Handwerkliche Fehlleistungen und anwendungstechnische Problemstellungen hinsichtlich Nahtkantenabdichtungen
(= Verfugungen/thermische Verschweißung)

Unlösbare Probleme?

Elastische Bodenbeläge (PVC, CV, Linoleum und Synthesekautschukbeläge) können oder müssen, je nach Verwendung und Bodenbelagtyp in den Nahtkantenbereichen verfugt und/oder thermisch verschweißt werden.

In der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ und in den jeweiligen Richtlinien und Merkblättern unter Einbeziehung der allgemein anerkannten Regeln des Fachs/der Bautechnik wird jedoch darauf hingewiesen, dass Kunststoffbeläge unverschweißt sowie Linoleum- und Synthesekautschuk-Bodenbeläge auch unverfugt verlegt werden können.

Die jeweiligen Bodenbelaghersteller weisen in ihren Verlegeanleitungen/Empfehlungen auf diese vorgenannten Varianten hin.

Die Notwendigkeit der Verschweißung oder Verfugung von elastischen Bodenbelägen ergibt sich in der Praxis insbesondere aus der Bodenbelagkonstruktion, den Anforderungen sowie der Art der Nutzung der Bodenbelagflächen/-ebene.

Richtig ist, dass gemäß der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ es sich beim Verschweißen oder beim Verfugen von elastischen Bodenbelägen jeweils um eine „Besondere Leistung“ handelt, die somit auch gesondert zu vergüten ist.

Im Wohnbereich verlegte CV-Bodenbeläge, gehören ebenfalls zu den elastischen Bodenbelägen gem. EN 649. Derartige CV-Bodenbeläge werden überwiegend im Nahtkantenbereich mit entsprechenden Kaltschweißmitteln verschlossen.

Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass das Schließen der Nähte unter Verwendung eines Kaltschweißmittels in der Praxis genauso dicht und dauerhaft funktioniert, wie dies bei einer thermischen Verschweißung der Fall ist.

Die so durchgeführten Nahtkantenabdichtungen mit Kaltschweißmittel führen in der Regel zu weniger Beanstandungen, als im Vergleich zur thermischen Verschweißung. Dies ist jedoch leider auch häufig in der handwerklichen Leistung begründet.

Im Objekt jedoch wird bei Bodenbelägen als Bahnen- und Fliesenware/Plattenware aus homogenem PVC aber auch aus Linoleum- und Synthesekautschuk, gerade in Einsatzbereichen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, gewerblichen Bereichen – um hier nur einige Beispiele zu nennen – eine thermische Verfugung/Verschweißung gefordert bzw. ist diese Variante unumgänglich, hinsichtlich der Anforderung an die Hygiene, Feuchtreinigung unter Zusatz von Desinfektionsmitteln usw.

Aus Sicht der Nutzung mit den vorgenannten zu erwartenden Reinigungs- und Pflegemaßnahmen, macht eine Nahtkantenabdichtung auch Sinn, bezogen auf eine vorliegende monolithische Ebene.

„Thermischen Nahtkantenabdichtungen“

Elastische Bodenbeläge sowohl in Bahnen als auch in Fliesen werden angeboten und verlegt.

In 80 % aller Bauvorhaben werden diese Bahnen oder Fliesenbeläge dann in den Naht-/Stoßkantenberei­chen, durch den Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten, thermisch verschweißt bzw. verfugt.

Hierfür werden  von allen Herstellern farblich angepasste Schweißschnüre für PVC-Bodenbeläge mit einem Durchmesser von 4 mm und entsprechende Thermoschnüre oder Schmelzdrähte, für Linoleum- und Kautschuk-Beläge ebenfalls mit 4 mm Durchmesser, angeboten. Als Sonderanfertigung auch mit einem Durchmesser von 5 mm.

Die auf Fuge geschnittenen Bodenbelagbahnen, -Fliesen sind auf Fuge ca. b= 0,1 bis 0,3 mm zu legen- werden unter Verwendung einer Fugenfräse (elliptisches oder halbrundes Fräsblatt) oder unter Verwendung eines Handfugenghobels mit einer Fräs- bzw. Fugentiefe von 2/3 der Belagstärke, jedoch maximal 1,5 mm tief aufgefräßt/aufgehobelt. Die Fugenbreite wird durch das Fräsblatt mit 3,3 mm maximal 3,5 mm Breite vorgegeben, so dass später die 4 mm PVC-Schweißschnur, die Thermoschnur bei Linoleum bzw. der 4 mm Schmelzdraht bei Synthesekautschuk passgenau mit entsprechender Flankenhaftung und Auflage im unteren Drittel auf den Bodenbelag eingearbeitet werden kann.

 

Die Verschweißung sollte frühestens 24 Stunden nach dem Verkleben erfolgen.

