Ausblühungen in Innenräumen

Gutachterliche Stellungnahme

Verdacht auf Schimmelpilzbefall in einem Wohnhaus
Vorbemerkungen
 
Fernmündlich wurde der Unterzeichner von Herrn XXXX beauftragt, die Wohnräume des Hauses in XXXXX hinsichtlich negativer Erscheinungsbilder in Form von Schimmelpilzbildung zu untersuchen.
 
Gutachterauftrag
 
A)   Welche negativen Erscheinungsbilder weisen die entsprechenden
     Kellerräume auf ?
 
B)    Sind die bemängelten Flächen in den jeweiligen Kellerräumen mit Schimmelpilz befallen ?
 
C)   Wer ist nach dem Verursacherprinzip für die Beseitigung der                                                
negativen Erscheinungsbilder in Form von Schimmelpilzbildung und
den daraus entstehenden Kosten zuständig ?
    D)  Wie sind die betroffenen Räume in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen 
Zur Sache
 
Der Mieter der oben genannten Wohnräume hat den unterzeichneten Sachverständigen darüber informiert, dass sich in dem von ihm gemieteten Wohnhaus in den Kellerräumen Salpeter bilde und er die befürchte, dass sich in diesen Räumen Schimmelpilze bilden könnten oder bereits gebildet haben.
Der Grund für diese Aussage seien optische Wahrnehmungen sowie der Umstand, dass Frau XXXX über verschlossene Nebenhöhlen klage, wenn sie im Haus sei.
Die Aussentemperatur während der Messung
betrug 23,0 °C, kein Wind, trocken
 
Die raumklimatischen Messungen ergaben wie folgt:
                                               Raumlufttemperatur 22,0 °C
Raumluftfeuchte 44 %
Feststellungen anlässlich des Gutachtertermins am Montag, den 30. Juni 2008
Auf den innenseitigen Wänden sowie auf dem Fußboden zeigten sich großflächige massive Ausblühungen. Auf eine labortechnisch mikrobiologische Auswertung der Ausblühungen wurde vorerst ausdrücklich verzichtet.
Eine Überprüfung der Wandflächen mit einem Feuchteindikator Trotec T-650 bis in eine Wandtiefe von ca. 40 mm ergab aufsteigende Feuchtewerte von 135 – 165 Digits.  Ab einer Höhe von ca. 150 cm. betrugen diese Werte noch 115 Digits nach oben hin abnehmend.
Erläuterung:
Zur Orientierung der quantitativen Baufeuchte –     Messung werden folgende Indikatoren verwendet: 
< 40 Digits             = trocken
40 – 80 Digits        = feucht
> 80 Digits             = nass
Eine Überprüfung der innenseitigen Wandoberfläche mit einem elektronischen Widerstandmesser Trotec T-500 auf erhöhte Feuchtewerte ergab keine Auffälligkeiten. Im Hauptraum/Werkstatt des Kellers war die Oberfläche des Putzes mit Feinrissen durchsetzt.
                                          Die Feinrisse waren nur im Putz und nicht im Mauerwerk erkennbar.
                                          Eine Sichtkontrolle der Außenhülle des Hauses ergab folgendes:
                                          Das Kellergeschoß ist bis auf den Eingangsbereich erdberührt.
                                           Die Verfugung der Fugen im Eingangsbereich der Kellertreppe war an zahlreichen Stellen schadhaft bzw. gar nicht mehr vorhanden.
                                           Der obere Anschluss der Kellertreppe zu den Pflastersteinen war über die gesamte Breite beschädigt und bis zu 10 mm offen.
                                           Der mit Buntsteinputz verkleidete Haussockel war an der Erdberührung bis zu 60 mm Höhe oberhalb der Rasenkante größtenteils offen bzw. abgeplatzt.
                                           Ein eventuell hinter dem Putz befindlicher Bitumenanstrich war nicht erkennbar.
                                           Ergebnis:
                                           Aufgrund der zuvor ausführlich beschriebenen Parametern kommt der unterzeichnete Sachverständige zu folgendem Ergebnis
                                           Durch die beschädigte/nicht intakte Gebäudehülle dringt Feuchtigkeit in das Mauerwerk und spült die darin befindlichen Salze aus. Somit kommt es im Inneren des Kellers auf den innenseitigen Wänden zur Kristallisierung, sog. Ausblühungen, der Salze.
 
