Abrissfugen/Blockabrisse innerhalb von Parkettflächen

In einer größeren Wohnanlage hat der Auftragnehmer Parkettelemente, Typ „Buche natur“, engl. Verband/gerade verlegt, auf eine beheizte zementäre Lastverteilungsschicht nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten verlegt bzw. geklebt.
Bereits nach einem Zeitintervall von ca. 14 Tagen bis 3 Wochen (nach der Parkettverlegung) haben die Besteller gegenüber dem Auftragnehmer Mängelrüge erteilt. Gerügt wurde, dass sich innerhalb der Parkettebene unübliche Fugen gebildet haben.

Zum Zeitpunkt des Gutachtertermins war die Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit der Parkettflächen überproportional beeinträchtigt und die Werterhaltung kann auf Dauer gesehen nicht mehr gewährleistet werden.
Muss der Besteller/die Bewohner/die Nutzer mit derartigen Abrissfugen/Blockabrissen leben, also einen derartigen Sachverhalt akzeptieren?

Besonders gravierend waren in den Wohn- und Essräumen im Bereich von Abrissfugen hoch stehende Parkettelemente zu konstatieren, die als „scharfkantig“ einzustufen waren bzw. sind.
 

Die Parkettflächen wiesen insgesamt gesehen erhebliche unübliche Abrissfugen auf.

Kontrollprüfungen der Fugenbreiten ergaben repräsentativ Werte von 1,3 mm Breite bis max. 2,2 mm Breite in Form von Blockabrissen.

Bezüglich des vorgenannten Sachverhaltes entsprechen die Parkettarbeiten nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachs, nicht dem Stand der Technik und auch nicht den Anforderungen der VOB, Teil C, DIN18 356 „Parkettarbeiten“.

Eindeutig handelt es sich bei diesen hier in Rede stehenden Schadensbildern um wesentliche Mängel, mit denen der Nutzer/Verbraucher, also die Besteller, nicht leben müssen. Derartige Schadensbilder sind nicht zu tolerieren, also nicht akzeptabel. 

Auch das Gesamtbild der Buche-Parkettebene bezüglich des Geltungsnutzens ist überproportional beeinträchtigt.

Die an Ort und Stelle durchgeführten elektronischen und elektrischen Feuchtigkeitsmessungen mit der Gann-Hydromette M 4050 (Einschlagelektrode) ergaben Werte zwischen 8,2 % bis max. 9,8 % bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 47 % und einer Raumtemperatur von 23 °C.

Bezüglich der vorgenannten Werte handelt es sich um Mittelwerte aus einer Vielzahl Einzelmessungen.

Besondere Anmerkung zu diesen Schadensbildern

Repräsentativ wurde in einem Flächenbereich, bezogen auf eine Abmessung von 3,60 m (in der Breite), die bereits mehrfach genannten Abrissfugen addiert.
Ca. 15 mm Volumenverlust innerhalb des vorgenannten Rastermaßes auf einer Abmessung von 3,60 m waren feststellbar.

Die erheblichen Abrissfugen innerhalb der Parkettebene bei einer Holzfeuchtigkeit/Parkettfeuchtigkeit zwischen 8,2 % und 9,8 % weisen sehr deutlich darauf hin, dass die Holzfeuchtigkeit der Parkettelemente bei der Verlegung erhöhte Werte aufgewiesen haben müssen.

Abschließende besondere Hinweise und Anmerkungen

zu den bereits mehrfach genannten Abrissfugen/Blockabrisse.

Holz ist hygroskopisch, d.h. es passt seinen Feuchtigkeitsgehalt der jeweils herrschenden Luftfeuchtigkeit an. Zwischen Holzfeuchtigkeit und Luftfeuchtigkeit besteht also eine Gesetzmäßigkeit.

Die Feuchtigkeit in der Luft ist meistens nicht als Wasser, sondern als Wasserdampf vorhanden. Tropfbares Wasser entsteht in der Luft dann, wenn sie mit Wasserdampf gesättigt ist.

Das Holz ist in der Lage, der Luft Wasserdampf zu entziehen und im umgekehrten Fall wieder abzugeben.

Ändert sich also die Luftfeuchtigkeit, so ist das Holz bestrebt, sich dieser Änderung anzupassen. Der Zustand der Anpassung wird Holzfeuchtigkeitsgleichgewicht genannt.

Für die Praxis bedeutet dies, wenn sich die Luftfeuchtigkeit erhöht, dann nimmt das Holz Feuchtigkeit aus der Luft auf. Nimmt die Feuchtigkeit der Luft z.B. infolge Heizens im Winter ab, dann gibt das Holz solange Feuchtigkeit ab, bis es mit der Feuchtigkeit der Luft in einem Gleichgewicht steht. Die Folge ist, das Holz schwindet, also Fugen entstehen.

