Wenn die Parkettversiegelung als nicht funktionstauglich eingestuft wird und auch als schadensursächlich bestätigt wurde.
Kann ein Auftragnehmer für Parkettarbeiten mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt eine Reemulgation feststellen?
Wie konnte das geschehen?
Nach entsprechenden Schleif- und Säuberungsmaßnahmen wurde die Oberfläche eines Hochkantlamellenparketts mit einer entsprechenden Holzkittlösung vorbehandelt.
Auf diese vorgenannte Holzkittlösung wurde anschließend ein PU-Imprägniersiegel systembezogen aufgetragen, also verarbeitet.
Bezüglich des vorgenannten Sachverhaltes handelt es sich um eine 1-komponentige feuchtigkeitshärtende Imprägnierung auf PUR-Basis.
Nach einem Zeitintervall von 4 bis 5 Tagen erfolgte die Mattierung des vorgenannten Imprägniersystems mit einem Schleifgitter.
Nach diesen vorgenannten Mattierungsmaßnahmen wurde eine systembezogene Wischpflege aufgetragen, also verarbeitet. Es handelt bezüglich des vorgenannten Systems um eine selbst glänzende Hartwachsemulsion.
Die vorgenannten Leistungen erfolgten auf einer Grundrissfläche von ca. 2 000 m².
Nach einer üblichen Bauschlussreinigung (nebelfeuchte Feuchtreinigung mit klarem Wasser) hat sich die Parkettoberfläche/die Versiegelungsebene sehr deutlich farblich verändert, so dass die Leistungen des Auftragnehmers mit Mängeln behaftet waren und so wesentliche Mängel vorgelegen haben.
Welche Wechselwirkung oder handwerkliche Fehlleistung hat stattgefunden?
Unmittelbar nach dem Abtrocknen des „Feuchtfilms“ im Rahmen der Bauschlussreinigung und Unterhaltsreinigung entstand eine zementgraue, matte, unübliche Oberfläche des Hochkantlamellenparketts.
Der Verfasser dieses Fachbeitrages hat an Ort und Stelle eine Vielzahl praxisbezogene Versuchsdurchführungen vorgenommen bzw. durchgeführt.
Es wurden Parkettflächen nur nebelfeucht behandelt.Nach einem Zeitintervall von wenigen Minuten, also sehr kurzfristig, hat sich der Oberflächenschutz farblich verändert, eine weiß-graue/zementgraue Oberfläche hat sich gebildet.
Die Hochkantlamellen-Parkettebene, bestehend aus der Holzart „Ipe-Lapacho“ wies zum Untergrund hingehend ein sehr gutes adhäsives Verhalten auf.
Die vorgenannte Holzart mit der Bezeichnung „Ipe-Lapacho“ ist ein aus Südamerika stammendes Holz, das für Parkettholz/Parkettelemente schon seit Jahrzehnten mit großem Erfolg eingesetzt, also verwendet wird.
Seine außerordentliche optimale Härte prädestiniert es für extreme Beanspruchungen, wie z. B. in diesem hier in Rede stehenden Schulzentrum. Sehr oft wird diese Holzart auch in Fachkreisen als „Eisenholz“ bezeichnet. Die vorgenannte Aussage bezieht sich jedoch lediglich auf die hohe Rohdichte des Holzes.
Die vorgenannten Hinweise sind als besonders wichtig zu bezeichnen, bezogen auf das Eindringverhalten und die Verarbeitung des Oberflächenschutzes des hier in Rede stehenden Holzmaterials.
Wie kam es zu der unüblichen farblichen Veränderung des Versiegelungssystems?
Im Rahmen der Ursachenforschung und Lokalisierung der hier in Rede stehenden Wechselwirkung konnte festgestellt werden, dass
a) das eingesetzte/verwendete systembezogene Pflegesystem als nicht feuchtigkeitsresistent gilt,
b) das vorgenannte System reemulgiert bereits nach einer üblichen nebelfeuchten Unterhaltsreinigung und ist somit nicht als funktionstauglich einzustufen; die vorgenannten unüblichen farblichen Veränderungen sind die Folge.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit haben die in diesem System eingesetzten/verwendeten Emulgatoren eine besondere Überaktivität. In Verbindung mit dem Hochkantlamellenparkett, Typ „Ipe-Lapacho“, und dem bereits genannten Versiegelungssystem kam es zusätzlich zu einer Veränderung der Oberfläche außer dem bereits genannten Reemulgieren des Systems.
Veränderung der Holzstruktur im oberen Bereich der Hochkantlamellen-Parkettbodens hat eine weitere Migration/Affinität, also die bereits mehrfach genannten farblichen Veränderungen verursacht.
Eine derartige Reemulgierung eines Pflegesystems bezogen auf den Oberflächenschutz des hier in Rede stehenden Hochkantlamellenparketts kann und konnte der Auftragnehmer für Parkettarbeiten mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht erkennen.
Diesbezüglich liegt für den Auftragnehmer ein „nicht erkennbarer Sachverhalt“ vor.
Umfangreiche Hochkantlamellen-Sanierungsmaßnahmen waren und sind zu Lasten der Lieferantin, die diese Produkte systembezogen angeboten und geliefert hat erforderlich.
Autor dieses Fachbeitrages ist der Berufssachverständige des ISH: Siegfried Heuer, Koblenz