Verlegung/Klebung von Landhausdielen
Schadensbilder aus der Praxis für die Praxis
Aus Fehlern anderer lernen

Bauherren/Besteller entscheiden sich immer mehr für die Verlegung/Klebung von Landhausdielen, und zwar in unterschiedlichen Breiten und in „fallenden Längen“.
 
Dieser Trend bedeutet aber auch, dass der Auftragnehmer sich auf die Besonderheit einer Landhausdiele (Massiv oder Mehrschicht) bezogen auf die materialspezifischen kennzeichnenden Merkmale einstellen muss.
 
Im Rahmen von gerichtlichen Beweissicherungen, Schiedsgutachten und außergerichtlichen Beweissicherungsgutachten konnte der Berufssachverständige und Lehrbeauftragte Siegfried Heuer vielschichtige Schadensparameter feststellen, und zwar:
 
Ø Konvexe und konkave Schüsselungen von Landhausdielen (Massiv, aber auch bei Mehrschicht),

 
Ø Knistergeräusche/“Schmatzgeräusche“ bei üblicher Begehfrequenz von Landhausdielenflächen/-ebenen,

 
Ø unübliche Verformungen von massiven Landhausdielen über Feuchtigkeitsquelldruck und unübliche Schwindprozesse,

 
Ø vielschichtige Schadensparameter bei beheizten Lastverteilungsschichten/Estrichkonstruktionen bei Verlegung/Einsatz von Landhausdielen,

 
Ø Kohäsionsbrüche innerhalb des Klebstoffbettes/des Klebstoffsystems beim Einsatz elastischer sowie hoch elastischer Klebstoffe (vor allem durch fehlende Beschwerung der frisch verlegten/geklebten Landhausdielen).
 
Besonders gravierend waren und sind Landhausdielenflächen sowie Holzdielen und ins­besondere auch Massivholzdielen, welche „untertrocknet“, also mit Holzfeuchtigkeitswerten von 6,0 % oder 7,0 % zum Einsatz kommen bzw. verarbeitet werden.
 
Für den Auftragnehmer beginnt bereits die Problematik, die Landhausdielen hinsichtlich der Holzfeuchtigkeit „stichprobenartig“ zu prüfen.
 
Die nachfolgenden Hinweise sind unabdingbar zu beachten, obwohl sie nicht immer den allgemein anerkannten Regeln des Fachs entsprechen:
 
Besonderer Hinweis
Es gilt als allgemein anerkannte Regel des Fachs (entgegen den Ausführungen in den jeweiligen DIN/EN-Normen), dass die Holzfeuchtigkeit – bezogen auf Holzdielen, Parkettelemente usw. – bei Bestellung bzw. bei An-/Auslieferung einen Holzfeuchtigkeitswert von i. M. 9 % aufweisen sollte. Nur einzelne Ausreißer dürfen Abweichungen von 9 % + 2 % aufweisen.
 
In der DIN EN 13 226 „Holzfußböden – Massivholzelemente mit Nut- und/oder Feder“ heißt es bezüglich des Feuchtigkeitsgehaltes wie folgt:
 
„…Einzelelemente müssen bei Erstauslieferung des Produktes einen Feuchtegehalt von 7 % – 11 % aufweisen. Kastanie und Seekiefer müssen bei der Erstauslieferung einen Feuchtegehalt von 7 % – 13 % aufweisen.
 
Der Feuchtegehalt ist nach DIN EN 13 183-2 mit einem elektrischen Holzfeuchtemessgerät zu ermitteln.
 
Im Streitfall muss der Feuchtegehalt mittels Darr-Methode (= gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmung) nach DIN EN 13 183 bestimmt werden…“.
 
In der DIN EN 13 227 „Massivholz- Lamparkett“ heißt es hinsichtlich des Feuchtigkeitsgehaltes wie folgt:
 
„…Einzelelemente müssen bei der Erstauslieferung des Erzeugnisses einen Feuchtegehalt von 7 % – 11 % aufweisen. Kastanie muss bei der Erstauslieferung einen Feuchtegehalt von 7 % – 13 % aufweisen.
 
