Tennisbelag als Pilzkulturstätte

Mehrfeld-Tennisanlage, ungewollt als Pilzkulturstätte

In einer neu erstellten Mehrfeld-Tennisanlage eines sehr bekannten Tennisprofis wurde ein spezieller Tennisbelag auf einen Gussasphaltestrich nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten verlegt bzw. geklebt.

Handwerkliche Fehlleistungen und anwendungstechnische Problemstellungen des Verlegers haben dazu beigetragen, dass die Nahkanten der nebeneinander liegenden Tennisbodenbelagbahnen nicht bündig hergestellt worden sind und auch zusätzlich eine mangelhafte Klebung stattgefunden hat.

Der Verwalter der Tennisanlage rügte gegenüber dem Auftragnehmer die mangelhaften Leistungen des hier in Rede stehenden Gewerkes.

Die Zeit war jedoch sehr knapp und eine Neuverlegung oder eine funktionsfähige Nacherfüllung konnte nicht mehr stattfinden, da der Tennisprofi das Eröffnungsspiel vor entsprechendem Prominenten-Publikum durchführen musste bzw. sollte.

Die Einladungen für das besondere Klientel waren bereits zum Versand gebracht und alle weiteren Besonderheiten geplant bzw. vorbereitet.

Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes hat der Auftragnehmer die Nahtkanten in dieser sehr großen Mehrfeld-Tennisanlage genagelt und geschraubt. Der Verkäufer eines Baustoffgroßhandels lieferte noch schnellstmöglich Quarzsand-Granulat für ein Tennisfeld, damit das Eröffnungsspiel überhaupt stattfinden konnte.

Wie ging es dann weiter?

Der Besteller hat gegenüber dem Auftragnehmer verlangt, dass alle Tennis-Bodenbelagbahnen vom Untergrund entfernt, also herausgerissen werden. Die Funktionstauglichkeit/Funktionalität der textilen Bodenbelagebene in dieser Tennishalle war nicht gegeben.

Falsche Beratung/Falsche Empfehlung eines Verkäufers

Der Verkäufer dieser Tennisanlage hat gegenüber dem Besteller/Bauherrn argumentiert, dass die Tennisbodenbelagbahnen nicht entfernt werden müssten, wenn ein ganz spezieller Quarzsand/Granulat großflächig/vollflächig aufgetragen also verarbeitet wird.

Die besondere Argumentation des Verkäufers

„…Sie haben als Bauherr/Besteller europaweit die erste Mehrfeld-Tennisanlage in Form eines Tennis-Außenplatzes (alle materialspezifischen kennzeichnenden Merkmale, die ein Tennis-Außenplatz besitzt bzw. hat, haben Sie jetzt in ihrer Tennisanlage)…“.

Der Bauherr/Besteller ließ sich davon überzeugen, so dass auf diesen mit Mängeln behafteten Nadelvlies-Bodenbelag (= Tennisbelag) eine Quarzsand-Granulatschüttung aufgetragen also verarbeitet worden ist.

Wie ging es dann weiter?

Die Tennis-Experten (Tennisspieler/-innen) rügten gegenüber dem Vermieter, dass sie vor lauter Staubentwicklung den Tennisball nicht mehr treffen würden.

Dem Verkäufer wurde diese Mängelrüge vorgetragen. Im Rahmen eines Ortstermins äußerte sich der Verkäufer wie folgt:

„…Sie haben doch einen Tennis-Außenplatz bestellt. Und dieser muss selbstverständlich regelmäßig „befeuchtet“ bzw. „feucht gehalten“ werden…“.

Der Bauherr/Besteller hat somit täglich über eine Sprinkleranlage diese Mehrfeld-Tennisanlage befeuchtet.

Unberücksichtigt blieb jedoch die Gesamtsituation, dass sich unterhalb des textilen Bodenbelages (= Tennisbelages) ein Gussasphaltestrich (= bituminöser Untergrund) befand, so dass die Feuchtigkeit nicht im Erdreich absinken bzw. einwandern konnte.

Es kam über Wochen/Monate zu einer unüblichen Feuchtigkeitsanreicherung oberhalb des bituminösen Untergrundes (Gussasphaltestrichs) und somit auch zu einer Beeinträchtigung der sportfunktionellen Eigenschaft der hier in Rede stehenden Tennisanlage.

Das Schlimmste, was passieren konnte

Durch die ständige Feuchtigkeitsanreicherung und Wärme entstanden Sporen/Pilz­kulturen, die sich überproportional vermehrten.

Der Tennishallenpächter hat zunächst jeden Morgen – in aller Frühe – die „wachsenden Pilze“ weitgehend beseitigt, die jedoch am darauffolgenden Tag wiederum sehr deutlich gewachsen bzw. erkennbar waren.

Die raumklimatischen Bedingungen in dieser Tennisanlage waren so optimal, dass sich die Pilze überproportional vermehrten und auch ständig „größer wurden“.

Im Rahmen eines gerichtlichen selbständigen Beweissicherungsverfahrens durch den Verfasser des Fachbeitrages, der Berufssachverständige und Lehrbeauftragte Siegfried Heuer, musste die Tennishalle geschlossen werden, aufgrund „toxischer Pilzkulturen“.

Die Tennishalle wurde gesperrt.

In einem anschließendem Klageverfahren wurde der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten und auch der Verkäufer des Quarzsand-Granulates verurteilt, eine neue Tennis-Fußbodenkonstruktion herzustellen, alle Folgekosten mittelbarer und unmittelbarer Art gingen somit zu Lasten der vorgenannten Parteien.

Fazit

Handwerkliche Fehlleistungen/anwendungstechnische Problemstellungen des Auftragnehmers und eine Falschempfehlung des Verkäufers, bezogen auf einen bituminösen Untergrund (= Gussasphaltestrich) hatten dieses besondere Schadensbild kostenmäßig zu vertreten.

Nachfolgend einige Bilder dazu:

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