für das Wohlbefinden und die Behaglichkeit der Nutzer einzuhalten sind.

„… Das ideale Raumklima sowohl für das Wohlbefinden des Menschen als auch für Parkettflächen beträgt ca. 20° C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 %. Die Einhaltung solcher Klimabedingungen auch während der Heizperiode beugt die Bildung von Fugen innerhalb von Parkettflächen vor.

Es ist zu empfehlen, in der Heizperiode mehrmaliges kurzes Stoßlüften/Stoßbelüften. Ein sehr langes Lüften/Belüften im Winter führt zu einer weiteren Absenkung der bereits bekannten niedrigen Luftfeuchtigkeit.

Viele Feuchtequellen im Raum während der Heizperiode sind als ideal einzustufen, ggf. auch die Inbetriebnahme eines Luftbefeuchters (Verdampfers) zu Beginn der Heizperiode/während der Heizperiode…“

Es ist weiterhin zu beachten:

Holz ist hygroskopisch, d. h. es passt seinen Feuchtigkeitsgehalt der jeweils herrschenden Luftfeuchtigkeit an. Zwischen Holzfeuchtigkeit und Luftfeuchtigkeit besteht also eine Gesetzmäßigkeit.

Die Feuchtigkeit in der Luft ist meistens nicht als Wasser, sondern als Wasserdampf vorhanden. Tropfbares Wasser entsteht in der Luft dann, wenn sie mit Wasserdampf gesättigt ist.

Das Holz ist in der Lage, der Luft Wasserdampf zu entziehen und im umgekehrten Fall wieder abzugeben.

Ändert sich also die Luftfeuchtigkeit, so ist das Holz bestrebt, sich dieser Änderung anzupassen. Der Zustand der Anpassung wird Holzfeuchtigkeitsgleichgewicht genannt.

Für die Praxis bedeutet dies, wenn sich die Luftfeuchtigkeit erhöht, dann nimmt das Holz Feuchtigkeit aus der Luft auf. Nimmt die Feuchtigkeit der Luft z. B. infolge Heizens im Winter ab, dann gibt das Holz solange Feuchtigkeit ab, bis es mit der Feuchtigkeit der Luft in einem Gleichgewicht steht. Die Folge ist, das Holz schwindet, also Fugen entstehen.

Um nun das Quellen und Schwinden des Holzes möglichst gering zu halten, muss Parkett/Massivparkett mit einer entsprechenden Holzfeuchtigkeit für Innenräume 9 % + 2 % eingebaut werden.

Diese Angaben sind Mittelwerte.

Ist das Parkett bei der Lieferung zu feucht, dann tritt während der Heizperiode eine Fugenbildung auf.

Ist das Holz bei der Lieferung zu trocken, dann entsteht in den nicht beheizten Räumen, also im Sommer, in der Parkettfläche ein Quelldruck, der zu Aufwölbungen führt bzw. führen kann.

Holz quillt oder schwindet also bei Änderung der Eigenfeuchtigkeit.

Bei Ahorn-Parkett (kanadisches Ahorn) ist dies z.B. quer zur Holzfaser etwa 0,27 % je 1 % Feuchtigkeitsänderung (für das unbehinderte Quellen/Schwinden).

Übliche materialspezifische kennzeichnende Fugen innerhalb einer Parkettebene von max. 0,5 mm gelten nicht als ein Mangel. Derartige Fugen/Erscheinungsbilder kann der Auftragnehmer bezüglich seiner Werkleistung nicht verhindern.

Die Holzfeuchtigkeitswerte, die im Rahmen von Gutachterterminen immer wieder festgestellt werden, also Werte von < 6 % liegen somit im ungünstigen Bereich, d. h. Parkettelemente werden sich somit über die raumklimatischen Bedingungen in der Breite „verkleinern“ (Schwindprozesse).

Ungünstige raumklimatische Bedingungen verursachen somit Fugen innerhalb der Parkettflächen/Parkettebene.

Besondere Schadensvorkommnisse hinsichtlich „Kantenverleimungen/ Seitenverleimungen“ von Parkett

In einer Vielzahl Schadensfälle hat der Verfasser feststellen können, dass Blockabrisse/Abrissfugen aufgrund von „Kantenverleimungen“ entstanden sind bzw. vorliegen. Es wurden mehrfach maximale Fugenbreiten von 2,8 mm Breite bis max. 5,0 mm Breite ermittelt. Derartige Fugen sind für den Nutzer/Besteller nicht zumutbar und gelten somit als ein „Mangel“.

