Der besondere Schadensfall

In einem repräsentativen, exklusiven Seniorenzentrum hat der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten vielschichtige anwendungstechnische Problemstellungen und handwerkliche Fehlleistungen verursacht, die als Schadensparameter in diesem Fachbeitrag erläutert werden sollen, damit zukunftsorientierend derartige Schadensbilder nicht mehr entstehen bzw. verursacht werden.
 
Auf eine zementäre Lastverteilungsschicht/Estrichkonstruktion wurden nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten unterschiedliche elastische Bodenbeläge verlegt bzw. geklebt.
 
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine sehr moderne, repräsentative/exklusive Senioren-Wohnanlage mit einem entsprechenden Ambiente handelt.
 
Die vorgenannten Estrichkonstruktionen/Lastverteilungsschichten wurden mit einer kapillarbrechenden Schicht, also mit einer Abdichtung versehen, da zum Zeitpunkt der Verlegung die Untergründe bezüglich einer überhöhten Restfeuchtigkeit nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachs entsprochen haben. Es wurden Werte von > 2,8 CM-%. ermittelt.
Aufgrund der nachfolgenden handwerklichen Fehlleistungen und anwendungstechnischen Problemstellungen,
 
a)    es wurden eine Vielzahl Fehlstellen innerhalb der Nahtkantenverschweißung festgestellt,
b)    im Bereich der Nahtkanten/Stoßkanten befanden sich Schmutzansammlungen in unterschiedlichen Aggregatzuständen durch die vorgenannten Fehlstellen,
c)    in den Flurbereichen wurden die Bodenbeläge überwiegend „gestückelt“, so dass ein „Flickwerk“ vorlag,
d)    im Bereich zu den angrenzenden Fugenprofilen hingehend befanden sich Fehlstellen bezüglich Anarbeitungen sowie entsprechende weitergehende Stückelungen
 
entsprechen die Bodenbelagarbeiten nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachs, nicht dem Stand der Technik und auch nicht den vertraglichen Vereinbarungen unter Einbeziehung der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“.
 
Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung/Nacherfüllung
 
Der Auftragnehmer hat Nacherfüllungen vorgenommen, und zwar in Form von Sanierungsmaßnahmen.
 
Diese Sanierungsmaßnahmen, bezüglich der hier in Rede stehenden Bodenbelagarbeiten, entsprachen nicht den vertraglichen Vereinbarungen und auch nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachs.
 
Überall dort, wo PVC-Bodenbelagflächen ausgewechselt worden sind, wiesen diese erhebliche Eindrücke, hoch-tief Strukturen und eine Art „Waschbrettstruktur“ auf.
 
In den Flurbereichen, dort, wo die PVC-Bodenbelagbahnen im Rahmen der Klebung „zurückgeschlagen“, also zurückgeklappt worden sind, wurden unübliche Vertiefungen innerhalb der Bodenbelagebene konstatiert, so dass zusätzlich das Gesamtbild hinsichtlich des Geltungsnutzens überproportional beeinträchtigt vorliegt.
 
Die vorgenannten Schadensbilder/Erscheinungsbilder wurden nicht nur bei Gegenlicht/Lichtreflexion konstatiert, sondern auch bei üblicher Betrachtungsweise, und zwar in aufrecht stehender Haltung, aber auch in gebückter Haltung.
 
Wodurch sind die erheblichen blasenartigen Erhöhungen/Formveränderungen innerhalb der PVC-Bodenbelagebene entstanden?
 
Nach Abstimmung mit der Bestellerin wurden auch zerstörerische Prüfmaßnahmen im Rahmen des Gutachtertermins durchgeführt.
 
Nach vorheriger Markierung/Kennzeichnung der erheblichen blasenartigen Erhöhungen/Formveränderungen des Bodenbelages wurden Teilbereiche vom Untergrund entfernt, also hochgenommen.
 
Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass in diesen Teilflächenbereichen die PVC-Bodenbelagbahnen mittels Verlegewerkstoffsysteme zum Untergrund hingehend ein mangelhaftes adhäsives Verhalten aufweisen.
 
