WELCHE QUALIFIKATION BENÖTIGT EIN SACHVERSTÄNDIGER UND WAS SIND SEINE AUFGABEN?

Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt, somit kann sich jeder Sachverständiger nennen. Möchten Sie sich mit Ihrem Sachverständigen auf der sicheren Seite befinden, bestellen sie einen ö.b.u.v. Sachverständigen aus dem gewünschten Fachbereich.

Das Gütesiegel „ö.b.u.v.“

„ö.b.u.v.“ steht für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ist eine vom Staat geschützte Bezeichnung, die einer ausgiebigen Prüfung unterliegt. Dadurch werden hohe Anforderungen erfüllt und Qualität garantiert.

Dieser Titel ist mit speziellen Qualifikationen verbunden und wird für ein jeweiliges Fachgebiet verliehen. Es dient als staatliches Gütesiegel und gibt Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern Sicherheit und erleichtert die Wahl des Sachverständigen. Wurde ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt, steht er unter der Aufsicht einer Bestellungskörperschaft, wie den Handwerkskammern und/oder Industrie- und Handelskammern.

Unter dem folgenden Link können Sie bundesweit alle Sachverständigen, die von der HwK und IHK im jeweiligen Fachbereich bestellt und vereidigt sind, einsehen: https://www.svd-handwerk.de/suche.php sowie http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

Die Qualifikationen eines ö.b.u.v. Sachverständigen

Der Staat prüft einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zum einen auf sein fachspezifisches Wissen, das erheblich über dem Durchschnitt liegen muss. Dazu wird die Qualität seiner Arbeit und die notwendige Erfahrung im theoretischen und praktischen Bereich überprüft. Er muss beispielsweise eine Niederlassung als Sachverständiger unterhalten oder dort tätig sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Zudem muss ein ö.b.u.v Sachverständiger über ausreichend Erfahrungen verfügen und nachweisen, dass er einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts besitzt und verständliche Erläuterungen fachlicher Feststellungen und Bewertungen vornehmen kann.

Zum anderen bezieht sich die Prüfung im Besonderen auf die persönliche Eignung des Sachverständigen, also auf seine Integrität und seine Vertrauenswürdigkeit. Ein Sachverständiger muss unparteiisch und unabhängig agieren und Gewähr bieten für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Er unterliegt einer ständigen Überwachung der Bestellkörperschaft.

Die Aufgaben eines ö.b.u.v. Sachverständigen

Die Aufgaben eines Sachverständigen sind breit gefächert. Er wird häufig von Gerichten, Unternehmen oder Privatpersonen damit beauftragt, Gutachten zu erstellen.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann zudem als Schiedsgutachter, auch Mediator genannt, dienen um bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien unabhängig und fair zu vermitteln.

Ö.b.u.v. Sachverständige sind in der Beratung, Bewertung, Analyse und Überwachung von Dienstleistungen und Bauvorhaben zuständig.

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