Linoleum-Bodenbeläge in Kasernen, Polizeiunterkünften und Großprojekten

Hätten Sie gewusst,
dass falsche Pflege und Reinigung einen strapazierfähigen Lino­leum-Bodenbelag erheblich nachteilig beeinflussen kann?
 
Allgemeine Hinweise
 
Bezogen auf die materialspezifischen kennzeichnenden Merkmale eines Linoleum-Bodenbelages haben sich Linoleum-Bodenbelagflächen über Jahrzehnte optimal in einer Vielzahl von Anwendungsbereichen/Verwendungsbereichen, wie z.B. in Kasernen, Polizeiunterkünften und anderen Großobjekten sowie auch im Wohn­bereich und Seniorenzentren, Altenheimen, Sporthallen usw. optimal bewährt.
 
Bis auf sehr geringe Ausnahmen hatte der Verfasser dieses Fachbeitrages trotz Jahrzehnte langer Gutachtertätigkeit noch keinen Schadensfall bearbeiten müssen, wo bei üblicher Nutzung/Frequentierung eines Linoleum-Bodenbelages ein über- proportionaler Verschleiß, also eine unübliche Abnutzung gerügt worden ist.
 
Voraussetzung ist jedoch, dass ein Linoleum-Bodenbelag (mit oder ohne Muster) der EN 548, der EN 686, der EN 678 und der EN 688 entspricht.
Neueste Erkenntnisse, aber auch negative Erfahrungen in Sachen Reinigung und Pflege von Linoleum-Bodenbelagflächen
 
In Fachkreisen ist bekannt, woraus ein Linoleumzement besteht.
 
Das Bindemittel des Linoleums, bestehend aus einem Gemisch aus Leinöl und/oder
anderen trockenen pflanzlichen Ölen, Baumharzen und durchschnittlichen Sikka-
tiven, wird durch einen oxidativen Vernetzungsvorgang in eine halbelastische Masse umgewandelt.
 
Linoleum wird produktionsmäßig hergestellt durch Kalandrieren einer oder mehrerer Schichten (eines homogenen Gemisches aus Linoleumzement, Kork- und/oder Holzmehl, Pigmenten und anorganischen Füllstoffen, die eine Faserverstärkung und/
oder einen Faserstoffrücken enthalten).
 
Das vorgenannte Linoleumprodukt wird anschließend durch einen oxidativen Vernetzungsvorgang in den endgültigen Zustand produziert.
 
Es gibt eine Vielzahl Prüfverfahren, um die materialspezifisch kennzeichnenden Merkmale eines Linoleum-Bodenbelages nachzuvollziehen und zwar:
 
         Maßänderung von Platten durch Veränderung der Luftfeuchte,
 
         Dicke der kalandrierten Oberflächenschicht,
 
         Gesamtdicke,
 
         flächenbezogene Masse,
 
         Resteindruck nach konstanter Belastung/Mittelwert,
 
         Biegsamkeit von Bahnen,
 
         Farbbeständigkeit gegenüber künstlichem Licht.
 
Aus der Praxis für die Praxis
 
In einer größeren Polizeiunterkunft hat der Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik/des Fachs unter Einbeziehung der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbearbeiten“ auf eine vorhandene schwimmende Lastverteilungs­schicht/Estrichkonstruktion Linoleum-Bodenbeläge in Bahnen, 2,5 mm dick, verlegt bzw. geklebt.

 

Es erfolgte eine form- und fristgerechte zivilrechtliche Abnahme der Leistungen ohne Beanstandungen.
 
Die ständige Unterhaltsreinigung und Pflege übernahm der Gebäudereiniger.
 
Nach einer Nutzung/Frequentierung dieser Linoleum-Bodenbelagflächen rügte die Bestellerin gegenüber dem Auftragnehmer:
 
a)      die Linoleum-Bodenbelagflächen würden eine weißliche/pudrige Schicht/
         Substanz aufweisen, die bei der üblichen Begehung/Frequentierung aufwir-
         belt und somit die Garderobe der Nutzer aber auch das Mobiliar nachteilig be-
         einflusst,
 
b)      im Drehsesselbereich würden sich eine Vielzahl farblicher Veränderungen
         einstellen bzw. sichtbar sein,
 
c)      in anderen Teilflächenbereichen sei der Linoleum-Bodenbelag überproportional
         verschlissen/abgenutzt.
 
Wer hat derartige Schadensbilder/Erscheinungsbilder nach dem Verursacher­prinzip kostenmäßig zu vertreten?
Handelt es sich um einen üblichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten?
 
Im Rahmen des Gutachtertermins konnte der Verfasser dieses Fachbeitrages feststellen, dass in einigen Räumlichkeiten vor den jeweiligen Schreibtischen, also im Drehsesselbereich/Stuhlrollenbereich, der Linoleum-Bodenbelag nicht nur Hell-Dun­keleffekte und weißliche Substanzen, sondern auch mechanische Beschädigungen auf­wies.
 
Unmittelbar neben diesen vorgenannten mechanischen Beschädigungen wurden auf der Oberfläche des Linoleum-Bodenbelages tiefe Einkerbungen konstatiert.
 
Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Linoleum-Bodenbelagflä­chen unübliche Kratzer/Schrammen und Einkerbungen aufwiesen bzw. aufgewiesen haben.
 
Im Drehsesselbereich/Stuhlrollenbereich wies der rot pigmentierte Linoleum-Bodenbelag unübliche Aufhellungen auf. In diesem vorgenannten Teilflächenbereich (der Aufhellung) war eine rosa-bräunliche Substanz = Abriebsubstanz des Bodenbe­lages feststellbar.
 
