Tatort: Klinikum

Großflächige blasenartige Erhöhungen/Beulenbildungen innerhalb einer Synthesekautschuk-Bodenbelagebene

Fußbodenschäden, die mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt eines Auftragnehmers nicht erkennbar waren bzw. sind (= Bauphysik).

In einem größeren Klinikum erhielt der Auftragnehmer den Auftrag, nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten auf eine beheizte Calciumsulfat-Lastverteilungsschicht Synthesekautschuk-Bodenbelagbahnen vollflächig zu verlegen bzw. zu kleben.

Der Auftragnehmer konnte den Nachweis erbringen, dass die Auf- und Abheizphase funktionstauglich durchgeführt wurde und die CM-Messung vor Verlegung der Bodenbeläge innerhalb der beheizten Calciumsulfat-Lastverteilungsschicht Werte von < 0,3 CM-% aufgewiesen haben (Protokolle wurden zur Verfügung gestellt).

Welche Schadensparameter liegen vor und wer hat diese technisch zu vertreten?

Nach einem Zeitintervall von ca. 6 Wochen haben sich die Synthesekautschuk-Bodenbelagbahnen einer unüblichen, abnormen Formveränderung unterzogen.

Diese Formveränderungen beeinträchtigen die Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit und auch die Verkehrssicherheit (= akute Unfallgefahr). Die Werterhaltung, Wert­schöpfung und Nachhaltigkeit kann nicht mehr gewährleistet werden.

Ursachenforschung/Lokalisierung nach dem Verursacherprinzip „Obsiegen/Unterliegen“

Nach vorheriger Markierung/Kennzeichnung der mit Mängeln behafteten Synthesekautschuk-Bodenbelagflächen wurden einzelne Bodenbelagbahnen vom Untergrund entfernt also hochgenommen.

Die unmittelbar durchgeführten elektronischen/kapazitiven Feuchtemessungen ergaben Werte auf der Estrichoberfläche von 0,9 % bis max. 1,0 % Feuchtigkeit.

Besonders gravierend waren jedoch die Weichzonen der oberen Estrichrandzone des Calciumsulfatestrichs.

Tiefe Bruchzonenverlagerungen und Zermörserungen der oberen Estrichrandzone wurden durch Gitterritzprüfungen „nach Heuer“ und auch durch Drahtbürstenbehandlungen festgestellt bzw. nachgewiesen.

Übersättigtes Calciumsulfat durch Feuchtigkeitsanreicherungen unterhalb der Synthesekautschuk-Bodenbelagbahnen haben diese Weichzonen verursacht, so dass die überhöhte Feuchtigkeit innerhalb dieser Fußbodenkonstruktion als schadensursächlich einzustufen war bzw. ist.

So konnte u. a. z. B. nachgewiesen werden, dass die Betondeckenoberfläche elektronisch gemessen > 140 digits „Feuchtigkeit“ aufwies.

Eine Dampfbremse auf der Oberfläche der Betondecke konnte nicht festgestellt also nicht nachgewiesen werden.

Im Rahmen des Gutachtertermins wurden Proben für gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmungen (= Darr-Prüfungen) entnommen. Diese Proben wurden an Ort und Stelle luftdicht in Kunststoffbeutel eingeschweißt und labormäßig untersucht. Es wurden Werte von > 1,0 Masse-%/Gewichts-% Feuchtigkeit festgestellt bzw. nachgewiesen.

Die vorgenannte erhöhte Feuchtigkeit ist somit schadensursächlich für die labile, weiche obere Estrichrandzone des Calciumsulfatestrichs und auch für die leichte Reemulgierung der eingesetzten/verwendeten Klebstoffsysteme.

In diesem Fall gilt bzw. galt der Synthesekautschuk-Bodenbelag „an der verkehrten Stelle“ als Dampfsperre.

Weitere besondere Hinweise hinsichtlich Tauwasserausfall über bauphysikalische Parameter

Die Feuchtespeicherung von Stoffen ist von der Temperatur und vom Stoffgefüge,
d. h. ob porös oder nicht abhängig. Beispielsweise kann Luft nur eine bestimmte Menge Wasserdampf, d. h. Wasser in gasförmigem Zustand aufnehmen. Dieser Zustand ist bei der Sättigung der Luft mit Wasserdampf erreicht. Diese von der Luft aufnehmbare Wassermenge ist allerdings sehr stark von der Temperatur abhängig. Die Luft kann aber auch mit Wasserdampf übersättigt sein. Das bedeutet, die lösliche Menge Wasserdampf wurde überschritten.

