Decklamellenablösung bei Räuchereiche

Sachverhalt:

Bei einem Zweischichtparkett aus Räuchereiche lösten sich nach ca. 4 Wochen die Decklamellen

In einem Privatbauvorhaben wurden im Zuge von Renovierungsarbeiten ca. 40 qm Zweischichtparkett aus Räuchereiche vollflächig verklebt. Der ca. 15 Jahre alte Unterboden aus Zementestrich ( kein Heizestrich ) war gereinigt und entsprechend des Stands der Technik für die Verlegung von Parkett vorbereitet: grundiert, gespachtelt, diese Spachtelung angeschliffen.

Die Klebung des Zweischichtparketts im Leiterverband erfolgte mit einem 2K PU Klebstoff.

Ca. 3 Wochen nach der Verlegung wurde seitens des Bestellers eine „Aufstippung des Parketts“ beim Verleger reklamiert. Es zeigten sich vor Ort Decklamellenlösungen, die vom Verleger als Schadensbild akzeptiert wurden und von diesem umgehend ausgetauscht wurden.

Bereits wenige Tage später wurde der Verleger erneut auf die Baustelle gebeten: weitere „Hohlstellen“ im Parkett wurden moniert.

Jetzt war es an der Zeit einen Sachverständigen hinzu zu ziehen, der Importeur der aus Kroatien stammenden Ware mit den Fotos informiert und zum Ortstermin gebeten. Dieser kam zwar erst garnicht, erkannte aber den Schaden anhand der Beweisfotos als Materialfehler bereits an:

In der gesamten Fläche lösten sich partiell die Decklamellen der Räuchereiche, ließen sich mit geringem Aufwand vom Trägermaterial lösen. Die raumklimatischen Bedingungen waren mit ca. 50% RLF und 21° Raumtemperatur nahezu ideal.

Wie auf dem Foto deutlich zu erkennen ist, war nur ein Hauch von Klebstoffspuren an der Rückseite der Decklamellen sichtbar.

Bei detaillierter Betrachtung derselben stellte der Sachverständige bereits ohne optische Hilfsmittel dunkle, braune Durchwanderungen in der Trägerschicht fest. Die Laboranalyse bestätigte den Verdacht: Ammoniakeinwanderungen.

Die Lamellen waren zu früh nach dem Räuchern verpreßt worden, der Schaden vorprogrammiert.

An der Verlegung selbst war seitens des Gutachters nichts zu bemängeln. Alle Randbereiche hatten ausreichende Fugen, der Anschluß zu den angrenzenden Räumen ordnungsgemäß ausgeführt, die Klebung auf den gespachtelten Boden so gut, daß die notwendige Ablösung -als erster Schritt für eine Neuverlegung- nur mit dem Vogt-Hammer durchzuführen war.
Der gesamte Belag wurde erneuert. Daß der Besteller kein Vertrauen mehr in Räuchereiche des Herstellers hatte, ist nachvollziehbar. Es wurde ein Zweischichtparkett Black Cherry eingebaut.

Bedauerlich für den Verlegebtrieb: trotz Anerkennung des Produktionsfehlers seitens des Importeurs und des Herstellers ist auch 4 Monate nach der Renovierung der Schaden nicht reguliert. Es kommt leider zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Autor dieses Fachbeitrages ist der Kooperationspartner des ISH:
Friedhelm Beseke, Langenfeld

 

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