Glatte Fußbodenoberflächen

Unfallgefahr durch zu glatte Fußbodenoberflächen

Obsiegen/Unterliegen nach dem Verursacherprinzip hinsichtlich geschuldeter Leistungen

Zur Sache

Das Anforderungsprofil bzgl. der materialspezifischen kennzeichnenden Merkmale von Kunstharzbeschichtungssystemen; Versiegelungssystemen; elastische Bodenbeläge usw. hinsichtlich der Rutschhemmung = Gleitverhalten wird sehr oft gerügt insbesondere Industrieflächen; Parkdecks aber auch bezogen auf keramische Fliesen/Platten sowie elastische Bodenbeläge.

Die entsprechenden Gerichte müssen über entsprechende Experten/Sachverständige Entscheidungen treffen, inwieweit im Rahmen einer Beweissicherung/Klageverfahren der Verursacher für eventuelle Folgekosten mittelbarer und unmittelbarer Art haften muss und/oder auch bei Unfällen auf zu glatten Böden Schmerzensgeld (vom Verursacher) zu tragen ist.

TATORT BAUSTELLE

= zu glatte Kunstharzbeschichtungssysteme

Vor allem in der Pharmaindustrie, wo das Anforderungsprofil hinsichtlich Flächendesinfektion unter Einbeziehung der Reinigung und Pflege „sehr hoch“ eingestuft wird, entstehen sehr oft Unfälle durch „ausrutschen“ = Glätteunfälle der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter = Personal.

Im Rahmen einer gerichtlichen Beweissicherung (Beweisbeschluss des Landgerichts) erfolgten im Beisein von Beauftragten der beteiligten Parteien entsprechende Prüfungen der Schritt- und Trittsicherheit.

Bezüglich der vorgenannten Prüfungen/Untersuchungen ist zu unterscheiden zwischen stationären Geräten, die labormäßig eingesetzt werden, und mobilen Geräten zum untersuchen von hergestellten/eingebauten Beschichtungen/Versiegelungen oder keramischen Fliesen und Platten. Auch in diesem Projekt befand sich eine Kunstharzbeschichtungsebene und partiell auch nur übliche Versiegelungen.

Geräte für Laborzwecke sind z.B. Schrittsimulatoren oder die „schiefe Ebene“ entsprechend der DIN 51 130.

Die Gleitreibungsmessungen werden auch als dynamische Messungen bezeichnet, allerdings unterliegt die zu untersuchende Gleitfläche einer konstanten Belastung, da Flächenpressung und Gleitgeschwindigkeit während der Messung konstant bleiben müssen.

In diesem Fall wurde institutsseitig für die Gleitreibungsmessung das Gerät mit der Bezeichnung „GMG 200“ eingesetzt bzw. verwendet.

Die Gleitreibungsmessungen in diesem bereits beschriebenen Objekt erfolgten jeweils mit Kunststoffkufen bzw. Gleitkörpern mit der Bezeichnung „SBR-Gummi“ und zwar im Trockenflächenbereich sowie im Nassbereich (Nassreinigung und Flächendesinfektion).

Die Trockenmessungen; die Nass-/Feuchtemessung (mit 0,1 % Natriumlaurylsulfat) und weitere Nassmessungen mit Reinigungsmitteln werden jeweils in µ (my) angegeben.

Von besonderer Wichtigkeit war und ist auch bezogen auf die hier in Rede stehenden Messungen das Raumklima. Zum Zeitpunkt wurde mit dem Testo-Prüfgerät 845 die nachfolgenden Mittelwerte aus einer Vielzahl Einzelmessungen ermittelt:

  •        relative Luftfeuchtigkeit = 55%
  •        Raumtemperatur = 20,5 °C

Diese raumklimatischen Bedingungen wurden ermittelt mit dem Infrarot-Thermometer „Testo 845“ mit Switch-Optik.

Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Infrarotgerät mit umstellbarer Optik für Messungen im Fernfeld und im Scharfpunkt. Ausgerüstet mit einer sehr hellen Kreuzlasermarkierung zur Darstellung des realen Messbereichs.

Referenzgenauigkeit  +  0,75 °C mit enorm schneller Messtechnik (Scanning 100 ms), Auflösung 0,1 °C, Messbereich -35 °C … +950 °C.

Besondere Hinweise/Anmerkungen

Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass bei einem Wert des Gleitreibungskoeffizienten (µ > 0,45) die Beschichtungsebene/die Belagebenen über ein ausreichendes Rutschhemmungspotential verfügt, sodass auch bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen die Rutschgefahr gering ist.