Die  aufgefräßten Belagsfugen werden nach notwendiger Säuberung mittels eines Industriestaubsaugers, unter Verwendung eines Handschweißgerätes oder eines Schweißautomaten, mit einer auf den Bodenbelag abgestimmten Schweißschnur bzw. Schmelzdraht/Thermoschnur, sowie der auf den Bodenbelag und der Schweiß-/Thermoschnur abgestimmten Temperatur, verschweißt oder verfugt.

Die Temperatureinstellung des Schweißgerätes ist nach Erfahrungswerten sehr unterschiedlich und vom Gerätetyp, sowie dem verlegten Bodenbelag abhängig. Sie sollte  durch Probeschweißungen auf einem Restmaterial ermittelt werden.

Abstoßen der Schweißschnur

Unmittelbar nach dem Verschweißen ist die noch temperierte Schweißschnur mit

einem Viertelmondmesser und dem Schweißnahtschlitten grob abzustoßen. Erst wenn die Schweißnaht völlig abgekühlt ist, wird sie mit einem Viertelmondmesser auf dem Belag planeben abgestoßen. Ein zu frühes Abstoßen der Schweißschnur oder ein Abstoßen in einem Arbeitsgang führt meistens dazu, dass die Schweißschnur etwas aus dem Belag herausgehoben wird und nach dem Erkalten nach unten absackt.

Die Darstellungen 1 – 4 zeigen das zuvor beschriebene Prinzip der thermischen Verschweißung bzw. Verfugung von elastischen Bodenbelägen.

Die handwerklichen Leistungen hinsichtlich der Nahtkantenabdichtung „Verfugung/thermische Verschweißung“

Widerspruch zwischen Theorie und Praxis?

Die in der Praxis erzielten Ergebnisse bezüglich der bereits mehrfach genannten thermischen Nahtkantenabdichtung stehen jedoch in einem teilweise erheblichen Widerspruch zu den theoretischen Erklärungen und Erläuterungen.

Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung, dass das Ergebnis der gesamten Bodenbelagarbeiten bereits von den ordnungsgemäßen Untergrundvorbereitungsmaßnahmen abhängt.

In diesem Fachbeitrag soll es um die allgemeine Ausführung von thermischen Nahtkantenabdichtungen gehen, unabhängig von der Art des elastischen Bodenbelages, bezogen auf handwerkliche Ausführungen.

Bereits im Rahmen der Untergrundvorbereitungsmaßnahmen beginnen die Vorbereitungen für eine sach- und fachgerechte und optisch ordnungsgemäß ansprechende Bodenbelagebene.

Es ist bei elastischen Bodenbelägen unstrittig, dass alle Untergrundkonstruktionen  grundiert, in einem ausreichenden Maße egalisiert oder gespachtelt werden, mindestens d = 2 mm, um einen ebenen, glatten sowie saugfähigen Untergrund für die anschließende Klebung zu erreichen.

Der so nach den allgemein anerkannten Regeln vorbereitete Untergrund führt dann selbstverständlich dazu, dass die thermische Nahtkantenabdichtung hinsichtlich der Fräs- und Schweißarbeiten sowie das Abstoßen der Schweiß-, Schmelzschnur bzw. der Thermoschnur, leichter und somit ein gutes Ergebnis erzielt wird.

Auch die Klebung und der exakte Nahtkantenschnitt der Bodenbeläge führen selbstverständlich zu einem besseren Ergebnis und somit zu einer optimalen Werterhaltung, Wertschöpfung und Nachhaltigkeit der Bodenbelagebene.

Führt der Verarbeiter die Verlegung sowie den Nahtkantenschnitt entsprechend der Normen, den Anwendungstechnischen Richtlinien der Bodenbelaghersteller sowie entsprechend den allgemein anerkannten Regeln des Fachs aus, wird der Nahtkantenschnitt exakter und es kommt nicht zu Fehlfräsungen mit anschließender mehrfach „nebeneinander Verschweißung“.

Auch die vielfach auftretenden Fehlschnitte entlang der Nahtkanten unterbleiben bei exakter Ausführung der Nahtkantenbearbeitung, wenn diese gemäß den Verlegeanweisungen der Belaghersteller hergestellt also ausgeführt werden.

Die nachfolgende

technische Fotodokumentation

soll zeigen, zu welchem Ergebnis Fehlschnitte führen, die nicht nach den Verlegerichtlinien hergestellt worden sind.

Folgeschäden mittelbarer und unmittelbarer Art sind unumgänglich, wie diese in der Fotodokumentation vorhandenen sichtbaren Schadensbilder.

Erwartungshaltung des Bestellers hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Werterhaltung von elastischen Bodenbelagflächen

Von den Gerichten oder auch von den Bestellerseiten werden Sachverständige sehr oft beauftragt, Nahtkantenabdichtungen/Nahtkantenverfugungen zu überprüfen und über den vorgefundenen Sachverhalt ein gerichtliches oder außergerichtliches Beweissicherungsgutachten zu erstatten.

