Fussbodenheizung

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Fußbodenheizungen/Flächenheizungen
Ungesteuerte/nicht kalkulierbare Wärmebelastungen verursachen Fußbodenschäden
 
In Fachkreisen sind eine Vielzahl Richtlinien und Merkblätter, wie z. B. Schnittstellenkoordination, Richtlinien zur Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau sowie Richtlinien für den Einsatz von Bodenbelägen auf beheizten Konstruktionen bekannt und werden auch von den Fachfirmen berücksichtigt und die Hinweise auch eingehalten.
Sind diese Merkblätter und Richtlinien auch dem Nutzer/Besteller bekannt?
Es ist bekannt, dass es Flächenheizungen gibt, die sich unterscheiden zwischen Warmwasser-Fußbodenheizungen und Elektro-Fußbodenheizungen. Weiterhin wird unterschieden zwischen Fußboden-Direktheizungen und Fußboden-Speicherheizungen.
Dem eigentlichen Nutzer von beheizten Fußbodenkonstruktionen, ob Mieter oder Eigentümer, interessieren vor allem die wirtschaftlichen Aspekte bezüglich Energieverbrauch usw..
Dem Nutzer kommt es im Wesentlichen darauf an, dass die Flächenheizungen nicht zu träge sind, sondern relativ schnell die Räume aufheizen, damit ein Wohlbefinden und Behaglichkeitsgefühl gegeben ist.
Hierbei spielt es für den Verbraucher/Nutzer eine untergeordnete Rolle, ob es sich hierbei um Feinsteinzeugfliesen, Marmorelemente, textile oder elastische Bodenbeläge und/oder um eine Parkettebene/Landhausdielenebene handelt.
Die vorgenannten Bodenbeläge, einschließlich Parkett, weisen jedoch sehr unterschiedliche lineare thermische Ausdehnungskoeffizienten auf, die bei beheizten Konstruktionen unabdingbar berücksichtigt werden müssen.
 
 
Die in der Vergangenheit überwiegend festgestellten Fußbodenschäden in Form von Rissen und Rissmarkierungen, einschließlich Abrissfugen sind in der Fußbodenbranche zurück gegangen, da der Planer und auch die Fachfirmen das Thema „Fußbodenheizungs-Bewegungsfugen, Randfugen/Raumfugen und Feldbegrenzungsfugen“ einhalten bzw. berücksichtigen.
Welche Schadensbilder/Erscheinungsbilder innerhalb von Fußbodenkonstruktionen/beheizten Lastverteilungsschichten sind bekannt?
Bezogen auf keramische Fliesen/Platten einschließlich Natursteinelemente, Marmorplatten und Feinsteinzeugfliesen gibt es immer noch bezogen auf die Geometrie der jeweiligen Räumlichkeiten und Einspannungen/Einschnürrungen Verformungen, Abrissfugen und deckungsgleiche Risse.
Elastische und textile Bodenbeläge weisen entweder Maßänderungen/Schrumpfungen auf oder es bilden sich durch „Abrissfugen“ und/oder Risse innerhalb der Estrichkonstruktion auf der Oberfläche des Bodenbelages „wurmartige Erhöhungen“.
 
 
Massivparkett und Holzpflasterelemente weisen bei einer erhöhten Wärmebelastung ebenfalls Abrissfugen und/oder unübliche Fugen innerhalb der Holzpflasterflächen/Parkettflächen auf.
Bei Mehrschichtparkettflächen bilden sich ebenfalls Fugen, jedoch überwiegend Deckschichtablösungen und/oder „Trockenrisse“.

 

 