Besondere Feststellungen
 
Die Rollen der Drehsessel wiesen im Laufflächenbereich erhebliche „krustenartige Anhaftungen“ auf und zwar in Form von Kontaktschmutz.
 
Diese Verunreinigungen wirkten als „Schmirgelsubstanz“ und haben somit die Lino­leumoberfläche erheblich nachteilig beeinflusst (bezogen auf die krustenartigen An­haftungen, einhergehend mit der zusätzlichen Schwergängigkeit der Rollen der vor­genannten Drehsessel).
 
Die an Ort und Stelle durchgeführten stereomikroskopischen Untersuchungen haben den vorgenannten Sachverhalt bestätigt.
 
Besondere Anmerkung
 
Auf der Linoleumoberfläche befanden sich erhebliche Verunreinigungen = Konkakt­schmutzanhaftungen. Die Rollen der Drehsessel wiesen in den jeweiligen Räumlich­keiten gleich gelagerte unübliche Schmutzanhaftungen auf, die somit die Linoleum-
Bodenbelagebene durch die bereits genannte Schmirgelwirkung erheblich beschä­digt haben.
 
Diese vorgenannten unüblichen mechanischen Beschädigungen im Stuhlrollenbe­reich/Drehsesselbereich sind in der Addition darauf zurückzuführen, weil:
 
a)      zunächst auf kurzen Nennmaßbereichen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
         scheinlichkeit eine kleine mechanische Beschädigung in Form einer tiefen
         Einkerbung vorlag bzw. stattgefunden hat,
 
b)      es durch die bereits mehrfach genannte Schmirgelwirkung/den Reibprozess der
         Drehsessel/der Drehrollen zu den bereits genannten Linoleum-Nutzschichtab-
        lösungen zunächst auf kurzen Nennmaßbereichen und anschließend, da keine
         Reparaturen stattgefunden haben, zu den großflächigeren mechanischen Be-
         schädigungen, wie in diesem Fachbeitrag ausführlich beschrieben, kam.
 
Im Rahmen der weiteren qualitativen und quantitativen Bestandsaufnahme der hier in Rede stehenden Linoleum-Fußbodenschäden konnten jeweils in den Räumen, dort wo Drehsessel/Stuhlrollen im Einsatz sind, die bereits mehrfach genannten Kontakt­schmutzanhaftungen konstatiert werden.
 
Zusammenfassung
 
Linoleum-Bodenbeläge und andere elastische Bodenbeläge werden immer mehr durch mangelhafte/ungenügende Reinigung und Pflege nachteilig beeinflusst in Form von Hell-Dunkel-Effekten und unüblichen „Schmirgelwirkungen“, einhergehend mit den be­reits genannten farblichen Veränderungen bis hingehend zu einer mechanischen Beschädigung.
 
Auch die „Schwergängigkeit“ der Drehsessel/Stuhlrollen verursacht Beschädigungen des elastischen Bodenbelages; auch wenn z.B. in Krankenhäusern und/oder in Seniorenzentren die Bremsen der jeweiligen Betten nicht völlig gelöst sind, entstehen immer wieder Fußbodenschäden.
 
Krustenartige Kontaktschmutzanhaftungen auf der Oberfläche der „normengerechten Stuhlrollen/Drehsessel“ verursachen überproportionale Schmirgelwirkungen und die damit einhergehend verbundenen Hell-Dunkel-Effekte, farblichen Veränderungen und auch Beschädigungen des Bodenbelages.
 
Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten der Bestellerin eine Reinigungs- und Pflegeanleitung übergibt.
 
In den Reinigungs- und Pflegeanleitungen ist sehr oft u. a. Folgendes nachzulesen:
 
„Jeder Bodenbelag hat ein besseres Aussehen, wenn er gepflegt wird. Pflege bedeu­tet die Versiegelung/Beschichtung mit einem porenfüllenden schmutzabweisenden System, welches matt oder glänzend sein kann.
 
Die Nutzung eines ungepflegten Bodenbelages führt zu höherem Verschleiß und eventuell zu Verfärbungen. Schmutz, insbesondere in körniger Struktur verstärkt die Scheuerwirkung, also Schmirgelwirkung auf der Bodenbelagoberfläche“.
 
Auf die in Fachkreisen bekannten Maßnahmen:
 
Bauschlussreinigung,
 
Erstpflege/Einpflege,
 
Grundreinigung/teilweise auch Bauschlussreinigung,
 
Unterhaltsreinigung und Pflege im Nasswisch-Desinfektionsverfahren,
im Feuchtwischverfahren und/oder aber auch im Cleanerverfahren.
 
In diesem praxisbezogenen Fallbeispiel konnte der Auftragnehmer für Bodenbelag­arbeiten nicht in Haftung genommen werden für die umfangreichen zu erbringenden Fußbodensanierungsmaßnahmen.

Die Fotos zeigen sehr deutlich die krustenartigen/körnigen Kontaktschmutz­anhaftungen an den Laufflächen der Drehsessel/Stuhlrollen. Diese Kontaktschmutz­anhaftungen haben den überproportionalen Verschleiß des Linoleum-Bodenbelages verursacht.

Das nachfolgende Foto zeigt die in einem Drehsesselbereich/Stuhlrollenbereich ermittel­ten überproportionalen Beschädigungen/Verschleißerscheinungen durch die Schmir­gelwirkung der Stuhlrollen/Drehsessel.

Verfasser dieses Artikels: Siegfried Heuer

Nach oben scrollen