Nachtruhe für Handwerker
Nachtruhe für Handwerker ( Stellungnahme des Mieterbundes )
Auch Klempner, Elektriker und andere Handwerker müssen Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen, so der Sprecher des Deutschen Mieterbundes: Ulrich Ropertz.
Die Nachtruhe von 22 – 7 Uhr sei einzuhalten. Abgesehen davon sei Handwerker – Lärm grundsätzlich ein Grund, die Miete zu kürzen.
In welcher Höhe, hängt nach Aussage von Herrn Ropertz davon ab, woher der Lärm kommt und wie die Intensität ist.
Auch wenn Handwerker im Nachbarhaus arbeiten, kann die Miete gekürzt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der eigene Vermieter etwas für den Lärm kann oder nicht. „Baulärm ist ein Mangel an der Mietsache, der zur Kürzung berechtigt“.