Von einer funktionsfähigen Arretierung/Klebung des Bodenbelages kann diesbezüglich nicht die Rede sein.
 
An der Rückseite/Unterseite der hochgenommenen Bodenbelag-Teilflächen haftete vollflächig/großflächig
 
a)    das eingesetzte/verwendete Klebstoffsystem,
b)    die zementäre Spachtelmasse/Ausgleichmasse in unterschiedlichen Schichtdicken,
c)    lose anhaftender Quarzsand, welcher mit dem Finger abgerieben/verrieben werden konnte.
 
Auf der Oberfläche des Zementestrichs wurde jeweils ein filmbildender Vorstrich konstatiert, der eine so genannte „Harzvolumenkonzentration“ aufwies.
 
Die Oberfläche des Vorstrichsystems wirkte dementsprechend, aufgrund des lose anhaftenden Quarzsandes, dehäsiv mit einem ungenügenden/mangelhaften adhäsiven und kohäsiven Verhalten.
 
Die an Ort und Stelle durchgeführten Gitterritzprüfungen „nach Heuer“ und auch die Drahtbürstenbehandlungen haben den vorgenannten Sachverhalt nochmals bestätigt.
 
Die besonderen Schadensbilder innerhalb der PVC-Bodenbelagebene
 
Die PVC-Bodenbelagflächen wiesen unterschiedlich verteilt, jedoch großflächig, regelrechte „Einschnitte“ auf. Diese vorgenannten „Schnitte“ markierten sich zwischenzeitlich als „offene Flächenbereiche“ in Form von „offene Fugenwandungen“.
 
Die stereomikroskopischen Untersuchungen an Ort und Stelle haben bestätigt, dass es sich hierbei nicht um mechanische Beschädigungen handelt, sondern eindeutig um Einschnitte, also Schnitte innerhalb des Bodenbelagmaterials.
 
Die an Ort und Stelle weiterhin durchgeführten Untersuchungen haben bestätigt, dass das eingesetzte/verwendete System als Feuchtigkeitsabdichtung in Schichtdicken von weitaus < 1 mm vorlag.
 
Die „kapillarbrechende Schicht“ ist als viel zu dünn einzustufen. Eine funktionsfähige Arretierung des Quarzsandes hat nicht stattgefunden.
 
Auf die bereits genannte Harzvolumenkonzentration (Harz-Spiegel) wird diesbezüglich noch einmal hingewiesen.
 
Der anhaftende Überschuss Quarzsand/der lose liegende Quarzsand gilt als schwächste Zone in der hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion innerhalb der eingesetzten/verwendeten Verlegewerkstoffsysteme.
 
Zusammenfassende Beurteilung = Fazit der Schadensparameter
 
Bei diesen in diesem Fachbeitrag beschriebenen Schäden handelt es sich nicht um „verdeckte Sachverhalte“.
 
Eindeutig haben handwerkliche Fehlleistungen und anwendungstechnische Problemstellungen diese Schadensbilder verursacht.
 
Auch das thermoplastische Verhalten/das elastische Verhalten der PVC-Boden­beläge ist zusätzlich schadhaft wirksam geworden, aufgrund der mangelhaften/ungenügenden Arretierung/des adhäsiven Verhaltens der Verlegewerkstoffe zum jeweiligen Untergrund hingehend.
Die Unterbodenvorbereitungsarbeiten sowie die Verlegung/Klebung der PVC-Bodenbeläge entsprachen insgesamt gesehen nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachs, nicht dem Stand der Technik und nicht den Anforderungen der VOB, Teil C, DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“.
 
Weitere Nacherfüllungen (Reparaturen) auf kurzen Nennmaßbereichen bringen nicht den gewünschten Erfolg.
 
Großflächige Fußboden-Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich, insbesondere, da aufgrund der beulenartigen Erhöhungen innerhalb der PVC-Bodenbelagflächen eine Stolpergefahr/Unfallgefahr vorliegt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein Seniorenzentrum handelt und somit die Verkehrssicherheitspflicht in besonderer Weise zu beachten ist.
 
Die technische Fotodokumentation soll den in diesem Fachbeitrag beschriebenen Sachverhalt verdeutlichen.
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