Der vorgenannte Zustand äußert sich dann in der Form, dass sich feine Tröpfchen, die als Nebel oder Wolken in Erscheinung treten, beispielsweise auf festen Gegenständen in Form von Tauwasser niederschlagen.

In der Mehrzahl der Fälle enthält die Luft geringere Wasserdampfmengen als bei der betreffenden Temperatur löslich waren.

Unter dem Begriff Kapillarität werden bauphysikalische Erscheinungen bei Flüssigkeit zusammengefasst, die von spezifischen Kraftwirkungen an der Oberfläche der Flüssigkeit in engen Proben und Röhrchen beeinflusst werden.

Als Diffusion bezeichnet man das Wandern einzelner kleiner Teilchen, welches aufgrund der thermischen Eigenbeweglichkeit (der Teilchen) verursacht wird. Es werden drei Arten von Diffusion und Wasserdampfmoleküle unterschieden: Oberflächendiffusion, Lösungsdiffusion, Wasserdampfdiffusion.

Planungsaufgabe

Für die Wiederauffeuchtung/Anfeuchtung eines bereits trockenen Estrichs gibt es zwei notwendige Voraussetzungen:

  • Es muss eine Feuchtequelle oder ein Feuchtereservoir mit Zugang zum Estrich vorhanden sein,

  • der Feuchtezufluss in den Estrich muss größer sein als der Feuchteabfluss durch Bodenbelagmaterialien.

    Dies ist immer dann der Fall, wenn die Schicht unter dem Estrich eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit aufweist.

    Eine ausreichende Dampfbremse beispielsweise eine 0,3 mm dicke Polyethylen-Folie oder 0,5 mm dicke PVC-Folie auf der Betondecke bewirkt, dass die noch vorhandene Feuchte so langsam in den Estrich eindiffundiert, dass es zu keinem Feuchtestau in diesen Schichten kommt, da diese geringen Wassermengen trotz des Bodenbelages mit einem erhöhten Diffusionswiderstandsfaktor schnell genug noch in die Wohnräume abgegeben werden.

    Wird jedoch bei nicht ausgetrockneten Betondecken keine Dampfbremse eingeplant bzw. diese beim Einbau vergessen, so sind beide bauphysikalische Voraussetzungen für nachstoßende Feuchtigkeit aus der Betondecke erfüllt und Schäden vorprogrammiert. Die Tücke der nachstoßenden Feuchtigkeit liegt darin, dass sie durch Messung der Estrichfeuchte vor Belegung der Bodenbeläge nicht erkennbar war bzw. ist.

    Der zum Raum hin obere Estrich ist weitgehend trocken, obwohl Feuchte aus der Rohdecke nachstößt, die ohne nennenswerten Widerstand durch den Estrich hindurch in den Raum wandert.

    Erst bei Belegung des Estrichs mit dampfdichteren Belägen kommt es zum Stau des Feuchtestromes, was zur Anfeuchtung der oberen Estrichrandzone, wie in diesem Fall, führte.

    Im Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes „Beurteilung und Vorbereitung von Untergründen, Verlegen von elastischen Bodenbelägen, textilen Bodenbelägen und Parkett“ heißt es u. a. wie folgt:

     

    „…Angaben über den Gesamtaufbau einer Fußbodenkonstruktion, die Art des Estrichs, der verwendeten Bindemittel, Anordnung der Dicke der einzelnen Schichten und der Dämmung und Abdichtung sowie Anwendung von Bewegungsfugen sind von der Bauplanung vorzunehmen.

     

    Entsprechende Angaben müssen im Leistungsverzeichnis enthalten sein.

     

    Die vorgenannten Angaben sind erforderlich, weil verschiedene Unterböden unterschiedliche Vorarbeiten erfordern. Die Prüfung- und Hinweispflicht des Verlegers erstreckt sich jedoch nur auf den Unterboden und nicht auf etwaige darunter liegende Dämmschichten und/oder Abdichtungen…“

     

    In der Estrichnorm, DIN 18 560, Teil 2 heißt es:

     

    „…Die Dämmschicht ist, falls erforderlich, durch geeignete Maßnahmen vor Feuchtigkeit, z. B. durch Dampfsperren zu schützen. Solche Maßnahmen sind vom Planverfasser bei der Bauwerksplanung festzulegen…“

     

 

Fazit

Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

Weder der Estrichleger noch der Parkettleger oder Bodenleger haben Einsicht in die zeitliche Bauwerksplanung.

Sie sind deshalb nicht in der Lage die Entscheidung des Planers bezüglich der Notwendigkeit einer Dampfbremse zu prüfen.

Eine entsprechende Prüf- oder Hinweispflicht der beiden Gewerke ist deshalb folgerichtig in keiner Norm oder anderen Vorschriften zu finden.

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