Der Feuchtegehalt ist nach DIN EN 13 183-2 mit einem elektrischen Messgerät zu ermitteln. Im Streitfall muss der Feuchtegehalt mittels Darr-Verfahren nach DIN EN 13 182-1 bestimmt werden…“
 
In der DIN EN 13 489 „Mehrschichtparkett“ heißt es bezüglich Feuchtigkeitsgehalt wie folgt:
 
„…Die Nutzschicht muss bei der Erstauslieferung des Erzeugnisses einen Feuchtegehalt von 5 % – 9 % aufweisen.
 
Das einzige geeignete Verfahren zur Messung des Feuchtegehaltes von Mehrschichtparkett/Mehrschicht-Landhausdielen ist in der DIN EN 13 183-1 angegeben (= Darr-Prüfung)…“
 
Im Kommentar zur 18 356 „Parkettarbeiten“ heißt es bezüglich des Feuchtegehaltes von Parkett und Dielen u. a. wie folgt:
 
„…Um den unterschiedlichen raumklimatischen Gegebenheiten in Europa Rechnung zu tragen, ist die Bandbreite des zulässigen Feuchtegehaltes vergrößert worden.
 
So müssen z. B. Parkettelemente für einen vorgesehenen Verwendungsort in Südeuropa einen höheren Feuchtegehalt aufweisen als in Nordeuropa. Es hat sich für einen Verwendungsort in Mitteleuropa nichts geändert.:
 
Massive Parkettelemente und lose Federn (9 % + 2 %) Mehrschichtelemente
(8 % + 2 %).
 
Die Streuung + 2 % bezieht sich auf unvermeidbare Abweichungen innerhalb einer Lieferung. Der genannte Soll-Wert ist einzuhalten.
 
Es ist die Aufgabe des Lieferanten im Rahmen der Ausgangskontrolle und Aufgabe des Verlegers im Rahmen der jeweils bestehenden Sorgfaltsverpflichtung die Holzfeuchte zu messen. Die diesbezüglichen Hinweise in den jeweiligen Produktnormen sind zu beachten…“.
 
Somit kann bereits an dieser Stelle ausgesagt und festgestellt werden, dass der Auftragnehmer für Parkettarbeiten bei Mehrschichtparkettelementen nicht in der Lage ist, eine exakte Feuchtigkeitsbestimmung der Nutzschichtlamelle (des Mehrschichtparketts) durchzuführen.
 
In der DIN EN 13 629 „Massive Laubholzdielen“ ist Folgendes nachzulesen:
 
„…Einzelelemente müssen bei Erstauslieferung des Produktes einen Feuchtegehalt von 6 % – 12 % aufweisen…“.
 
In der DIN EN 13 990 „Massive Nadelholz-Fußbodendielen“ ist bezüglich des hier in Rede stehenden Feuchtegehaltes Folgendes nachzulesen:
 
„…Die Fußbodendielen müssen bei einem Feuchtegehalt von 9 % + 2 % für beheizte Innenräume oder 17 % + 2 % für andere Verwendungen geliefert werden. Höchstens 5 % der Lieferung dürfen eine Abweichung von + 3 % für die Innenverwendung und + 4 % für andere Verwendungen aufweisen…“.
 
Achtung – besonderer Hinweis
Von dieser Norm abweichende Feuchtegehalte sind von den Vertragsparteien zu vereinbaren…“
 
Ursachenforschung/Ursachenvermeidung von Fugen innerhalb der Landhausdielenflächen
 
Fugen sind bei Holzdielen aufgrund von Feuchteschwankungen unvermeidbar und somit auch zu tolerieren, sofern sie sich noch in dem üblichen Rahmen der allgemein anerkannten Regeln des Fachs bewegen.
 
Fugen bis zu 1 mm Breite werden allgemein als naturgegebene Eigenheit des Fußbodens gesehen bzw. betrachtet, aber die exemplarischen Berechnungen zeigen, dass die aufgetretenen Fugen wesentlich von der Breite einer Holzdiele abhängig sind.
 
