Reinigung und Pflege „fehlerhafte Grundreinigungsmaßahmen“
In einer größeren Sporthalle hat der Auftragnehmer den Auftrag erhalten, die vorhandene flächenelastische und auch punktelastische Fußbodenkonstruktion einer Grundreinigung zu unterziehen.
Der 3,2 mm dicke Linoleum-Bodenbelag, welcher auf eine Gummigranulatdämmung auf einer Grundrissfläche von > 1.000 m² verlegt bzw. geklebt worden ist, wies zum Zeitpunkt des Gutachtertermins irreparable Schäden auf.
Aus Fehlern anderer lernen
Die vorgenannte Linoleum-Bodenbelagebene wurde oberflächenversiegelt (vom gleichen Auftragnehmer). Nach einer Nutzung von ca. 3-4 Wochen hat sich der vorgenannte Versiegelungslack gelöst; schollenartige Abplatzungen waren feststellbar.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes hat der Auftragnehmer eine Grundreinigung der Linoleum-Bodenbelagebene durchgeführt.
Eine unsachgemäße Oberflächenbehandlung im Rahmen der Grundreinigung erfolgte bereits durch Schleifmaßnahmen.
Der Auftragnehmer hat weiterhin einen unüblichen Allzweckreiniger eingesetzt, und zwar mit unterschiedlichen Mischungsverhältnisse
Durch die bereits mehrfach genannten Reinigungsmaßnahmen/Grundreinigungsmaßnahmen sowie zusätzliche mechanische Maßnahmen in Form von Tellerschleifmaschine mit Pads und auch Schleifpapier haben sich die Linoleum-Nahtkanten gelöst, so dass in den jeweiligen Stoßkanten der Linoleum-Bodenbelagebene eine Feuchtigkeitshinterwanderung/-unterwanderung stattgefunden hat.
Blasenartige Erhöhungen innerhalb der Linoleum-Bodenbelagebene wurden zwischenzeitlich aufgrund einer akuten Unfallgefahr notdürftig beseitigt. Durch die Reparaturen entstand innerhalb dieser Sport-Fußbodenkonstruktion ein „Flickwerk“.
Der letzte Versuch im Rahmen der Nacherfüllung
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers für Grundreinigung und Versiegelung haben dem Versiegelungslack zusätzlich in hohen Konzentrationen das Pino medizinisches Badeöl N Fichtennadel (Pino Rheumabad) zugemischt bzw. beigemischt und anschließend auf die Oberfläche des Linoleum-Bodenbelages verarbeitet.
Nach diesem vorgenannten Einsatz des Gemisches kam es zu einer überproportionalen erheblichen Geruchsbelästigung und wiederum zu einem Ablösen des Versiegelungslacksystems, und zwar in Verbindung mit dem Pino med. Badeöl N Fichtennadel.
Die Sporthalle/Gymnastikhalle konnte nicht mehr genutzt werden, da aufgrund der Beimischung des Pino med. Badeöl N Fichtennadel Augentränen und die bereits genannte Geruchsbelästigung wirksam wurde.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes erfolgten wiederum Grundreinigungsmaßnahmen, in besonderer Weise Schleifmaßnahmen, die jedoch nicht den gewünschten Erfolg brachten.
Im Rahmen des bereits genannten Gutachtertermins konnten die nachfolgenden Schadensbilder/Erscheinungsbilder festgestellt werden:
· Das Gesamtbild der grundgereinigten und geschliffenen Linoleum-Bodenbelagebene war und ist hinsichtlich des Geltungsnutzens erheblich beeinträchtigt. Die gesamte Linoleumebene sah aus wie ein „Flickwerk“.
· Eine Vielzahl hell-dunkel Effekte, insbesondere bräunliche wolkenartige Verfärbungen auf der Oberfläche des Linoleum-Bodenbelages waren entstanden.
· Von den jeweiligen Stoßkanten/Nahtkanten der Linoleum-Bodenbelagbahnen ausgehend wurden Hohlleger und blasenartige Erhöhungen innerhalb der Sport-Fußbodenkonstruktion festgestellt.
· Unterschiedlich verteilt wurden auf der Oberfläche des Linoleum-Bodenbelages sehr grobe, tiefe Schleifriefen/Schleifkonturen ermittelt.
· Bei üblicher Begehfrequenz konnte eine sehr unterschiedliche
„Nachgiebigkeit“ und auch eine sehr unterschiedliche „Wiedererholbarkeit“ der flächenelastischen Fußbodenkonstruktion ermittelt werden.
Im Rahmen von zerstörerischen Prüfmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass durch diese fehlerhafte Grundreinigung über die Stoßkanten/Nahtkanten der Linoleum-Bodenbelagbahnen erhebliche Feuchtigkeitsmengen in die Fußbodenkonstruktion eingewandert sind. Auch die Klebung des Linoleum-Bodenbelages wurde aufgrund dieser Feuchtigkeitshinterwanderung/-unterwanderung nachteilig beeinflusst.
Die thermische Abdichtung (die Thermoschnur) ist durch die intensive mechanische Bearbeitung im Rahmen der Grundreinigungsmaßnahmen derart nachteilig beeinflusst worden, dass sie sich geöffnet hat und es kam zu den bereits mehrfach genannten Feuchtigkeitshinterwanderungen in die Fußbodenkonstruktion.
Die erheblichen Braunverfärbungen auf der Linoleum-Bodenbelagebene sind darauf zurückzuführen, dass mit stark alkalischen Substanzen gearbeitet worden ist. Eine Neutralisierung nach diesen vorgenannten Grundreinigungsmaßnahmen hat ebenfalls nicht stattgefunden.
Die zusätzlich durchgeführte Bestimmung des Resteindruckes entsprechend der Prüfvorschrift EN 433 erbrachte das Ergebnis, dass das Resteindruckverhalten gemäß der EN 548 „Elastische Bodenbeläge – Spezifikation für Linoleum mit und ohne Muster“ nicht mehr vorhanden war, also nicht mehr den technisch zugesicherten Eigenschaften entspricht.
Der vorgenannte Sachverhalt bezog sich auch auf die Bestimmung des Verhaltens bei Walkbeanspruchung (Kugelwalkversuch). Durch diese unsachgemäßen Grundreinigungsmaßnahmen liegen irreparable Fußbodenschäden vor, so dass die Linoleum-Bodenbelagebene und auch die Gummigranulatbahnen erneuert werden müssen.
Auf die erheblichen zusätzlichen Folgekosten mittelbarer und unmittelbarer Art durch die fehlerhafte Grundreinigung wird an dieser Stelle hingewiesen.
Der Einsatz von hochalkalischen Reinigungsmitteln in Verbindung mit fehlerhaften Schleifmaßnahmen/mechanische Bearbeitung haben diese hier in Rede stehenden Fußbodenschäden verursacht.
Für Linoleum-Bodenbeläge sind nur die Grundreiniger sowie Reinigungs- und Pflegesubstanzen einzusetzen bzw. zu verwenden, die der Linoleum-Bodenbelaghersteller für diesen bereits mehrfach genannten Verwendungszweck freigibt bzw. empfiehlt.