Seitenverleimungen/Kantenverleimungen haben in der Vergangenheit sehr oft dazu beigetragen, dass relativ breite Abrissfugen/Blockabrisse innerhalb von Parkettflächen entstehen. Sehr oft auch mit leichten Schüsselungen der Parkettwandungen.

Das „Arbeiten“ des Holzes erfolgt bei einem Parkettmaterial dieser oder ähnlicher Art oft gegen Widerstände, die z.B. durch die Befestigung der Stäbe/der Parkettelemente im Klebstoffbett oder auch durch die sogenannte „Seitenverleimung“ entstehen bzw. hervorgerufen werden.

Seitenverleimungen können beispielsweise durch in die Fugen verlaufenes Versiegelungsmaterial sowie die Reißfestigkeit des gesamten Siegelfilmes mit ausgelöst werden.

Beim Schwinden des Holzes bauen sich dann innerhalb der Fußbodenkonstruktion/Parkettebene hohe Kräfte auf, bis an der schwächsten Stelle, und zwar sehr oft in einer Fuge, ein breiter Riss, also ein sogenannter Blockabriss entsteht und somit sich ein unregelmäßiges Fugenbild ergibt.

Bezüglich der Seitenverleimungen/Blockabrisse sind 3 Faktoren in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen

a)                             die Holzfeuchte,

b)               die Arretierung des Parketts mit dem Untergrund,

c)                 das eingesetzte/verwendete Versiegelungsmaterial.

Auf das Raumklima und damit auf die Holzfeuchte hat der Auftragnehmer für Parkettarbeiten keinen Einfluss.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Seitenverleimungen entstehen, wenn beim Verlegen des Parketts Klebstoff in die Fugen zwischen den Hölzern tritt und diese miteinander verbindet.

Seitenverleimungen treten ebenfalls dann ein, wenn das Versiegelungssystem in die Fugen des Parketts läuft.

Je nach Versiegelungssystem ist die Dicke der Seitenverleimung unterschiedlich ausgeprägt.

So treten bei Verwendung von Ölkunstharzlacken in der Praxis keine Blockabrisse auf.

Andererseits zeigen Wasserlacke in der Anwendung neben vielen Vorteilen eine mehr oder weniger erheblich ausgeprägte seitenverleimende Wirkung.

Die vorgenannten Fugen werden als Abrissfugen oder als Blitzfugen und/oder Zick-Zack-Fugen bezeichnet.

Holzlacke enthalten Kunststoffe als Bindemittel, die sich teilweise ähnlich verhalten wie Klebstoffe.

Daraus ergibt sich eine kantenverleimende Wirkung der Versiegelung, wenn sie zwischen die Verlegeelemente läuft.

Wenn die Kantenverleimung stärker ist als die Fixierung der Verlegeelemente auf dem Unterboden, so werden mehrere Dielen, Stäbe, Elemente oder Klötze seitlich zu einer breiten Fläche verleimt. Bei der Schwindung des Holzes durch die natürlichen Raumklimaschwankungen oder andere Ursachen, schwindet die kantenverleimte Fläche wie ein großes „Holzstück“. Die ohne Kantenverleimung kaum störenden Einzelfugen summieren sich dadurch zu einer breiten, sehr auffälligen Abrissfuge.

Nicht alle Oberflächenbehandlungssysteme wirken gleich stark kantenverleimend.

Wissenschaftliche Untersuchungen/Laboruntersuchungen haben für verschiedene Wasserlacke um 500 bis 900 % höhere Kantenverleimung als für Ölkunstharzversiegelungen ergeben.

Stark verleimend gelten z.B.: Acrylat-Wasserlacke,

säurehärtende Lacke,

2 K-PUR = DD Lacke und auch PUR Wasserlacke.

Versiegelungen, die zu Kantenverleimungen neigen, sollten nicht eingesetzt werden

a)                 bei Parkettelementen, welche mit Bitumenklebstoffen oder anderen „nicht schubfesten“ Klebstoffen verlegt wurden,

b)                 bei genagelten Holzfußböden (Dielen, Stäbe, Tafeln),

c)                  bei Buchenholz oder anderen Holzarten mit starker Reaktion auf Feuchtwechselzeiten,

d)                 bei Parkett auf Fußbodenheizung.