Je nach Parkettart, Stabbreite oder Holzart kann das übliche zu tolerierende Fugenmaß jedoch auch deutlich über 1 mm liegen, d. h. dass bei breiten Holzdielen auch breitere Fugen zu tolerieren sind.
 
Wird ein Absinken der relativen Luftfeuchtigkeit während der Heizperiode auf unter 50 % durch das Umsetzen/Betreiben von Luftfeuchtigkeitsgeräten konsequent vermieden, so halbiert sich auch die jährliche Luftfeuchteschwankung.
 
Die aufgetretenen Fugenbreiten können somit durch das Betreiben von Luftfeuchtigkeitsgeräten während der Heizperiode um die Hälfte reduziert werden.
 
Praxiserfahrungen zeigen, dass in Räumen mit Fußbodenheizungen nahe zu doppelt so große Quell- und Schwindbewegungen und damit Fugen innerhalb einer Landhausdiele auftreten im Vergleich zu zentral beheizten Räumen.
 
Die Ursache für dieses Phänomen ist das bauphysikalisch bedingte Absinken der relativen Luftfeuchtigkeit in unmittelbarer Nähe der erwärmten Fußbodenoberfläche (Oberfläche der Holzdielen), wodurch Holzdielen in den Wintermonaten erheblich intensiver austrocknen.
 
Es ergibt sich eine jahreszeitliche Holzfeuchteschwankung, die nahe zu doppelt so groß ist wie bei unbeheizten Fußbodenkonstruktionen.
 
Holz lügt nicht
(Der besondere Schadensfall)
 
In einem besonders exklusiven/repräsentativen Wohnhaus des Bestellers hat der Auftragnehmer Massivholzdielen mit Nut und Feder (= Vollholzsystem, 20 cm breit – in unterschiedlichen Längen/fallende Längen) verlegt bzw. geklebt.
 
Die Massivholzdielenflächen im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss des Bauherrn (= Bestellers) wiesen erhebliche Verformungen auf, so dass bereits vor dem eigentlichen Schiedsgutachtertermin schon Entlastungsschnitte zu den jeweiligen angrenzenden Bauwerksteilen durchgeführt werden mussten.
 
Zum Zeitpunkt des Schiedsgutachtertermins war die Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit der Massivholzdielenebene im Erdgeschoss aber auch im Obergeschoss aufgrund der erheblichen Verformungen/Aufwölbungen derart beeinträchtigt, dass eine akute Unfallgefahr vorliegt.
 
Mit dem Testo-Prüfgerät 845 wurden die nachfolgenden Werte ermittelt:
 
Raumlufttemperatur:               23,6° C
Luftfeuchtigkeit:                                  55,3 %
Taupunktberechnung:                       15,2° C.
 
Weiterhin wurde mit dem Gerät „Gann Hydromette M 4050“ mittels Einschlagelektrode Holzfeuchtigkeitsmessungen durchgeführt mit dem Ergebnis:
 
Erhebliche Streuungen der Holzfeuchtigkeit hinsichtlich Längsrichtung der Holzfaser und Querrichtung der Holzfaser von 10,4 % bis 12,9 % Holzfeuchtigkeit.
 
Bereits bei üblicher Begehfrequenz der Massivholz-Landhausdielenfläche wurden gegenläufige Bewegungen also ein „Wippen“ der Massivholzdielen festgestellt.
 
Im Rahmen von zerstörerischen Prüfmaßnahmen konnte der Nachweis erbracht werden, dass an der Rückseite der hochgenommenen Landhausdielen Feuchtigkeitswerte bis zu 15 % (= Holzfeuchtigkeit) ermittelt wurde.
 
Weiterhin konnte festgestellt werden, dass die Durchlaufmenge Klebstoff für die Klebung der hier in Rede stehenden Massivholzdielen als viel zu gering einzustufen war.
 
Eine ordnungsgemäße, funktionsfähige Klebung (= Klebstoffbenetzung) konnte dementsprechend nicht festgestellt werden.
 
