© shutterstock_2041682375

Messung der Gleitreibung – Rutschsicherheit

Die Gleitreibung ist einer den entscheidenden Faktoren bei der Bewertung der Rutschsicherheit von verschiedenen Bodenbelägen. Wir nutzen verschiedene Prüfverfahren, um die Gleitreibungseigenschaften von Böden zu bestimmen und sicherzustellen, dass diese den geltenden Normen und Standards entsprechen. So können Risiken minimiert und die Sicherheit erhöht werden.

Festlegung des Soll- Zustandes

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Siehe: BGR/GUV-R 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“, des Sachgebiets „Bauliche Einrichtungen und Handel“ im Fachbereich „Handel und Logistik“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Feststellungen des Ist – Zustandes

Überprüfung und Bewertung der Gleitfähigkeit (Rutschgefahr unter Betriebsbedingung)

Der Kunde zweifelt an der Rutschsicherheit der keramischen Bodenfliesen. Das ISH kann durch Messung des Gleitreibungskoeffizienten μ vor Ort überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Werte (BGI/GUV-1 8687) eingehalten werden.(Berufsgenossenschaft BGI/GUV-1 8687 (DGUV – Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).
Gemessen wird bei einer Überprüfung im Baubestand der Gleitreibungskoeffizient, μ.
μ BM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung gemäß DIN 51131 unter Berücksichtigung des Ist- Zustandes, der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und des Schuhwerks ergibt (BM ist die Abkürzung für Betriebsmessung).

Gleitreibungsmessgerät GMG 200

Das Gleitreibungsmessgerät GMG 200 ist ein mobiles, automatisiertes Zugtribometer zur Messung der Reibungskraft und entspricht den Anforderungen der Prüfnorm DIN 51131.
Das GMG besteht aus einem ca. 9 kg schweren Körper, in dem die Zugvorrichtung, der Kraftaufnehmer, die Stromversorgung und die Steuerungs- und Auswerteeinheit verbaut sind. Die Gleiterplatte besteht aus drei Gleitern mit einer Fläche von je 3,5 cm² (entspricht einer Flächenpressung von ca. 8,5 N/cm²) und wird an der Unterseite des Gerätes befestigt. Eine Relativbewegung des GMG mit konstanter Geschwindigkeit von v = 0,2 m/s über den Fußboden wird durch Einziehen des Stahlbandes erreicht, dass mit einer Halteplatte fixiert wird.

Die Reibungskraft wird gemessen, auf das Eigengewicht bezogen und der Gleitreibungskoeffizient berechnet. Das Prüfergebnis ist gem. DIN 51131 der Mittelwert der letzten drei von fünf Einzelmessungen. Nach DIN 51131 stehen mit SBR-Gummi und Leder zwei genormte Gleitermaterialien zur Verfügung.

Das Messergebnis der Betriebsmessung ist entsprechend dem Bewertungskonzept der DGUV, wie folgt einzustufen:

  • wenn das Messergebnis μ < 0,30 ist und der Bodenbelag nicht entsprechend BGR/GUV-R 181 klassifiziert wurde, ist der Bereich als „nicht ausreichend rutschhemmend“ einzustufen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, die Rutschhemmung des Bodensystems zu verbessern.
  • wenn das Messergebnis zwischen μ = 0,30 und μ = 0,44 liegt, ist der Bereich als „rutschhemmend“ einzustufen, jedoch sind je nach betrieblicher Anforderung die Durchführung von risikoorientierten Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung sinnvoll.
  • ist das Messergebnis μ ≥ 0,45, ist die Rutschhemmung des Bodensystems als „uneingeschränkt betriebstauglich“ einzustufen.

Das Gleitmessgerät GMG 200 SC dient zur routinemäßigen Überprüfung der Gleitreibung unter Betriebsbedingungen auf verschiedenen Bodenbelägen.

Je nach Bodenbelag können die Gleitkörper ausgetauscht werden.

Die bei den Messungen verwendeten Gleitkörper sind ein Gummibelag der nach der Prüfvorschrift der Gesetzgeber und/oder durch die Berufsgenossenschaft BGI/GUV-1 8687 (DGUV – Deutsche gesetzliche Unfallversicherung festgelegt wurde und den sicherheitsrelevanten Vorgaben hinsichtlich der Profilierung / Rutschhemmung für S3 Arbeitssicherheitsschuhe entspricht. Ergänzend wird in der Anwendungstechnik des ISH-Sachverständigen- Institut in Dortmund, mittels einer speziellen Software die gemessenen Werte auf einen PC übertragen, welches eine genaue Auswertung der gemessenen Kurvenverläufe ermöglicht und ausgedruckt wird.

Zur vollständigen Bewertung der Bodenbeläge muss die Gleitreibung im trockenen, nassen und gereinigten Zustand gemessen werden. Dabei werden auch Pflegemittelrückstände entfernt. Das Messgerät GMG 200 erfasst den Reibungswiderstand über eine definierte Strecke und speichert die Daten.

Auswertung der Messungen beim Ortstermin

Die ö.b.u.v. Sachverständigen bestimmten auf Grund der Objektgröße an insgesamt >10 Messstellen in längs- und quer Gebäuderichtung die Rutschgefahr bei Begehung der Bodenfliesen im trockenen- und gereinigten, feuchten Zustand.

Die Festlegung der Messstellen erfolgte vor Ort, unter Berücksichtigung von lokalen Besonderheiten (Einfahrt, Türen etc.), mit der Zielvorgabe, möglichst alle Bereiche der Bodenflächen aussagekräftig zu erfassen und zu katalogisieren. Die Mehrzahl der Gleitreibungsprüfungen lag zum Zeitpunkt des Ortstermins bei besenreinem und trockenem Zustand und im gereinigten, feuchten Zustand der keramischen Bodenfliesen bei Werten zwischen μ 0,42. – 0,48.

Somit war die Fläche zum Zeitpunkt des Ortstermins bei Begehung betriebssicher.

Da keine Werte μ < 0,30 ermittelt wurden, ist die Fläche bezüglich der Rutschsicherheit bei Betriebstätten als nicht kritisch anzusehen.

Es sei noch anzumerken, dass die Gleitreibmessung keine Rutschfestigkeitsklassen im Sinne der R-Werte ermitteln kann.
Diese sind nur auf der schiefen Ebene und nur mit dem tatsächlich verbauten Material zu ermitteln.
Das bedeutet, es müssen für die Prüfung an der schiefen Ebene immer Reservefliesen vorhanden sein. Besser sind sogar noch verbaute Fliesen, weil die im Zuge der Ingebrauchnahme sich auch in der Oberflächenbeschaffenheit ändern können.

Natürlich kann das ISH-bei dem Prüfverfahren an der schiefen Ebene auch weiterhelfen

Nach oben scrollen