Schäden an der Beschichtung in Mehrzweckhalle

 

2021 wurden bei dem Bauvorhaben „Neubau – Mehrzweckhalle“ Beschichtungsarbeiten an dem Fußboden des Halleninnenraums durchgeführt.

 

Als Grundlage der Beschichtung diente eine flügelgeglättete Betonsohle. Da die Erstbeschichtung in seiner Ausführung Mängel aufwies und in seinem Aussehen auch nicht der Erwartung des Auftraggebers entsprach, wurde als Nachtrag, Anfang 2022, eine zweite Beschichtung beauftragt. Diese wurde dann im Herbst 2022 durch die Bauleitung bemängelt. Im Rahmen diverser Ortstermine wurden die Mängel besichtigt und bestätigt. Die Schuldzuweisungen wechselten zwischen Rohbauunternehmen und Beschichtungssystem-Hersteller, so dass eine klare Aussage nicht greifbar war.

Das ISH-Sachverständigen-Institut, Siegfried Heuer wurde beauftragt, Licht in das Dunkel zu bringen. Hierzu haben die unterzeichnenden Sachverständigen, teilweise auch den zur Verfügung gestellten E-Mail-Schriftverkehr und diverse Stellungnahmen der Parteien ausgewertet, damit sie sich vor dem Ortstermin ein erstes Bild von der Situation machen konnten.

Beim Ortstermin wurden den Sachverständigen, einige Grundriss- und Konstruktionspläne, das LV-Bodenbelagsarbeiten, sowie Prüfprotokolle der Betonprüfung und Produktdatenblätter und Prüfbericht des Lieferanten ausgehändigt. Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit des ISH beim Ortstermin waren die visuelle Begutachtung und baustellenübliche Untersuchungen, sowie die Kartierung der Bauschäden.

Zudem wurden Bauteilöffnungen und Bohrkern vorgenommen, um bei externen labortechnischen Untersuchungen Aufschluss, hinsichtlich des Konstruktionsaufbaus und Schichtaufbaus, zu erlangen. Ergänzend wurden durch die Sachverständigen, zwecks Schadensursachenfindung, baustellenübliche Prüfungen und anwendungstechnische Untersuchungen durchgeführt.

Auszug aus dem LV Untergrund Vorbereitung:

„Untergrundvorbereitung von Zementestrich / Stahlbeton zum Aufbringen einer staubbindenden Bodenbeschichtung / eines Anstrichs vorbereiten, durch Schleifen mit Flächenschleifgerät mit Diamantteller, so dass dieser tragfähig ist (…) Lunkern und Poren sind zu öffnen. Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger (…)“

Vorbemerkung:

Reaktionsharz Versiegelungen haben als Aufgabe, die Oberflächenbeschaffenheit von Fußböden zu verbessern um die durch Abrieb entstehende Staubbildung zu verhindern ihre Reinigung und Pflege zu erleichtern, um das Eindringen von Ölen und Fetten und anderen Verschmutzungen in den Untergrund und ihr Aussehen durch Farbgebung zu verbessern.

Die Trockenfilmdicke von Versiegelungen soll mindestsens 0,1mm, max. 0,5 mm betragen. Sie liegt im Allgemeinen zwischen 0,2 und 0,3mm.

Hinsichtlich der technischen Eigenschaften sollten aus unserer gutachterlichen Sicht, insbesondere die BEB Merkblätter KH – 0/4 für Industrieböden aus Reaktionsharz, Reaktionsharzversiegelungen und den technischen Merkblättern des Versiegelungsherstellers als Grundierung berücksichtigt werden.

