Baustoffklasse

Schimmelpilz durch mangelhafte Lüftung 
 
  

1.  Gutachterauftrag

A)        Welche negativen Erscheinungsbilder weisen die   entsprechenden Wohnräume auf ?

B)        Sind die bemängelten Flächen in den jeweiligen Räumen mit Schimmelpilz befallen ?   

C)       Wer ist für die Beseitigung der negativen Erscheinungsbilder in Form von Schimmelpilzbildung und den daraus entstehenden Kosten zuständig ?

D)       Wie sind die betroffenen Räume in einen ordnungsgemäßen  Zustand zu bringen ?

2.  Zur Sache

 Die Vermieterin der oben genannten Wohnräume hat den unterzeichneten Sachverständigen darüber informiert, dass sich in der von ihr vermieteten Wohnung Schimmelpilz gebildet habe. Der Grund für diese Aussage seien optische Wahrnehmungen, welche die Mieterin angegeben hatte. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mehrparteien-Mietshaus in Massivbauweise aus Vollstein Mauerwerk.                                                            

 3.  Feststellungen anlässlich des Gutachtertermins  

3.1 Es wurde in folgenden Bereichen Schimmelpilz festgestellt :

Wohnzimmer               

An der linken Außenwand auf der Rauhfasertapete in einer Größe von ca. 80 cm. vom Boden aufsteigend ganzflächig punktuell verteilt.  

Diele

Auf der linken Außenwand unmittelbar neben der abgewinkelten Wand auf der Rauhfasertapete in einer Fläche von ca.60 x 80 cm.

Besonderer Hinweis      

Aufgrund von farblichen Veränderungen war deutlich zuerkennen, dass exakt an den Stellen unmittelbar vor den befallenen Flächen Möbel gestanden haben müssen. Nach vorheriger Rücksprache mit der Wohnungs-Eigentümerin, Frau Schmitt wurde auf einer gemeinsam festgelegten Stelle ein Bereich der Rauhfasertapete von der Wand gelöst. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Schimmelpilz-Befall auf der Rauhfasertapete und  nicht dahinter auf der verputzten Wandfläche  gebildet hatte. Ebenso wurde im Wohnzimmer an einer festgelegten Stelle eine Parkett-/Laminatleiste  entfernt. Hinter der Leiste konnte auf der Wand kein Schimmepilz nachgewiesen werden. 

Hinweis:

Auf Befragen gab die Mieterin zu Protokoll, dass ihr seit 4 Jahren kein Schimmelpilz aufgefallen sei, und dass die Möbel nicht unmittelbar an der Wand gestanden hätten. Zum Zeitpunkt des Ortstermins war die Wohnung leer und ausgeräumt.

4.  Messungen

4.1  Um die Möglichkeit zu überprüfen, ob aufgrund nicht ausreichender Fassaden-Dämmung eine Taupunkt-Verlagerung in den Innenbereich des Hauses bzw. der zuvor beschriebenen Wohnräume entstehen kann, und sich aus diesem Grunde Schimmelpilze bilden könnten, wurde durch den unterzeichneten  Sachverständigen eine Sichtprüfung der Räumlichkeiten vorgenommen.

Bei dieser Sichtprüfung wurden diverse Messungen   des Raumklimas in Verbindung mit der Innen- und Außentemperatur vorgenommen. 

Um Wiederholungen zu vermeiden, werden nachfolgend die Messgeräte aufgeführt, welche zur Ermittlung der raumklimatischen Daten eingesetzt wurden.

Wandoberflächentemperatur

Infrarot Thermhygrometer

Trotec T 250

Raumluftfeuchte

Digital Hygrothermometer

GFTH T 95

Widerstandsmesser elektrisch

Protimeter Mini 3

Dialektischer Feuchteindikator

Trotec T650

4.2  Messbedingungen:

Die Außentemperatur während der Messung betrug 22,9 °C, relative Luftfeuchte 41 %,

Die raumklimatischen Messungen ergaben wie folgt:

3.1 Wohnzimmer und Diele

Raumlufttemperatur 24,10 °C

Raumluftfeuchte 42,50 %   

Eine Rastermessung mit dem Feuchtindikator ergab durchgängige Werte von 78 – 82 Digits bei einem Referenzwert von 80 Digits.                                                    

4.3  Auswertung der Messungen

Die Auswertung der Messungen ergaben keinen Hinweis auf Störungen auf den Wandoberflächen

4.4  Erläuterung    

Bei Schimmelpilzbefall auf Wandoberflächen ist der Faktor „Luftfeuchte“ besonders zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass die Bildung von Schimmelpilzen auf den  Außenwänden immer im Verhältnis zur Luftfeuchte steht.

