Haftzugmessung

Im Rahmen eines Sanierungsprojekts wurde das ISH Sachverständigenbüro beauftragt, die Haftzugfestigkeit des Estrichs in einem Gebäude zu messen. Die Haftzugfestigkeit ist ein Kennwert für die Haftung zwischen mindestens 2 Schichten eines Fußbodenaufbaus (z. B. Zement-Verbundestrich oder Beschichtung aus Reaktionsharz auf Beton oder Estrichen).

Prüfverfahren erfolgt im direkten Abreißversuch

Die Norm und die Merkblätter beschreiben ein Verfahren zur Bestimmung der Haftzugfestigkeit u. a. von Instandsetzungsprodukten und Systemen, die auf genormten Referenzprüfkörpern nach EN 1766 hergestellt worden sind.

Das Prüfverfahren erfolgt durch einen direkten Abreißversuch durch Verwendung eines Stempels, der auf den jeweiligen Untergrund aufgeklebt wird. Das bei dem genannten Prüfverfahren festgestellte Prüfergebnis ist die maximale Zugspannung, die aufgewendet werden muss, um die schwächste Grenzschicht (Adhäsionsbruch) oder die schwächste Komponente (Kohäsionsbruch) zu zerstören.

Es sei darauf hingewiesen, dass sowohl Kohäsions- als auch Adhäsionsbrüche gleichzeitig auftreten können.
Bei der Beurteilung bzw. bei der Auswertung der Stempelhaftzugprüfung ist neben dem ermittelten Messwert auch die Beurteilung der Lage der Bruchzone des Stempelabrisses einzubeziehen.

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