Auszug: technisches Merkblatt des Herstellers


Anforderungen an den Untergrund:

Der Untergrund muss tragfähig, formstabil, fest, frei von losen Teilen, Staub, Ölen, Fetten, Gummiabrieb und sonstigen trennend wirkenden Substanzen sein. Die Haftzugfestigkeit des Untergrundes muss im Mittel mind. 1,5 N/mm² (kleinster Einzelwert mind. 1,0 N/mm²), die Druckfestigkeit mind. 25 N/mm² betragen. Die Untergründe müssen ihre Ausgleichsfeuchte erreicht haben.“

Messmethoden und Dokumentation:

  1. Leichtes Abstoßen der Bodenversiegelung
  2. Rückseite der Beschichtung mit Verbundhaftungsmindernder, feinkörniger und kreidender Kontaktschicht vom Untergrund
  3. Der Benetzungstest ergab eine erheblich unterschiedliche Saugfähigkeit (hydrophob und nicht hydrophop).
  4. Kratz- und Ritzhärte des Untergrundes und der Beschichtung
  5. Gitterritz Lageplan 7/8 sehr gutes Rissbild
  6. Druckfestigkeit der Bodenkonstruktion mittels Prellhammer. Bei der Rückprallhärteprüfung konnten in den Bereichen der Fehlstellen, keine signifikanten Abweichungen der Druckfestigkeit festgestellt werden.
  7. Haftzugfestigkeit / Verbundhaftung
  8. Bruchbilder der Haftzugstempel
  9. Feuchtigkeitsmessung, um auszuschließen, dass Feuchtigkeit / Feuchtigkeitspenetration die Ursache der Ablösungen ist. Ergebnis: Erhöhte Restfeuchte nicht nachgewiesen (2,00 bis 2,50 %)
  10. Bestimmung der Schichtdicke der Versiegelung als externe labortechnische Untersuchung mittels Stereomikroskopie.
    Um die Schichtdicke der Epoxydharzversiegelung zu bestimmen, sendeten das ISH Proben zu Materialanalytik Hochschule Rhein – Sieg Rheinbach. Dabei stellte er einen 2 – schichtigen Aufbau fest.
  11. Beim Ortstermin in 2023 wurde ein Bohrkern aus dem Querschnitt der Fußbodenkonstruktion im Bereich der Anlieferung / Haustechnik gezogen
Gitterritzprobe Untergrund / Versiegelung
Gitterritz sehr gutes Rissbild
Druckfestigkeitsprüfung mittels Prellhammer bis zu ca. 40 / N/mm²
Bruchbild: mit „Sinterschicht“

Gutachterliche Feststellungen zur EP-Versiegelung in der Mehrzweckhalle:

  • Beschädigungen: Im vorderen Teil der Mehrzweckhalle wurden erhebliche Beschädigungen der EP-Versiegelung festgestellt.
  • Gebrauchstauglichkeit: Die Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit, den Nutzen und die Reinigungsmöglichkeit des Bodens erheblich.
  • Optisches Erscheinungsbild: Das optische Erscheinungsbild und die Geltungswerte der Beschichtung sind mit den Beschädigungen, sind nicht die der Besteller erwarten kann.
  • Reparatur: Eine kleinflächige Reparatur ist nicht empfehlenswert, da sie zu einem „Flickenteppich“ führen würde.
  • Soll-Zustand: Die festgestellten Mängel stellen eine erhebliche Abweichung vom geschuldeten Soll-Zustand dar.
  • Andere Bereiche: Große Teile der Veranstaltungshalle, das Lager und die Anlieferungsbereiche sind weitestgehend frei von Beschädigungen.
  • Produkt- und Anwendungsempfehlung: Eine schriftliche Produkt-, Anwendungs- oder Herstellerempfehlung für die Mehrzweckhalle lag seitens des Bauchemischer Lieferanten vor.
  • Bedenkenanzeige: Der Auftragnehmer hatte keine Bedenken gegen den Untergrund, die Vorbehandlung oder die Ausführung geäußert.
  • Empfehlung: Der beschädigte Teilbereich des Hallengrundrisses sollte vollständig zurückgebaut und erneuert werden.
  • Begleitung der Erneuerung: Die Erneuerung der EP-Versiegelung sollte baubegleitend durch die ISH-Gutachter und unter Beteiligung des EP-Versiegelungslieferanten erfolgen.

Fazit:

Die EP-Versiegelung in der Mehrzweckhalle ist stark beschädigt und entspricht nicht mehr dem geschuldeten Soll-Zustand. Die beschädigten Bereiche sollten vollständig zurückgebaut und erneuert werden. Die Erneuerung sollte baubegleitend durch die ISH-Gutachter und unter Beteiligung des EP-Versiegelungslieferanten erfolgen.

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