Auf einer kalten trockenen Wand ist die Bildung von Schimmelpilz nicht möglich, da dieser für sein Wachstum biologisch frei verfügbares Wasser benötigt.  (Feuchtegrenze = 70 % auf der Wandoberfläche)

Um Kondensat-Bildung an den Wandoberflächen zu vermeiden, muss die Raumluftfeuchtigkeit hinaus gelüftet werden.

Zu Wasserdampfausscheidungen kommt es immer dann, wenn der Feuchtegehalt der Luft im Verhältnis zu deren Temperatur zu hoch ist oder umgekehrt, die Lufttemperatur im Verhältnis zum Wasserdampfgehalt der Luft zu niedrig.
Zum Vergleich:
Ein m³ Luft enthält bei +10 °C und 35 % relativer Luftfeuchte nur 3,3 g Wasser, während es bei +20 °C und 65 % relativer Luftfeuchte bereits 12,6 g Wasser sind.
Diese Zahlen machen deutlich, weshalb es ratsam ist, darauf zu achten, dass die durch Aufheizung feuchte-gesättigte Luft hinaus transportiert wird. Dies geschieht durch Quer- bzw. Stoßlüften.

Wenn diese Luftfeuchte durch Lüften nicht hinaus transportiert wird, legt sich diese als Kondensat auf die Innenseite der Außenwände, da dort der kälteste Punkt ist und bildet somit die Grundlage für die Bildung von Schimmelpilz. 

4.5 Erläuterung Schimmelpilzbildung durch Tauwasserausfall an den Wänden.

Für eine Tauwasserbildung auf einer innenseitigen Wandoberfläche ist die Oberflächentemperatur ausschlaggebend. Damit einen innenseitige Wandoberfläche tauwasserfrei bleibt, muss diese Oberflächentemperatur ausreichend über dem Taupunkt liegen.                                                 

4.6   Die Taupunkttemperatur                                                              

ist die Temperatur, bei der die Luft den maximal möglichen Wassergehalt aufgenommen hat. Wird diese Temperatur bei gleichbleibender Luftfeuchte unterschritten, vermindert sich die Aufnahmekapazität der Luft und der dadurch entstehende Feuchte-Überschuss ist Tauwasser. Entsprechend der DIN 4108-2 gilt folgende Rechnung:

Außentemperatur Luft            = -5 °C                                                            Innentemperatur Luft             = 20,0 °C                                                                       Relative Luftfeuchte innen     = 50 %  

innenseitige Wandoberfläche = > 12,6 °C

Wenn also die Temperatur von 12,60 °C auf der innenseitigen Wandoberfläche entsprechend der obigen Darstellung unterschritten wird, kommt es zur Tauwasserbildung.  In vorliegendem konnte zu dem Zeitpunkt des Ortstermins kein tatsächlicher Nachweis über eine Wärmebrücke, und somit über eine nicht ausreichende Fassadendämmung, erbracht werden, da aufgrund der Wetterverhältnisse keine Temperaturdifferenz von 15 °C    zwischen der Außen- und der Innenluft vorhanden war.

Besonderer Hinweis:

Um die Möglichkeit einer nicht ausreichenden Wärmedämmung der Fassadenhülle rechnerisch auszuschließen, wurde durch den unterzeichneten Sachverständigen eine Isotherme angefertigt. Erläuterung 

Mit Hilfe einer Isotherme wird der Temperaturverlauf innerhalb eines Bauteils dargestellt, um somit schädliche Tauwasserbildung nachzuweisen beziehungsweise auszuschließen.                                                                            

Die Auswertung der erwähnten Isotherme schließt eine Kondensat-Bildung im Inneren des Bauteils zweifelsfrei aus.

5. Ergebnis:

Nach Auswertung der vorgefundenen Parameter in Verbindung mit den örtlichen  Verhältnissen kommt der unterzeichnete Sachverständige zu folgendem Ergebnis:

5.1 Zum Zeitpunkt des Ortstermins konnte kein baulicher Fehler festgestellt werden, aus dem sich das negative Erscheinungsbild in Form von Schimmelpilzen ableiten lässt.