Für die Ermittlung der Rutschhemmung von Fußboden (in diesem Fall Kunstharzbeschichtungssysteme) im Betriebszustand ist das entsprechende Prüfverfahren von der Bestimmung der Bewertunsgruppe der Rutschgefahr (= R-Wert) für den jeweiligen Oberboden (Kunstharzbeschichtungsebene) zu unterscheiden. Bestehen in irgendeiner Weise Zweifel an der Tritt- und Begehsicherheit der Beschichtungsebene, so kann vor Ort, wie in diesem Fall, der Gleitreibungskoeffizient ermittelt werden.

Das Maß für die Rutschhemmung ist von dem Gesetzgeber und/oder durch die Berufsgenossenschaft zu beachten.

Zusammenfassend ist jedoch festzustellen, dass durch Messungen von Gleitreibungskoeffizienten grundsätzlich keine Einstufung der Beschichtungsebene in Rutschhemmklassen der BGR-GUV-R 181 erfolgen kann.

Die generelle Eignung der Beschichtungsebene kann nur über die Prüfung mit der „schiefen Ebene“ nach DIN 51 130 bewertet werden.

Die Prüfmaßnahmen der Gleitreibung/des Reibpunktverhaltens sollen in Korrelation zwischen den Reibkoeffizienten und der „R-Klassen“ gegenüber gestellt werden.

Zur Bestimmung der Reibkoeffizienten/der Rutschhemmung von Kunstharzbeschichtungen/Bodenbelägen (Betonoberflächen o.ä.) wird die Messung des Reibpunktkoeffizienten
(= µ) jeweils für die Bewertung herangezogen.

Physikalisch handelt es sich um den Gleitreibungskoeffizienten mit der Bezeichnung „my“ der bei einer Vielzahl Materialpaarungen kleiner ist als der Haftungsreibungskoeffizient = µ.

In der Regel werden die Gleitreibungskoeffizienten für jedes Materialpaar getrennt ermittelt. Zur Berechnung des Gleitreibungskoeffizienten wird die Zugkraft = F gemessen, die erforderlich ist, um einen Körper mit einer bekannten Masse = m über eine Messfläche zu ziehen.

Korrelation zwischen Trittsicherheitsklassen und Reibkoeffizienten

Bewertungsklasse R 9

0,05 bis 0,18 µ

Bewertungsklasse R 10

0,18 bis 0,34 µ

Bewertungsklasse R 11

0,34 bis 0,51 µ

Bewertungsklasse R 12

0,51 bis 0,71 µ

Bewertungsklasse R 13

0,71 und darüber

 

 

 

 

 

 

Für die Bewertung/Beurteilung der Messergebnisse werden die Berufsgenossenschaftlichen Richtwerte für die Rutschhemmung von Fußböden im Betriebszustand (Beschluss des Fachausschusses Bauliche Einrichtung vom 30.11.2004) herangezogen.

Hierbei ist zu würdigen der Wuppertaler Sicherheitsgrenzwert ( > 0,45 µ ).

In diesem Fall, bezogen auf das hier in Rede stehende Objekt = Pharmaindustrie, ermittelten Prüfungsergebnisse der Gleitreibungsmessungen ist festzustellen, dass die jeweiligen Trockenmessungen gute bis sehr gute Werte erbrachten.

Somit konnte bestätigt werden, dass bei dem vorhandenen Untergrund hinsichtlich der Trockenmessungen die Werte in allen Räumlichkeiten in der Bewertungsklasse = R12 einzustufen war bzw. ist.

Der Wuppertaler Sicherheitsgrenzwert von > 45 µ kann im Trockenbereich nachgewiesen also bestätigt werden.

Die ermittelten Messergebnisse der Gleitreibung bezogen auf den Nass-Feuchtbereich sowie auf die Flächenbereiche, die mit einem Desinfektionsmittel behandelt worden sind, haben ungünstige Werte, bezogen auf die Schritt- und Trittsicherheit in allen Räumlichkeiten, bestätigt bzw. nachgewiesen.

Die vorgenannten Werte entsprechen der Wertungsklasse R9.

Unter Betriebsbedingungen (= nasse Fußbodenoberfläche) liegt eine erhebliche akute Unfallgefahr (Ausrutschgefahr) vor.


Messwerte auf „nassem“ Untergrund

Überprüfung der Gleitreibung auf der Versiegelung im Raum 312

Sehr gute Messwerte bezogen auf die Messfahrten im Flurbereich auf der trockenen Oberfläche

Gleitreibungswerte auf „trockenem Untergrund“.
 
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