Es wurden Klebstoffriefen/Klebstoffkuppen ermittelt, die noch nicht zerquetscht, also beschädigt vorlagen, die Einlegezeit des Klebstoffes war überschritten.
 
Auf einer Grundrissfläche von ca. 80 m² hat der Auftragnehmer noch mit einem Kunstharzlösungsmittelklebstoff die bereits mehrfach genannten Landhausdielen verlegt bzw. geklebt.
 
Im Rahmen der Prüfungen konnte festgestellt werden, dass ein fast 100%iger Kohäsionsbruch innerhalb des Klebstoffsystems/innerhalb des Klebstoffbettes vorlag.
 
Dieser Kohäsionsbruch hat bereits in der Frischphase des Klebstoffsystems, also innerhalb der Abbindungsphase stattgefunden.
 
In diesem Fall konnte eindeutig und unmissverständlich nachgewiesen werden, dass der Auftragnehmer die hier in Rede stehenden Landhausdielenschäden zu vertreten hat.
 
Handwerkliche Fehlleistungen und anwendungstechnische Problemstellungen haben diese Landhausdielenschäden verursacht.
 
In der DIN EN 14 342 „Parkett- und Holzfußböden – Eigenschaften, Bewertung und Konformität und Kennzeichnung“ heißt es in der Rubrik „geforderte Leistungsdaten für Produkte – Parkett- und Holzfußböden“ wie folgt:
 
„…Im Hinblick auf den Feuchtegehalt ist der Gleichgewichtszustand von Produkten für Parkett- und Holzfußböden von der Umgebungstemperatur und realistischen Luftfeuchte des Einbauortes vor dem Einbau und von den Einsatzbedingungen abhängig…“.
 
Im hygroskopischen Holzfeuchtigkeitsbereich ändern sich die Maße und das Volumen des Holzes bei Feuchtigkeitsaufnahme durch Quellung und bei Feuchtigkeitsabgabe durch Schwindung.
 
Für die praktische Holzverwendung sind besonders wichtig:
 
„…Die Masse des trocknenden Holzes in den drei anatomischen Richtlinien bei Änderung des Umgebungsklimas (differenzielle Quellung, Quellungskoeffizient),

Die Schwindung des Holzes beim Trocknen vom nassen (frischen) auf den normal klimatisierten Zustand (Trocknungs-Schwindmaße).
 
Im Fachbuch „Parkettleger“ 3. aktualisierte und erweiterte Auflage heißt es bezüglich Feuchtigkeit von massiven Parkett- und Laubholzdielen:
 
„…Die Holzfeuchte muss bei Erstauslieferung, wie beschrieben, 6 % – 12 % betragen.
 
Die oberen und unteren Werte sind keine zulässigen Abweichungen für einzelne Dielen, sondern die gesamte Lieferung darf in dem angegebenen Bereich liegen, weil zwischen dem Nordkap und Sizilien unterschiedliche klimatische Verhältnisse herrschen.
 
Für Deutschland sollte immer eine Lieferholzfeuchte von 9 % vereinbart werden.
 
Als Bezugsholzfeuchte für die Maßangaben wird ebenfalls 9 % festgelegt.
 
Abweichungen der Dicke und der Breite bei Hölzern die feuchter oder trockner als die Bezugsfeuchte von 9 % sind können mit dem für die Holzarten bekannten differenziellen Schwund- und Quellmaßen berechnet werden.
 
Die Holzfeuchte eines Massivholzbodens steigt um 1 % je 1,5° C Temperaturabsenkung gegenüber der Raumlufttemperatur…“.
 
Abschließender Hinweis
 
Der Auftragnehmer schuldet nicht die „Abarbeitung“ der Leistungsbeschreibung (des „Bau-Solls“) unter Berücksichtigung der vorgegebenen „Bauumstände“ und des beschriebenen „Bauinhaltes“, sondern ein funktionstaugliches Werk und somit den funktionalen Leistungserfolg.
Die nachfolgende Fotodokumentation zeigt den Umfang des vor beschriebenen Schaden
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