                                           Erläuterung:
                                           Zu diesen Ausblühungen kommt es, weil die von außen eindringende Feuchte die im Mauerwerk befindlichen Salze auf die Oberfläche des           Putzes ausschwemmt.
                                           Auf der Putzoberfläche verdunstet das Wasser und das Salz bleibt zurück.
                                           Da auf dem Betonboden ebenfalls Ausblühungen gleicher Art wie auf den Wänden festgestellt wurden, ist zu überprüfen, ob es sich hierbei um kapillar aufsteigende Feuchte aus dem Unterboden handelt.
                                           Entsprechend den Wetterbedingungen dringt die Feuchtigkeit von außen in unterschiedlicher Stärke und Menge – bei Regen viel, bei Sonne entsprechend weniger – in das Mauerwerk und erzeugt somit geringfügige dimensionale Veränderungen.
                                           Der Zementputz auf der Innenseite des Hauses ist im Verhältnis zum Mauerwerk starr und kann die zuvor beschriebenen dimensionalen Verän-derungen nicht übernehmen.
                                           Diese hierdurch entstehende Spannung bewirkt Feinrisse im Putz, welche sich optisch wie eine gesprungene Glasscheibe darstellen.
                                           Aufgrund der gemessenen raumklimatischen Verhältnisse lässt sich ein Fehlverhalten des Nutzers der Räume nicht ableiten, da die Wände auf der innenseitigen Wandoberfläche trocken waren und daher die gemessene Feuchte von außen bzw. von unten stammt.
                                            Beantwortung der Frage
a.    Auf den Wänden und dem Boden in dem betroffenen Kellerraum sind negative Erscheinungsbilder in Form von weißen Ausblühungen vorhanden.
b.   Ob es sich bei den Ausblühungen um Schimmelpilz handelt, kann nicht Bestimmtheit definiert werden, da auf eine Labortechnische Analyse verzichtet wurde.
Nach Auffassung des unterzeichneten   Sachverständigen ist die Bildung von Schimmelpilz durchaus möglich, da die
durchgeführten Messungen auf erhöhte Feuchte in den Wänden hinweist.
Erläuterung:  Nach den Richtlinien des Umwelt-Bundesamtes
 
Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilz-Wachstum in Innenräumen
                                               Sind die Indikatoren für Schimmelpilz-Bildung:
                                               Biologisch frei verfügbares Wasser
                                               Temperatur in Abhängigkeit zur Feuchte
                                               Organische Nahrung
                                               PH-Wert 2 – 9
 
C Aufgrund der zuvor ausführlich   beschriebenen Parametern lässt sich ein Fehlverhalten des Hausnutzers/Mieters nicht nachweisen.
Die Umstände, welche zum den negativen Erscheinungsbildern geführt haben, sind bauphysikalischer Natur und müssen entsprechend dem Verursacherprinzip von dem Hausbesitzer so beseitigt werden, dass das Mauerwerk trocken bleibt und ein ordentlicher Zustand der betroffenen Räume hergestellt werden kann. 
 
D. Das Erdreich ist entlang des Gebäudesockels soweit zu öffnen, das der Bitumenanstrich bzw. die Isolierung erneuert/nachgearbeitet werden kann.
Der Bitumenanstrich muss bis 30 cm Höhe oberhalb der Erdberührung erfolgen.
Die offenen Fliesenkanten am Kellerniedergang sind mit wetterfestem Material so zu verfugen, dass Regenwasser und allgemeine
Feuchte nicht mehr eindringen kann.
Es ist zu prüfen, ob eine Horizantalsperre funktionstüchtig vorhanden ist.
Gegebenenfalls ist diese nachzuarbeiten bzw.zu erneuern.
Die Feinrisse im Innenputz sind gründlich zu reinigen und mit einem rissverschlämmenden Egalisierungsanstrich zu beschichten
Literatur und Unterlagen:
Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilz-Wachstum in Innenräumen – Umweltbundesamt Berlin 2003.
 
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für lufttragende
biologische Arbeitsstoffe.
 
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit
Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)
Vom 27. Januar 1999, BGBl. I S. 50, zuletzt geändert am 06. März 2007,
BGBl. I S. 261
 
VOB, DIN 18363 Teil C Abs. 3
 
Peter Neusser, Gutachter für Schimmelpilzerkennung 
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