Die Erwartungshaltungen des Bestellers stehen aufgrund einer sehr hohen Sensibilisierung in einem großen Widerspruch zu den praktischen Ausführungen des Handwerkers.

In der Praxis sind diesbezüglich alle Kategorien von Beanstandungen/Mängelrügen usw. vorzufinden,

  • „ unberechtigt“
  • „ verständlich“
  •  „völlig nachvollziehbar“, also gerechtfertigt.

Die vorgenannte Fotodokumentation zeigt die in der Praxis sehr oft vorzufindenden Fehlstellen, aber auch handwerkliche Fehlleistungen hinsichtlich der thermischen Nahtkantenbearbeitung und/oder Verfugung sind sichtbar.

Praktische Defizite des Verarbeiters (= handwerkliche Fehlleistungen) werden sehr oft konstatiert.

Doppelt oder dreifach aufgetragene/verarbeitete Schweißschnüre, unsauber abgestoßene Oberflächen, Verbrennungen und Fugenöffnungen/ungenügende Flankenanhaftung sowie Fehlschnitte entlang der jeweiligen Bodenbelagnahtkanten gehören zu den vielschichtigen Schadensbildern, die der Besteller rügt.

 

 

Abschließende besondere Hinweise

Es kann immer wieder festgestellt werden, dass bestimmte Hinweise bezogen auf
Richtlinien und Merkblätter missbraucht werden, um handwerkliche Fehlleistungen oder anwendungstechnische Problemstellungen „von sich zu schieben“.

Richtig ist, dass im Rahmen der Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit von elastischen Bodenbelägen Dimensionsänderungen hinsichtlich „Schrumpfen und Wachsen“ beobachtet werden. Hieraus resultieren unter Umständen auch Abrisse oder Fugenbildungen entlang der thermisch verschweißten oder thermisch verfugten Nähte von elastischen Bodenbelagmaterialien.

Derartige Nahtkantenabdichtungen müssen durch den Nutzer, also Besteller beobachtet und ggf. im Rahmen einer Wartung nacherfüllt werden.

Entsprechend den jeweiligen Kommentaren und Richtlinien unter Einbeziehung der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ können Dimensionsänderungen von elastischen Bodenbelägen durch Verschweißung bzw. thermischer Verfugung nicht immer verhindert werden.

Mit derartigen Hinweisen sollte jedoch nicht dem Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten die Möglichkeit gegeben werden, unsauber und mit Fehlern behafteten thermischen Verschweißungen/Verfugungen bei Bedarf mit einem vermeintlichen Schrumpfen des Bodenbelages zu begründen, um die hier in Rede stehende Erfüllungsverpflichtung ungeprüft abzulehnen.

Erst durch saubere Nahtkantenausführungen und Installationen, wie Schienen/Profile und Sockelleisten usw. werden optisch gestalterische Akzente gesetzt und somit die gesamte Wirkung der Bodenbelagebene hinsichtlich des Geltungsnutzens aufgezeigt.

Der verlegte/geklebte Bodenbelag erfüllt optisch nicht den üblichen Ansprüche des Bestellers und auch nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachs, wenn im Rahmen der Nahtkantenausführung erhebliche optische Beeinträchtigungen sichtbar werden.

Vor allem in anspruchsvollen Bereichen, wie z. B. in medizinischen Bereichen sind in besonderer Weise Anforderungen an die Hygiene/Krankenhausprophylaxe mit gezielten Flächendesinfektionsmaßnahmen (die Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren, und flüssigkeitsdicht sein) ist auch die Funktionstauglichkeit der verlegten Bodenbelagebene erst durch eine sorgfältig und fachgerecht ausgeführte Nahtkantenabdichtung gewährleistet.

Hätten Sie das gewusst?

Der Auftragnehmer/Verarbeiter in der Fußbodentechnik ist verpflichtet, unabhängig davon, welche Vertragsgestaltung mit dem Besteller vereinbart worden ist, seine Leistungen entsprechend den anerkannten Regeln des Fachs herzustellen bzw. durchzuführen.

Die Funktionstauglichkeit (= die Funktionalität des Gewerkes) muss gewährleistet sein.

 

Der Auftragnehmer muss, wie in Fachkreisen bekannt, bezüglich seines Gewerkes die notwendigen Sachkenntnisse besitzen um den Besteller sachkundig beraten zu können.

 

Die Verfasser des Fachbeitrages:

Der Berufssachverständige und Lehrbeauftragte Siegfried Heuer, Institut und Sachverständigenbüro für Bau- und Fußbodentechnik GmbH, Koblenz sowie der Experte und Sachverständige für Fußbodentechnologie und Parkett Gisbert Jung (= ständiger ISH-Kooperationspartner)

Nach oben scrollen