Um nun das Quellen und Schwinden des Holzes möglichst gering zu halten, muss Parkett mit einer entsprechenden Holzfeuchtigkeit für Innenräume 9 % + 2 % eingebaut werden.

Diese Angaben sind Mittelwerte.

Ist das Parkett bei der Lieferung zu feucht, dann tritt während der Heizperiode eine Fugenbildung auf. Ist das Holz bei der Lieferung zu trocken, dann entsteht in den nicht beheizten Räumen, also im Sommer, in der Parkettfläche ein Quelldruck, der zu Aufwölbungen führt bzw. führen kann. Holz quillt oder schwindet also bei der Änderung der Eigenfeuchtigkeit.

Bei Bucheparkett ist dies z.B. quer zur Holzfaser etwa 0,31 % je 1 % Feuchtigkeitsänderung (für das unbehinderte Quellen/Schwinden).

Übliche materialspezifische kennzeichnende Fugen innerhalb einer Parkettebene von max. 0,5 mm gelten nicht als ein Mangel. Derartige Fugen/Erscheinungsbilder kann der Auftragnehmer bezüglich seiner Werkleistung nicht verhindern. 

Die vorgenannten Werte sind also als günstig einzustufen.

Besonderer Hinweis

In diesem Fall hat der unterzeichnete Sachverständige anlässlich des Gutachtertermins die bereits mehrfach genannten Blockabrisse/Abrissfugen aufgrund von „Kantenverleimungen“ festgestellt. Es wurden maximale Fugenbreiten von 2,2 mm ermittelt. Derartige Fugen sind für den Nutzer nicht zumutbar und gelten somit als ein „Mangel“. 

Eine „Kantenverleimung“ hat diesbezüglich stattgefunden und somit die sehr breiten Abrissfugen/Blockabrisse innerhalb der Parkettebene verursacht (anstatt 5 x 0,4 mm breite Fugen gleichmäßig verteilt haben sich die bis zu max. 2,3 mm breiten Fugen gebildet und zwar einhergehend mit leichten Schüsselungen der Parkettwandungen und den bereits beschriebenen Aufwölbungen einzelner Parkettlamellen). Das „Arbeiten“ des Holzes erfolgt bei einem Parkettmaterial dieser oder ähnlicher Art oft gegen Widerstände, die z.B. durch die Befestigung der Stäbe/der Parkettelemente im Klebstoffbett oder auch durch die sogenannte „Seitenverleimung“ entstehen bzw. hervorgerufen werden.

Seitenverleimungen können beispielsweise durch in die Fugen verlaufendes Versiegelungsmaterial sowie die Reissfestigkeit des gesamten Siegelfilmes mit ausgelöst werden. Beim Schwinden des Holzes bauen sich dann innerhalb der Fußbodenkonstruktion/ Parkettebene hohe Kräfte auf, bis an der schwächsten Stelle, und zwar sehr oft in einer Fuge, ein breiter Riss, also ein sogenannter Blockabriss entsteht und somit sich ein unregelmäßiges Fugenbild, wie in dieser gutachterlichen Stellungnahme beschrieben, ergibt.

Bezüglich der Seitenverleimungen/Blockabrisse sind 3 Faktoren in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen: 

  1. a)            die Holzfeuchte,
  2. b)            die Arretierung des Parketts mit dem Untergrund 
  3. c)            das eingesetzte/verwendete Versiegelungsmaterial.

Auf das Raumklima und damit auf die Holzfeuchte hat der Auftragnehmer für Parkettarbeiten keinen Einfluss.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Seitenverleimungen entstehen, wenn beim Verlegen des Parketts Klebstoff in die Fugen zwischen den Hölzern tritt und diese miteinander verbindet.

Seitenverleimungen treten ebenfalls dann ein, wenn das Versiegelungssystem in die Fugen des Parketts läuft. 

Je nach Versiegelungssystem ist die Dicke der Seitenverleimung unterschiedlich ausgeprägt.

So treten bei Verwendung von Ölkunstharzlacken in der Praxis keine Blockabrisse auf.

Andererseits zeigen Wasserlacke in der Anwendung neben vielen Vorteilen eine mehr oder weniger erheblich ausgeprägte seitenverleimende Wirkung. Die vorgenannten Fugen werden als Abrissfugen oder als Blitzfugen und/oder Zick-Zack-Fugen bezeichnet.

Holzlacke enthalten Kunststoffe als Bindemittel, die sich teilweise ähnlich verhalten wie Klebstoffe. Daraus ergibt sich eine kantenverleimende Wirkung der Versiegelung, wenn sie zwischen die Verlegeelemente läuft. Wenn die Kantenverleimung stärker ist als die Fixierung der Verlegeelemente auf dem Unterboden, so werden mehrere Dielen, Stäbe, Elemente oder Klötze seitlich zu einer breiten Fläche verleimt. Bei der Schwindung des Holzes durch die natürlichen Raumklimaschwankungen oder andere Ursachen schwindet die kantenverleimte Fläche wie ein großes „Holzstück“. Die ohne Kantenverleimung kaum störenden Einzelfugen summieren sich dadurch zu einer breiten, sehr auffälligen Abrissfuge.