5.2   Ein Hinweis auf, zumindest in einem vorherigen Zeitraum, dauerhaft erhöhte Luftfeuchte aufgrund von nicht ausreichendem Lüften in Verbindung mit nicht ausreichender Beheizung waren die zuvor erwähnten farbliche Veränderungen an den Außenwänden. Der Unterzeichner geht davon aus, dass Möbel vor den entsprechenden Wandflächen ohne ausreichenden Abstand aufgestellt waren. Diese Möbel haben zum einen dazu geführt, dass die Wandflächen hinter diesen Möbeln nicht ausreichend aufgeheizt werden konnten, da sie wie eine Dämmung von innen wirkten. Zum anderen haben diese Möbel durch Ihre Nähe zu den Wänden ein Hinterlüften derselben verhindert, so dass sich die Feuchtigkeit in der Raumluft als Kondensat auf diese abgekühlten Wandflächen legte und somit als Grundlage zur Bildung von Schimmelpilzen diente. Ein weiterer Indikator für eine erhöhte Raumluftfeuchte ist die Tatsache, dass der Schimmelpilzbefall auf der Rauhfasertapete und nicht hinter derselben nachgewiesen wurde, wie auf der beiliegenden Fotodokumentation deutlich zu erkennen ist.  

                                                                                    

5.3  Erläuterung:

Nach den Richtlinien des Umwelt-Bundesamtes -Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilz-Wachstum in Innenräumen-

sind die Indikatoren für Schimmelpilz-Bildung:

·         Biologisch frei verfügbares Wasser / Feuchtegrenze = 70 %  auf der Wandoberfläche

·         Temperatur in Abhängigkeit zu Feuchte

·         Organische Nahrung

·         PH – Wert 2 – 9

6. Beantwortung der Fragen

6.1  In den zuvor geschilderten Bereichen wurden dunkle Verfärbungen festgestellt:

6.2  Bei den Verfärbungen handelt es sich um Schimmelpilz.                                  

Hinweis: Auf eine labortechnische Analyse   hinsichtlich der Schimmelpilze nach Art und Gattung wurde ausdrücklich verzichtet. Daher erfolgte auch keine  Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoff-Verordnung !  

6.3  Wie zuvor ausgiebig erläutert, geht der Unterzeichner davon aus, dass, zumindest zurückliegend, die Raumluftfeuchte dauerhaft zu hoch gewesen ist. Diese erhöhte Luftfeuchte wurde nicht hinausgelüftet und legte sich als Kondensat hinter die Möbel auf die Außenwände. Dieses Kondensat bildete die Grundlage für das Wachstum von Schimmelpilz. Da das Heizen und Belüften Aufgabe des Wohnungs-nutzers ist, ist dieser nach dem Verursacherprinzip für die Beseitigung der negativen Erscheinungs-Bilder in Form von Schimmelpilzbildung zuständig und hat die damit verbundenen Kosten zu vertreten.                                                                                     

Das am 04. Juni 2009 in der zuvor beschriebenen Mietwohnung der Mieterin vorgefundene negative Erscheinungsbild in Form von Schimmelpilzbildung entstand durch nicht ausreichendes Lüftungsverhalten in Verbindung mit nicht ausreichender Beheizung.

6.4   Handlungsempfehlung:

·         Beschichten der befallenen Tapete mit einem     Sporenvernichter

·         Entfernen der befallenen Tapeten.                     

·         Entsorgen des befallenen Materials unterBerücksichtigung der gültigen Sicherheitsvorkehrungen, um eine weitere Kontamination zu vermeiden.                 

·         Desinfizierung und Feinreinigen der kontaminierten Bereiche.

·         Empfohlen wird, die betroffenen Flächen im Wischverfahren zu desinfizieren. Die Feinreinigung sollte mit einem Sporenvernichter durchgeführt werden.

Geeignet für die Desinfizierung ist unvergälltes und methanolfreies Ethanol.  (Konzentration mindestens 80%)      

Diese Desinfizierung sowie die anschließende Feinreinigung sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden, da es sich hierbei um leicht entzündliche Stoffe handelt und diese der Biostoffverordnung in Verbindung mit den Richtlinien der TRGA  (technische Regeln für Gefahrenstoffe) und TRBA (technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) unterliegen.

Für diese Arbeiten sind entsprechende Personenschutzausrüstungen mit P3-Atemschutz, Einmalschutzanzug mit Schutzhandschuhen vorgeschrieben

·         Anschließend können die Flächen mit handelsüblichen Materialien beschichtet werden.

Peter Neusser   Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und -sanierung
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