Fußbodenheizungen/Flächenheizungen verursachen Strahlungswärme
Durch die Strahlungswärme/Strahlungstemperatur entstehen bei Massivparkett wie aber auch bei Mehrschichtparkett eine überproportionale Untertrocknung, die nicht nur „Trockenrisse“ bei Mehrschichtparkett verursacht (innerhalb der Deckschichtlamelle), sondern auch Verformungen der Parkettelemente und unübliche Fugen innerhalb von Massivparkettflächen.
Aus der Gutachtertätigkeit ist bekannt, dass eine Vielzahl „Trockenrisse“ und andere Parkettschäden darauf zurückzuführen sind, dass die Mieter/die Nutzer auf Parkettflächen noch zusätzlich sehr dicke abgepasste Teppiche auslegen/legen. Der Verfasser dieses Fachbeitrages hat auf der Oberfläche von Parkettelemente, die mit Teppichböden abgedeckt waren, Bodentemperaturen von > 40 °C ermittelt. Der letztgenannte Sachverhalt wird vor allem in den Wintermonaten immer wieder zu Parkettschäden führen, aufgrund der erhöhten Wärmebelastung/Strahlungswärme auf Parkettoberflächen unterhalb verlegter Teppiche.
Wie urteilen die Gerichte in derartigen Schadensfällen?
Dem Verfasser dieses Fachbeitrages sind mehrere Gerichtsurteile bekannt, wo das Gericht dem Besteller/dem Nutzer recht gegeben hat, da der Auftragnehmer in seiner Hinweisverpflichtung bezüglich einer beheizten Fußbodenkonstruktion nicht in besonderer Weise darauf hingewiesen hat, dass die Oberflächentemperatur/Bodentemperatur auch bei abgepassten Teppichen nicht > 27 °C – 29 °C sein darf.
Die Gerichte verweisen diesbezüglich jeweils auf die Fachfirmen und deren Hinweisverpflichtung.
Gelten derartige Hinweise nur bezogen auf Parkettflächen?
Auch Design-Bodenbelaghersteller schreiben in ihrem technischen Merkblatt:
„…fußbodenheizungsgeeignet, Temperaturen von > 27 °C – 29 °C sind nicht zulässig
Auch in diesem Fall hat der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Gegebenheiten vor Ort, ob und inwieweit der Besteller/Nutzer auf Design-Beläge noch zusätzlich abgepasste Teppiche legt. Strahlungstemperaturen/Wärmebelastungen von > 35 °C bis 40 °C sind in diesem Fall üblich.
Die Definition/Spezifikation „fußbodenheizungsgeeignet“ sagt doch nichts darüber aus, ob und inwieweit durch Wärmebelastungen Verfärbungen und/oder Farbabweichungen entstehen und/oder Trockenrisse innerhalb einer Parkettebene.
Die Aussage „fußbodenheizungsgeeignet“ bezieht sich doch überwiegend nur auf den Wärmedurchlasswiderstand einer Parkettebene/Bodenbelagebene, die nicht den Wert von 0,17 m² Kw übersteigen sollten.
 Beheizte Fußbodenkonstruktionen und die relative Luftfeuchtigkeit
Durch die höheren Oberflächentemperaturen auf einem Heizestrich verändert sich die Luftfeuchte in der unmittelbar an den Fußboden angrenzenden Luftschicht. Derartige Zusammenhänge lassen sich rechnerisch nachvollziehen.
Bei einem Raumklima mit einer bestimmten Temperatur, der ein Wasserdampfsättigungsdruck zugeordnet werden kann, stellt sich bei einer bestimmten relativen Luftfeuchtigkeit ein Wasserdampfteildruck ein. Da der Wasserdampfteildruck in einem geschlossenen Luftvolumen gleich bleibt, fällt die relative Luftfeuchtigkeit in Abhängigkeit vom Wasserdampfsättigungsdruck an der Fußbodenoberfläche ab.

Rechnerisch kann nachgewiesen werden, dass bei Heizestrichen mit einer Oberflächentemperatur von nur 25 °C mit einer Holzfeuchtereduzierung des Parkettmaterials um ca. 2 %, also von z. B. 9 % auf eine Holzfeuchtigkeit von 7 % reduziert wird.

Wenn z. B. bei Estrichoberflächentemperaturen von 29 °C oder an den Rändern zur Fensterfront hingehend von 35 °C rechnerisch ausgegangen wird, ergeben sich sehr geringe Holzfeuchten. Auch bei den heute üblichen Wohnbedingungen mit Temperaturen von deutlich über 20 °C und Luftfeuchtigkeiten deutlich unter 50 % relative Luftfeuchtigkeit ist eine Holzfeuchte von 7 % ein Wert, der in der Praxis häufig unterschritten wird, so dass die Holzfeuchte unter 5 % bei Parketthölzern auf Heizestrichen keine Seltenheit ist, insbesondere dann nicht, wenn die Parkettflächen/die Hölzer noch zusätzlich mit abgepassten Teppichen zugedeckt werden/abgedeckt werden.
Aus der vorgenannten veränderten Holzfeuchte resultiert ein Schwinden, also ein Schwindprozess der Parketthölzer.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Holzfußböden/Parkettflächen nicht mit dicken, dichten Teppichböden, also mit abgepassten Teppichen abgedeckt werden dürfen, weil neben der unzulässigen Erhöhung des Wärmedurchlasswiderstandes auch die Temperatur an der Oberfläche des Holzfußbodens/der Parkettflächen überproportional noch weiter erhöht wird.
Mit einer erhöhten Oberflächentemperatur geht immer eine Verringerung der Luftfeuchte einher, weshalb Holzfußböden/Parkettflächen auf Heizestrichen, die mit Teppichen abgedeckt werden, unterhalb dieser Teppiche erhebliche Fugen bekommen, aber auch Trockenrisse, die bereits mehrfach genannten Abrissfugen sowie ein Abscheren der Deckschichtlamellen bei Mehrschichtparkett.
Mehr denn je ist aufgrund der heutigen Rechtsprechung und der beschriebenen Gegebenheiten der Auftragnehmer angehalten, im Rahmen seiner Hinweisverpflichtung dem Besteller/Nutzer auf die Wärmebelastungen und deren Folgen bei beheizten Fußbodenkonstruktionen hinzuweisen.
Der vorgenannte Sachverhalt bezieht sich auch auf elastische Bodenbeläge, insbesondere auf Designbeläge, die bei Wärmebelastungen von > 29 °C zu Verfärbungen neigen.
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