Nicht alle Oberflächenbehandlungssysteme wirken gleich stark kantenverleimend.

Wissenschaftliche Untersuchungen/Laboruntersuchungen haben für verschiedene Wasserlacke um 500 bis 900 % höhere Kantenverleimung als für Ölkunstharzversiegelungen ergeben.

Stark verleimend gelten z.B.:

Acrylat-Wasserlacke,

säurehärtende Lacke,

2 K-PUR = DD Lacke und auch PUR Wasserlacke.

Versiegelungen, die zu Kantenverleimungen neigen, sollten nicht eingesetzt werden

  1. a)            bei Parkettelementen, welche mit Bitumenklebstoffen oder anderen „nicht schubfesten“ Klebstoffen verlegt wurden, 
  2. b)            bei genagelten Holzfußböden (Dielen, Stäbe, Tafeln),
  3. c)            bei Buchenholz oder anderen Holzarten mit starker Reaktion auf Feuchtwechselzeiten,
  4. d)            bei Parkett auf Fußbodenheizung.

Im Fachbuch von Prof. Rainer Oswald und Ruth Abel „Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden“ heißt es bezüglich „Aufklaffen der Parkettfugen“ u.a. wie folgt:

„Ein Hauptproblem bei der Verwendung von Holz als Bodenbelag sind dessen Sorptionseigenschaften. Holz wechselt seinen Feuchtegehalt mit der relativen Luftfeuchte und dem Feuchtegehalt angrenzender Bereiche. Dies ist mit Schwind- und Quellvorgängen verbunden.

Der Austrocknungsprozess löst Schwindbestrebungen aus, die bei der heute üblichen hartplastischen Klebung des Parkettmaterials auf dem Untergrund zwar zum Teil, aber nicht vollständig behindert wird.

Insbesondere quer zum Faserverlauf kommt es zur Verkürzung des Stabes und zum Aufklaffen der Fugen zwischen den einzelnen Hölzern.

Besonders ungünstig ist die Situation zu Beginn der Standzeit, da bei den meisten Bauweisen, auch bei Beachtung der Regeln zur Belegreife, im 1. und 2. Jahr mit erhöhter Baufeuchte gerechnet werden muss, die auch den Feuchtegehalt des Parketts erhöhen. 

Fugenaufklaffungen zwischen 0,1 und 0,5 mm innerhalb der einzelnen Parkett-Verlegeeinheiten sind daher grundsätzlich nicht völlig vermeidbar.

Diese geringen Fugenbildungen setzen sich dann auch in der Versiegelung fort, führen jedoch nicht zu  einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Belages, wenn die üblichen Pflegeregeln eingehalten werden, d.h. das Parkett wird zwar feucht, aber niemals nass gereinigt.

Fugenbreiten ab 1,0 mm sind nicht mehr tolerierbar – hier liegen meist Verklebefehler oder ein zu hoher Feuchtegehalt des Parketts beim Verlegen als Ursache vor.

Parkett wird gemäß DIN 280 in verschiedenen Sortierungen geliefert, je nach vereinbartem Qualitätsniveau sind unterschiedliche Unregelmäßigkeiten zulässig. 

Die im Folgenden aufgelisteten Erscheinungsbilder stellen gemäß den Regelwerken bzw. nach Auffassung von Parkettsachverständigen in der Regel keinen Mangel dar: 

               radiale Luftrisse, die durch das Versiegelungsmaterial aufgezogen und

               leicht gewölbt sind, 

               Kittstellen (sofern sie keinen störenden Gesamteindruck bewirken),

               Drehwuchs,

               hohlklingende Stellen, soweit sie auf kleine Teilflächen beschränkt sind und sofern der Belag an sich festliegt,  Wellenbildung auf der Parkettoberfläche, die nur von einem besonderen Betrachtungspunkt bzw. unter besonderen Lichtverhältnissen erkennbar sind, da mit den üblicherweise angewendeten Walz- und Schleifmaschinen kein völlig wellenfreier Schliff möglich ist, vereinzelte Haare von Pinseln in der Versiegelung.

In welchem Umfang die vorgenannten Erscheinungsbilder hingenommen werden müssen, ist entscheidend von dem Gesamteindruck und dem geforderten Qualitätsniveau der Fläche abhängig. An die Parkettoberfläche eines Wohnraumes können sicherlich höhere optische Anforderungen gestellt werden als an die Hirnholzoberfläche einer Werkstatt.

 

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