Im Fachbuch von Prof. Rainer Oswald und Ruth Abel „Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden“ heißt es bezüglich „Aufklaffen der Parkettfugen“ u.a. wie folgt:

„Ein Hauptproblem bei der Verwendung von Holz als Bodenbelag sind dessen Sorptionseigenschaften. Holz wechselt seinen Feuchtegehalt mit der relativen Luftfeuchte und dem Feuchtegehalt angrenzender Bereiche. Dies ist mit Schwind- und Quellvorgängen verbunden.

Der Austrocknungsprozess löst Schwindbestrebungen aus, die bei der heute üblichen hartplastischen Klebung des Parkettmaterials auf dem Untergrund zwar zum Teil, aber nicht vollständig behindert wird.

Insbesondere quer zum Faserverlauf kommt es zur Verkürzung des Stabes und zum Aufklaffen der Fugen zwischen den einzelnen Hölzern.

Besonders ungünstig ist die Situation zu Beginn der Standzeit, da bei den meisten Bauweisen auch bei Beachtung der Regeln zur Belegreife im 1. und 2.Jahr mit erhöhter Baufeuchte gerechnet werden muss, die auch den Feuchtegehalt des Parkett erhöhen.

Fugenaufklaffungen zwischen 0,1 und 0,5 mm innerhalb der einzelnen Parkett-Verlegeeinheiten sind daher grundsätzlich nicht völlig vermeidbar.

Diese geringen Fugenbildungen setzen sich dann auch in der Versiegelung fort, führen jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Belages, wenn die üblichen Pflegeregeln eingehalten werden, d.h. das Parkett zwar feucht, aber niemals nass gereinigt wird.

Fugenbreiten ab 1,0 mm sind nicht mehr tolerierbar – hier liegen meist Verklebefehler oder ein zu hoher Feuchtegehalt des Parketts beim Verlegen als Ursache vor.

Parkett wird gemäß DIN 280 in verschiedenen Sortierungen geliefert, je nach vereinbartem Qualitätsniveau sind unterschiedliche Unregelmäßigkeiten zulässig.

Die im Folgenden aufgelisteten Erscheinungsbilder stellen gemäß den Regelwerken bzw. nach Auffassung von Parkettsachverständigen in der Regel keinen Mangel dar:

radiale Luftrisse, die durch das Versiegelungsmaterial aufgezogen und leicht gewölbt sind,

Kittstellen (sofern sie keinen störenden Gesamteindruck bewirken),

Drehwuchs,  hohlklingende Stellen, soweit sie auf kleine Teilflächen beschränkt sind und sofern der Belag   an sich festliegt,

Wellenbildung auf der Parkettoberfläche, die nur von einem besonderen Betrachtungspunkt bzw. unter besonderen Lichtverhältnissen erkennbar sind, da mit den üblicherweise angewendeten Walz- und Schleifmaschinen kein völlig wellenfreier Schliff möglich ist,

vereinzelte Haare von Pinseln in der Versiegelung.

In welchem Umfang die vorgenannten Erscheinungsbilder hingenommen werden müssen, ist entscheidend von dem Gesamteindruck und dem geforderten Qualitätsniveau der Fläche abhängig.

An die Parkettbodenoberfläche eines Wohnzimmers können sicherlich höhere optische Anforderungen gestellt werden als an die Hirnholzoberfläche einer Werkstatt.

Besondere Anmerkung

Können Blockabrisse/Abrissfugen über raumklimatische Bedingungen verändert werden?

Die raumklimatischen Bedingungen/die Steuerung der raumklimatischen Bedingungen obliegen dem Nutzer/dem Besteller.

Es ist bekannt, dass in den Wintermonaten die relative Luftfeuchtigkeit erheblich sinkt, also im ungünstigen Bereich von < 40 % liegt.

Die bereits mehrfach genannten Fugenbildungen innerhalb einer Parkettfläche/Parkettebene sind die Folge.

Durch Grünpflanzen und andere Luftbefeuchter können die raumklimatischen Bedingungen verändert/geändert werden, so dass in den Wintermonaten relative Luftfeuchtigkeitswerte in den jeweiligen Räumlichkeiten von im Mittel 50 % vorliegen.

Massivparkettelemente dieser oder ähnlicher Art sollten gemäß den allgemein anerkannten Regeln eine Holzfeuchtigkeit von im Mittel 9 % aufweisen.

Der weitere Hinweis von + 2 % darf sich nur auf einzelne „Ausreißer“ beziehen.

Autor dieses Fachbeitrages ist der Berufssachverständige des ISH: Siegfried Heuer, Koblenz

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